1865/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1869/J betreffend Vignettenskandal - Teil 4/23.1.97, welche die

Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen am 23. Jänner

1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Der betreffende Beamte war für den Zeitraum eines Jahres als

Aufsichtsrat der Alpen Straßen AG tätig und hat an einer Sitzung

der Aufsichtsräte teilgenommen. In der Hauptversammlung vom 26.

Juni 1996 wurde er über sein schriftliches Ersuchen von dieser

Funktion entbunden und durch einen anderen Beamten ersetzt. Die

Frage der Auszahlung eines Honorars an den betreffenden Beamten

wurde von einem Aufsichtsrat in einer Sitzung aufgeworfen und vom

Vorstand dahingehend beantwortet, daß sich die Tätigkeit eines

Aufsichtsrates nicht nur in der Teilnahme an Aufsichtsrats-

sitzungen erschöpfe, sondern auch verschiedene andere Aktivitäten

einschließe .

In den Jahren 1995 und 1996 wurden jeweils 6 Sitzungen des Auf-

sichtsrates abgehalten, wobei der Gesamtaufwand - inklusive der

Sitzungsgelder für Bauausschuß- und Finanzausschuß-Sitzungen - im

Jahre 1995 S 196.224,40 und im Jahre 1996 S 184.689,35 betrug.

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

Ich habe veranlaßt, daß am 19. Februar 1997 und am 5. März 1997

Hauptversammlungen der Gesellschaften stattfanden, in denen Ände-

rungen der Aufsichtsratsbesetzungen hinsichtlich der vom Bund

namhaft gemachten Aufsichtsratsmitglieder erfolgten. Dabei wurde

der von mir entsendete Vertreter des Aktionärs Bund angewiesen,

die dem Wirtschaftsressort zustehenden Besetzungen mit Wirt-

schaftsfachleuten, die nicht aus dem Nahbereich des Straßenbaues

kommen, vorzunehmen und so verstärkt privatwirtschaftliches

Know-how einzubringen. Gleichzeitig wurde die Besetzung dieser

Funktionen durch Beamte des Bundesministeriums für wirtschaft-

liche Angelegenheiten auf jeweils eine Nominierung beschränkt.

Wie bereits in einer früheren parlamentarischen Anfragebeantwor-

tung ausgeführt, möchte ich nochmals betonen, daß Aufsichtsräte

in ihrer Funktion als Aufsichtsrat weisungsfrei sind.

Auch haben die genannten ehemaligen Aufsichtsräte nach den mir

vorliegenden Informationen ihre Funktion als Aufsichtsrat aus

eigenem zurückgelegt .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Dem Generaldirektor der Alpen Straßen AG steht entsprechend sei-

nem Vorstandsvertrag eine jährlich vom Aufsichtsrat zu bemessende

Prämie in der Höhe von maximal 15 von H. seines Jahresgehaltes

zu. Der Aufsichtsrat hat zuletzt für das Jahr 1995 dem Herrn

Generaldirektor einen Bonus von 8, 55 % zuerkannt, wobei Probleme

bei der Umsetzung der Vignettenproduktion zu diesem Zeitpunkt

nicht bekannt waren. Unabhängig davon bin ich nicht in der Lage,

bereits vor Abschluß aller eingeleiteten Untersuchungen hinsicht-

lich der Vergabe der Vignettenproduktion durch die Alpen Straßen

AG Schuldzuweisungen vorzunehmen.