1865/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1869/J betreffend Vignettenskandal - Teil 4/23.1.97, welche die
Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen am 23. Jänner
1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersicht-
lichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der betreffende Beamte war für den Zeitraum eines Jahres als
Aufsichtsrat der Alpen Straßen AG tätig und hat an einer Sitzung
der Aufsichtsräte teilgenommen. In der Hauptversammlung vom 26.
Juni 1996 wurde er über sein schriftliches Ersuchen von dieser
Funktion entbunden und durch einen anderen Beamten ersetzt. Die
Frage der Auszahlung eines Honorars an den betreffenden Beamten
wurde von einem Aufsichtsrat in einer Sitzung aufgeworfen und vom
Vorstand dahingehend beantwortet, daß
sich die Tätigkeit eines
Aufsichtsrates nicht nur in der Teilnahme an Aufsichtsrats-
sitzungen erschöpfe, sondern auch verschiedene andere Aktivitäten
einschließe .
In den Jahren 1995 und 1996 wurden jeweils 6 Sitzungen des Auf-
sichtsrates abgehalten, wobei der Gesamtaufwand - inklusive der
Sitzungsgelder für Bauausschuß- und Finanzausschuß-Sitzungen - im
Jahre 1995 S 196.224,40 und im Jahre 1996 S 184.689,35 betrug.
Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:
Ich habe veranlaßt, daß am 19. Februar 1997 und am 5. März 1997
Hauptversammlungen der Gesellschaften stattfanden, in denen Ände-
rungen der Aufsichtsratsbesetzungen hinsichtlich der vom Bund
namhaft gemachten Aufsichtsratsmitglieder erfolgten. Dabei wurde
der von mir entsendete Vertreter des Aktionärs Bund angewiesen,
die dem Wirtschaftsressort zustehenden Besetzungen mit Wirt-
schaftsfachleuten, die nicht aus dem Nahbereich des Straßenbaues
kommen, vorzunehmen und so verstärkt privatwirtschaftliches
Know-how einzubringen. Gleichzeitig wurde die Besetzung dieser
Funktionen durch Beamte des Bundesministeriums für wirtschaft-
liche Angelegenheiten auf jeweils eine Nominierung beschränkt.
Wie bereits in einer früheren parlamentarischen Anfragebeantwor-
tung ausgeführt, möchte ich nochmals betonen, daß Aufsichtsräte
in ihrer Funktion als Aufsichtsrat weisungsfrei sind.
Auch haben die genannten ehemaligen Aufsichtsräte nach den mir
vorliegenden Informationen ihre Funktion als Aufsichtsrat aus
eigenem zurückgelegt .
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Dem Generaldirektor der Alpen Straßen AG steht entsprechend sei-
nem Vorstandsvertrag eine jährlich vom Aufsichtsrat zu bemessende
Prämie in der Höhe von maximal 15 von H. seines Jahresgehaltes
zu. Der Aufsichtsrat hat zuletzt für das Jahr 1995 dem Herrn
Generaldirektor einen Bonus von 8, 55 % zuerkannt, wobei Probleme
bei der Umsetzung der Vignettenproduktion zu diesem Zeitpunkt
nicht bekannt waren. Unabhängig davon bin ich nicht in der Lage,
bereits vor Abschluß aller eingeleiteten Untersuchungen hinsicht-
lich der Vergabe der Vignettenproduktion durch die Alpen Straßen
AG Schuldzuweisungen vorzunehmen.