1867/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1877/J betreffend Ausbau der A 9, welche die Abgeordneten Buder
und Genossen am 23. Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1,2 und 3 der Anfrage:
a) Abschnitt Inzersdorf - Schön
Für diesen Abschnitt ist vorerst noch ein Umweltverträglich-
keitsprüfungsverfahren ( UVP-Verfahren ) durchzuführen .
Bei planmäßigem Verlauf des UVP-Verfahrens kann mit einem
Baubeginn im Jahr 2000 und einer voraussichtlichen Fertig-
stellung im Jahre 2003 gerechnet werden.
b) Abschnitt Schön - St. Pankraz
Mit den Bauarbeiten von vier Sondierstollen soll im Sommer
1997 begonnen werden. Ebenso ist der Baubeginn für Brückenob-
jekte ( Talübergang Steyr, Teichlbrücke sowie Talübergang
Kienberg) noch in diesem Jahr vorgesehen. Die Bauaufträge
werden dementsprechend noch heuer vergeben werden. Die Fertig-
stellung des Abschnittes ist für das Jahr 2002 vorgesehen.
c) Anschlußstelle Selzthal - "Vollausbau"
Der Baubeginn für den Vollausbau der Anschlußstelle Selzthal
ist bereits erfolgt (zweites Tragwerk der Ennsbrücke B 7,
Richtungsfahrbahn Graz - Linz) . Mit dem Bau der zweiten Röhre
des Selzthaltunnels, der Moorbrücke KS 7 samt Rampen und Fer-
tigstellung der Dammbereiche soll Ende 1997 begonnen werden.
Es ist vorgesehen, die Bauaufträge bis Herbst 1997 zu verge-
ben. Die Fertigstellung des Abschnittes ist für das Jahr 2000
geplant .
Antwort zu den Punkten 4, 5, 6 und 7 der Anfrage:
Vorerst ist nicht beabsichtigt, das Objekt KS 300 bzw. die Rampe
FB 300 mitauszuschreiben, da die geschätzten Kosten für deren
Errichtung (ca. 80 Mio Schilling brutto) in keinem wirtschaft-
lichen Verhältnis zum Verkehrsaufkommen (1996: 310 KFZ/24 Stun-
den) stehen. Zudem ist diese Verkehrsrelation auf der bestehenden
Straßenverbindung kürzer als im Falle des Ausbaues der Anschluß-
stellenfahrbahn 300, sodaß nicht anzunehmen ist, daß die alterna-
tive, längere Verbindung über die Fahrbahn 300 vermehrt ange-
nommen werden würde.
Maßgeblich für diese Überleitung ist auch der Umstand, daß derzeit
die Realisierung eines hochrangigen Straßennetzes oder einer
Umfahrung von Liezen nicht absehbar ist. Eine Änderung der über-
regionalen Verkehrsführung im Raume
Liezen würde neue Voraus-
setzungen schaffen, die in Abhängigkeit vom verkehrlichen Bedarf
allenfalls die nachträgliche Errichtung des Objektes KS 300 bzw.
der Anschlußstellenfahrbahn 300 erforderte. Aufgrund der Pla-
nungen ist eine nachträgliche Errichtung jederzeit möglich.