1864/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - an meinen

Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten

Dr. Helene Partik-Pable und Genossen vom 24. Jänner 1997, Nr. 1891/J, betreffend

Schengener Abkommen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Der dem gegenständlichen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 30. Oktober 1996 zu-

grundeliegende Sachverhalt wurde im Zuge der Beantwortung der vorliegenden parla-

mentarischen Anfrage geprüft. Wie mir berichtet wird, waren in dieser Angelegenheit keine

Dienststellen der österreichischen Zollverwaltung befaßt, weshalb ich auch keine konkrete

Stellungnahme abgeben kann.

Zu 2.:

Nein. Auch die Kleinstübergänge zur Schweiz und zur Bundesrepublik Deutschland, die aus-

schließlich von amtsbekannten Grenzgängern frequentiert werden, sind tagsüber besetzt.

Während der Nachtstunden werden die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen im Ein-

vernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und den Nachbarstaaten gesetzt,

Zu 3. :

Die Öffnungs- und Zollabfertigungszeiten richten sich nach den Bedürfnissen des Wirt-

schafts- und Reiseverkehrs und werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Inneres sowie den regionalen behördlichen und politischen Instanzen unter Berücksichtigung

der Vorgangsweise der jeweils gegenüberliegenden Nachbarzollstelle festgelegt.

Zu 4.:

Die ordnungsgemäße Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der

Zollverwaltung macht zentrale Anlaufstellen unabdingbar. Diese sind bei den Finanzlandes-

direktionen eingerichtet und täglich - auch an Sonn- und Feiertagen - vierundzwanzig

Stunden besetzt.