1860/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen

vom 23. Jänner 1997, Nr. 1866/J, betreffend Anstieg der Heizkosten, beehre ich mich zu den

Fragen 1 bis 3 folgendes mitzuteilen:

Die der Anfrage zugrundeliegende Argumentation ist insofern nicht ganz sachlich, als hier

keine zweckgebundenen Einnahmen vorliegen. Diese Einnahmen werden daher nach dem

in § 38 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Grundsatz der Gesamtbedeckung be-

handelt.

Bei dem in der Einleitung zur Anfrage genannten Betrag handelt es sich allerdings um einen

Durchschnittsbetrag, der auf den Energieverbrauch aller Haushalte zurückgeht. Dessen sehr

vereinfachte Zuordnung ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen auch aus

dem Grund problematisch, weil das anders gelagerte Verbrauchsverhalten dieser

Personengruppe nicht berücksichtigt wird. Auch ist die Berechnung der Steuermehrein-

nahmen von 194 Mio. S, wie sie der Einleitung der Anfrage zugrundeliegt, im Bundes-

ministerium für Finanzen nicht nachvollziehbar,

lch schließe mich grundsätzlich den Überlegungen für eine Verbesserung der Ein-

kommenssituation der Ausgleichszulagenbezieher an, glaube aber, daß dies durch andere

Maßnahmen herbeigeführt werden sollte. ln diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzu-

weisen, daß in den letzten Jahren (1990 bis 1996) die Richtsätze für die Bezieher von Aus-

gleichszulagen überdurchschnittlich angehoben wurden,

Dem Bundesministerium für Finanzen stehen derzeit keine entsprechenden Unterlagen und

Daten zur Verfügung, die eine Beantwortung der Frage 3 ermöglichen würden. lch ersuche

hiefür um Verständnis. Es ist aber festzuhalten, daß im industriellen Bereich die Raumwärme

eine geringere Rolle als die Prozeßwärme spielt. Für die Gas- und Stromsteuer in diesem

Bereich ist eine Deckelung in Abhängigkeit nach der Wertschöpfung vorgesehen.