1860/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen
vom 23. Jänner 1997, Nr. 1866/J, betreffend Anstieg der Heizkosten, beehre ich mich zu den
Fragen 1 bis 3 folgendes mitzuteilen:
Die der Anfrage zugrundeliegende Argumentation ist insofern nicht ganz sachlich, als hier
keine zweckgebundenen Einnahmen vorliegen. Diese Einnahmen werden daher nach dem
in § 38 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Grundsatz der Gesamtbedeckung be-
handelt.
Bei dem in der Einleitung zur Anfrage genannten Betrag handelt es sich allerdings um einen
Durchschnittsbetrag, der auf den Energieverbrauch aller Haushalte zurückgeht. Dessen sehr
vereinfachte Zuordnung ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen auch aus
dem Grund problematisch, weil das anders gelagerte Verbrauchsverhalten dieser
Personengruppe nicht berücksichtigt wird. Auch ist die Berechnung der Steuermehrein-
nahmen von 194 Mio. S, wie sie der Einleitung der Anfrage zugrundeliegt, im Bundes-
ministerium für Finanzen nicht nachvollziehbar,
lch schließe mich grundsätzlich den Überlegungen für eine Verbesserung der Ein-
kommenssituation der Ausgleichszulagenbezieher an, glaube aber, daß dies durch andere
Maßnahmen herbeigeführt werden sollte. ln diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzu-
weisen, daß in den letzten Jahren (1990 bis 1996) die Richtsätze für die Bezieher von Aus-
gleichszulagen überdurchschnittlich
angehoben wurden,
Dem Bundesministerium für Finanzen stehen derzeit keine entsprechenden Unterlagen und
Daten zur Verfügung, die eine Beantwortung der Frage 3 ermöglichen würden. lch ersuche
hiefür um Verständnis. Es ist aber festzuhalten, daß im industriellen Bereich die Raumwärme
eine geringere Rolle als die Prozeßwärme spielt. Für die Gas- und Stromsteuer in diesem
Bereich ist eine Deckelung in Abhängigkeit nach der Wertschöpfung vorgesehen.