1873/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herrn Mag. Karl Schweitzer und Kollegen

haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1838/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Räumung der Altlast N 9 'Mülldeponie

Helene Berger"' gerichtet.

Seit Ende Oktober 1996 habe die Räumung der Mülldeponie Helene Berger in

Weikersdorf/Wr. Neustadt begonnen. Den Informationen zufolge wurden rund

900.000 m³ Abfall mittels LKW auf 13 verschiedene Deponiestandorte in

Niederösterreich, Steiermark, Wien, Burgenland und Kärnten verteilt. Es sei dies

die bisher größte behördlich angeordnete Zwangsräumung einer Deponie in

Österreich.

Zu dem sei durch die vermehrten LKW-Transporte mit einer gravierenden

Umwelt- und Verkehrsbelastung zu rechnen.

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut.

Anfrage

1 ) Hat es ein öffentliches Ausschreibungsverfahren bezüglich der Räumung der

Berger-Deponie gegeben?

1 a) Wenn ja, welche Unternehmen haben sich um die Ausschreibung beworben,

welches Unternehmen hat aufgrund welcher Kriterien den Zuschlag erhalten?

1 b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

2) Wie hoch sind die Kosten für die Räumung der Berger-Deponie anzusetzen?

3) Wie groß ist das auf der Berger-Deponie lagernde Abfallvolumen?

4) Aus welchen Abfallarten setzt sich dieses Volumen zusammen?

5) Existiert für die oben angeführte Räumung der Berger-Deponie von seiten

Ihres Ressorts ein konkreter Entsorgungsplan?

5a) Wenn ja, welche Maßnahmen sieht dieser Plan vor?

5b) Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

5c) Gibt es zur Entsorgung bzw. Sicherung der Berger-Deponie

Expertenuntersuchungen für eine optimale umweltverträgliche Variante?

6) Wurden von seiten Ihres Ressorts Überlegungen angestellt, die

Berger-Deponie mittels kostengünstigeren Sperrbrunnen (ähnlich der

Fischer-Deponie) abzusichern, anstatt eine Räumung anzuordnen?

6a) Wenn ja, aus welchen Gründen wurde der Räumung der Deponie der

Vorzug gegeben?

6b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

7) Ist die Räumung des Abfallvolumens der Berger-Deponie per Bahn oder per

LKW vorgesehen?

8) Gibt es diesbezüglich von seiten Ihres Ressorts Überlegungen betreffend

die ökologisch optimalste Transportvariante für das gesamte Abfallvolumen?

8a) Wenn ja, wurden dazu Vergleichsanalysen betreffend den

Treibstoffverbrauch und die Emmissionswerte in bezug auf die Entsorgung

per Bahn bzw. per LKW vorgenommen?

8b) Wenn nein, werden Sie eine solche Analyse veranlassen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1):

Die Räumung der Berger-Deponie ist öffentlich (europaweit) ausgeschrieben

worden.

Zu Frage 1a und 1b:

I.

Anzahl der an der Ausschreibung beteiligten Firmen, deren Nennung im Hinblick

auf die schutzwürdigen Interessen der unterlegenen Bieter unterbleibt.

a)            Räumung und Transport:                                  5 Bieter

b)            Lieferung von Auffüllungsmaterial:                10 Bieter

c)            Eluat- und Feststoffanalysen:                          7 Bieter

d)            Grundwasserbeweissicherung:                        16 Bieter

e)            örtliche Bauaufsicht:                                          7 Bieter

f)             örtliche Aufsicht Chemie:                  8 Bieter

II.

Folgende Firmen haben nach Evaluierung, dem vom Bundesvergabegesetz für

öffentliche Ausschreibungen geforderten Bestbieterprinzip (das bei einigen

Firmen zugleich auch den Billigstbieterprinzip entspricht) folgend, den Zuschlag

erhalten.

a) Räumung:                         Arbeitsgemeinschaft Grün & Bilfinger, STUAG, Porr

                                               Umwelttechnik, Hinteregger & Söhne, Teerag Asdag

b) Abfalltransport:              Arbeitsgemeinschaft Universale, WHT, Böhm,

                                               ÖKOTECHNA

c)    Lieferung von Auf
füllungsmaterial:           Universale Bau AG

d) Eluat- u. Feststoffanalysen:         Bietergemeinschaft

                                                               Univ.Prof.DI Dr. Wogrolly/ Firma Rumpold GmbH

 

e) Grundwasserbeweissicherung:    Umweltanalytisches Institut

 

f) örtliche Bauaufsicht:                      ZI DI Trugina

 

g) örtliche Aufsicht Chemie:             ZI Dr. Cernoch

 

Zu Frage 1:

Im Mai 1 995 wurde ein "Räumungs-Finanzbedarfsplan" erstellt. Demnach

ergibt sich nunmehr - entgegen der ursprünglichen bloßen Kostenschätzung von

S 2,5 Milliarden - ein kalkulierter Kostenaufwand von ca. S 1,3 Milliarden.

In diesem Betrag sind alle Aufwendungen enthalten, die der Räumung, d.h. der

Ersatzvornahme nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG), von den

Vorarbeiten bis hin zu den Rekultivierungsmaßnahmen zuzurechnen sind.

Zu Frage 3:

In der Berger-Deponie befindet sich ein Abfallvolumen von ca. 640.950 m³, das

Volumen des kontaminierten Untergrunds beträgt 84.135 m³. Das zu entsorgende

Gesamtvolumen beträgt daher 725 .085 m³.

Zu Frage 4:

Die Zusammensetzung des Abfallvolumens ergibt sich aus der

folgenden Aufstellung der Abfallarten, die jeweils mengenmäßig den

7 Räumungsabschnitten zugeordnet sind, die Menge ist hiebei im Verhältnis

1:1000 m³ angegeben.

 

Abdeck-

schicht

Aluminium-

schlacke

Kunststoff-

anteil

Bau-

schutt

RA 1       4              12%

12            43%

7              4%

2              5%

RA 2       3              8%

0              0%

8              4%

4              7%

RA 3       1              3%

0              0%

46            25%

12            7%

RA 4       4              11%

7              25%

60            32%

4              8%

RA 5       10            32%

4              13%

48            26%

20            42%

RA 6       8              23%

0              1%

1              1%

0              1%

RA 7       4              11%

5              19%

16            9%

5              10%

 

 

Sägemehl

Textilien

Kies

k. Zuordnung

RA 1       1              0%

0              0%

1              1%

16            43%

RA 2       7              4%

0              0%

2              2%

0              0%

RA 3       4              2%

0              0%

1              1%

0              0%

RA 4       32            17%

2              18%

9              9%

0              0%

RA 5       11            6%

7              26%

17            17%

7              19%

RA 6       74            40%

14            54%

50            50%

6              17%

RA 7       56            30%

3              11%

19            19%

7              20%

 


 

Gesamt

RA 1                                      43

RA 2                                      24

RA 3                                      65

RA 4                                      117

RA 5                                      123

RA 6                                      154

RA 7                                      115

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Zu Frage S, 5a, 5b

Bei Räumungen speziell dieser Dimension halte ich es für unerläßlich, einen

konkreten Entsorgungsplan zu erstellen.

1995 wurde mit einer entsprechenden Konzeption das Zivil-Ingenieur-Büro

Dipl.-Ing. Josef Ringhofer beauftragt (s. auch Antwort zu Frage 2), das auch die

Projektsteuerung bis zum Abschluß der Räumung durchführt.

Zu Frage 5c, 6, 6a und 6b

Bei der- Berger--Deponie wurde im Titelverfahren ein Räumungsbescheid nach

dem Wasserrechtsgesetz i.V.m. dem Altlastensanierungsgesetz erlassen.

Die Vollstreckung, für die ich als oberstes Organ (Art. 19 B-VG) verantwortlich

bin, ist an die nach dem Materiengesetzen erlassenen Titelbescheide gebunden.

Sie kann daher nur in dem Rahmen erfolgen, der durch die Titelbescheide

vorgegeben ist. Für Überlegungen zu Alternativen bleibt in der Vollstreckung

wenig Raum.

Trotzdem versucht mein Ressort schon derzeit im Rahmen der rechtlichen

Möglichkeiten, die Vollstreckungsbehörden möglichst zu unterstützen und auch

noch in dieser Situation bestmögliche ökologische und ökonomische Ergebnisse

zu erzielen.

Insofern wird der Abfall auch nicht einfach "ausgeräumt und auf andere Deponien

verbracht", sondern es werden z.B. alle Schritte gesetzt, um vor Ort eine

Trennung in Eluatklassen oder auch eine Reduktion der einzelnen Eluatklassen zu

erreichen und so die Belastung für die Umwelt bei der tatsächlichen Räumung

herabzusetzen. Dies bringt nicht nur ökologische Vorteile mit sich, sondern

erlaubt - durch die fortschreitende Entwicklung auf dem Technologiesektor -

nicht selten auch ökonomische Einsparungen.

Nach diesen Kriterien erfolgte in der Folge u.a. auch die Suche nach

entsprechenden "Zieldeponien". Nicht bloß "umzulagern" sondern auch Zielorte

mit, den einzelnen Abfallfraktionen entsprechenden Technologien wie z.B. der

Verrottung anzufahren, um auch hier ein bestmögliches ökologisches Ergebnis zu

erzielen, ist nach meinem Verständnis unerläßlich.

Im übrigen fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in meinen Zuständigkeits-

bereich.

Zu Frage 7,8, Ba und 8b:

Abgesehen davon, daß ich durch das Tätigwerden im Rahmen der Vollstreckung

die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in

besonderem Maße zu beachten habe, werden bei allen Überlegungen selbst-

verständlich auch die ökologischen Faktoren beachtet. Kostengründe allein sind

nicht ausschlaggebend.

Die Kosten für den Bahntransport waren laut Anbot doppelt so hoch wie für den

LKW-Transport, in diesen Kosten war zusätzlich weder die Kalkuation für die

zu schaffende Infrastruktur enthalten noch bedacht worden, daß ein

Gleisanschluß notwendig gewesen wäre, der Anschluß der A 2 (Südautobahn)

befindet sich dagegen in unmittelbarer Nähe. Außerdem liegen der Behörde

Berechnungen vor, wonach die durch Emmissionen und Unfallrisiko bedingte

Belastung des Straßenverkehrs, die durch die Räumung der Berger-Deponie

verursacht werden könnte, relativ gering ist. Es wurde daher der Variante

"Transport per LKW" der Vorzug gegeben.