1867/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1877/J betreffend Ausbau der A 9, welche die Abgeordneten Buder

und Genossen am 23. Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1,2 und 3 der Anfrage:

a) Abschnitt Inzersdorf - Schön

Für diesen Abschnitt ist vorerst noch ein Umweltverträglich-

keitsprüfungsverfahren ( UVP-Verfahren ) durchzuführen .

Bei planmäßigem Verlauf des UVP-Verfahrens kann mit einem

Baubeginn im Jahr 2000 und einer voraussichtlichen Fertig-

stellung im Jahre 2003 gerechnet werden.

b) Abschnitt Schön - St. Pankraz

Mit den Bauarbeiten von vier Sondierstollen soll im Sommer

1997 begonnen werden. Ebenso ist der Baubeginn für Brückenob-

jekte ( Talübergang Steyr, Teichlbrücke sowie Talübergang

Kienberg) noch in diesem Jahr vorgesehen. Die Bauaufträge

werden dementsprechend noch heuer vergeben werden. Die Fertig-

stellung des Abschnittes ist für das Jahr 2002 vorgesehen.

c) Anschlußstelle Selzthal - "Vollausbau"

Der Baubeginn für den Vollausbau der Anschlußstelle Selzthal

ist bereits erfolgt (zweites Tragwerk der Ennsbrücke B 7,

Richtungsfahrbahn Graz - Linz) . Mit dem Bau der zweiten Röhre

des Selzthaltunnels, der Moorbrücke KS 7 samt Rampen und Fer-

tigstellung der Dammbereiche soll Ende 1997 begonnen werden.

Es ist vorgesehen, die Bauaufträge bis Herbst 1997 zu verge-

ben. Die Fertigstellung des Abschnittes ist für das Jahr 2000

geplant .

Antwort zu den Punkten 4, 5, 6 und 7 der Anfrage:

Vorerst ist nicht beabsichtigt, das Objekt KS 300 bzw. die Rampe

FB 300 mitauszuschreiben, da die geschätzten Kosten für deren

Errichtung (ca. 80 Mio Schilling brutto) in keinem wirtschaft-

lichen Verhältnis zum Verkehrsaufkommen (1996: 310 KFZ/24 Stun-

den) stehen. Zudem ist diese Verkehrsrelation auf der bestehenden

Straßenverbindung kürzer als im Falle des Ausbaues der Anschluß-

stellenfahrbahn 300, sodaß nicht anzunehmen ist, daß die alterna-

tive, längere Verbindung über die Fahrbahn 300 vermehrt ange-

nommen werden würde.

Maßgeblich für diese Überleitung ist auch der Umstand, daß derzeit

die Realisierung eines hochrangigen Straßennetzes oder einer

Umfahrung von Liezen nicht absehbar ist. Eine Änderung der über-

regionalen Verkehrsführung im Raume Liezen würde neue Voraus-

setzungen schaffen, die in Abhängigkeit vom verkehrlichen Bedarf

allenfalls die nachträgliche Errichtung des Objektes KS 300 bzw.

der Anschlußstellenfahrbahn 300 erforderte. Aufgrund der Pla-

nungen ist eine nachträgliche Errichtung jederzeit möglich.