1864/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - an meinen
Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Dr. Helene Partik-Pable und Genossen vom 24. Jänner 1997, Nr. 1891/J, betreffend
Schengener Abkommen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Der dem gegenständlichen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 30. Oktober 1996 zu-
grundeliegende Sachverhalt wurde im Zuge der Beantwortung der vorliegenden parla-
mentarischen Anfrage geprüft. Wie mir berichtet wird, waren in dieser Angelegenheit keine
Dienststellen der österreichischen Zollverwaltung befaßt, weshalb ich auch keine konkrete
Stellungnahme abgeben kann.
Zu 2.:
Nein. Auch die Kleinstübergänge zur Schweiz und zur Bundesrepublik Deutschland, die aus-
schließlich von amtsbekannten Grenzgängern frequentiert werden, sind tagsüber besetzt.
Während der Nachtstunden werden die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen im Ein-
vernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und den Nachbarstaaten gesetzt,
Zu 3. :
Die Öffnungs- und Zollabfertigungszeiten richten sich nach den Bedürfnissen des Wirt-
schafts- und Reiseverkehrs und werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Inneres sowie den regionalen behördlichen und politischen Instanzen unter Berücksichtigung
der Vorgangsweise der jeweils
gegenüberliegenden Nachbarzollstelle festgelegt.
Zu 4.:
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der
Zollverwaltung macht zentrale Anlaufstellen unabdingbar. Diese sind bei den Finanzlandes-
direktionen eingerichtet und täglich - auch an Sonn- und Feiertagen - vierundzwanzig
Stunden besetzt.