1874/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Peter, Partnerinnen und Partner haben am 23 , Jänner
1997 unter der Nr. 1886/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "unverständliches Vorgehen von Zollwachbeamten und Gendarmerie
gegenüber slowakischen Musikern am Grenzübergang Berg am 31.12.1996" gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
" 1. Wie stellt sich der geschilderte Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar?
2. Warum wurden die slowakischen Musiker an der Einreise nach Österreich gehindert?
3. Warum wurden diejenigen Musiker, die die Grenze ursprünglich passieren konnten, von der
Gendarmerie in Hainburg eingeschüchtert, schikanös behandelt und an die Grenze
zurückgeschickt? Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung wurde ihnen die
Beschlagnahmung der Musikinstrumente angedroht?
4. Welchen Anweisungen folgte die Gendarmerie in Hainburg am 31.12.96?
5, Gab es an diesem Tag eine Weisung zu einer "Aktion Scharf', die dahingehend lautete,
Fahrzeuge mit slowakischen Kennzeichen zu "filzen" und an die Grenze zurückzuschicken?
6. Wie erklären Sie das unkorrekte Verhalten der zuständigen Beamten?
7. Welche gesetzliche Bestimmung bzw. welche Verordnung schreibt für das Mitnehmen von
Musikinstrumenten für ein einmaliges, eintägiges Engagement ein "Carnet" vor?
8, Wie erklären Sie die Tatsache, daß am selben Tag, nämlich am 31.12.96 vormittags bereits
eine Gruppe von slowakischen Musikern ohne Schwierigkeiten einreisen konnten, ohne daß
nur in irgendeiner Form die Notwendigkeit
eines Carnets erwähnt worden wäre?
9. Wie erklären Sie die Tatsache, daß seitens der zuständigen Beamten um 17,45 Uhr ein
solches Carnet verlangt worden war, um 19.30 Uhr jedoch kein zuständiger Beamter von
einem solchen etwas wußte?
10. Wie ist die Kompetenzaufteilung zwischen Zollwachebeamten und Grenzschutz bzw.
Gendarmerie bei der Kontrolle der Einreisenden? Existieren hier Organisationsschwierigkeiten,
wie ein Beamter des Bundesministeriums für Inneres gegenüber der Künstleragentur
andeutete?
11. Welche Voraussetzungen müssen slowakische Staatsbürger erfüllen, wenn sie nach
Österreich einreisen wollen, und welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen slowakische
Künstler erfüllen, die mit Musikinstrumenten und dazugehörigem Gerät für ein einmaliges
eintägiges Engagement nach Österreich einreisen wollen?
12. Stimmen Sie dem Befund zu, daß durch das geschilderte Verhalten der Beamten an der
Grenzstation Berg zumindest die betroffenen Gastronomiebetriebe wirtschaftlichen Schaden
erlitten haben und dies nicht gerade zuträglich für das Image der Behörde, die Sie
repräsentieren sein kann?
13. Inwiefern werden Sie Sorge dafür tragen, daß sich der geschilderte Vorfall nicht
wiederholt?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nach dem mir vorliegenden Bericht der Sicherheitsdirektion für das Bundesland
- Niederösterreich wurden die in der Anfrage geschilderten Amtshandlungen ausschließlich von
Zollorganen des Zollamtes Berg nach den Bestimmungen des Zollrechtes geführt.
Zu den Fragen 3,4,und 6:
Nach den mir vorliegenden Berichten gibt es keinen Hinweis darauf, daß Angehörige der
Bundesgendarmerie an einem derartigen "Vorfall" im Gemeindegebiet von Hainburg beteiligt
waren. lch habe daher in diesem Zusammenhang niemandem unkorrektes Verhalten
vorzuwerfen.
Zu Frage 5:
Im Bereich der Bundesgendarmerie gab es am 31. Dezember 1996 keine Weisung, Fahrzeuge
mit slowakischen Kennzeichen besonders zu kontrollieren und "an die Grenze
zurückzuschicken"
Zu den Fragen 7 und 9:
Eine Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Finanzen.
Zu Frage 10:
Bei jenen Grenzübergangsstellen, bei denen die Aufgaben jeweils getrennt wahrgenommen
werden, sind die Organe der Bundesgendarmerie im wesentlichen für die Vollziehung der
Bestimmungen des Grenzkontroll- und Fremdengesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes, der
Strafprozeßordnung sowie des Verkehrsrechtes zuständig und die Zollorgane für die
Vollziehung des Finanzstrafgesetzes und des Zollrechtes.
Da die Grenzkontrollen an der Grenzübergangsstelle Berg/Petrzalka zweckmäßigerweise
zumeist gemeinsam durchgeführt worden, kommt es kaum zu Doppelgleisigkeiten oder
Organisationsschwierigkeiten.
Zu Frage 11:
Gemäß Art. 1 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der
Regierung der Slowakischen Republik über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBI,Nr.
47/1990, dürfen slowakische Staatsangehörige sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen und
sich bis zu 30 Tagen im Bundesgebiet aufhalten, sofern sie nicht einer Erwerbstätigkeit
nachgehen wollen oder nicht mehr als 30 Tage im Bundesgebiet aufhältig sind, Slowakische
Künstler, die mit Musikinstrumenten und dazugehörigem Gerät für ein einmaliges eintägiges
Engagement nach Österreich einreisen wollen, benötigen grundsätzlich auf Grund der
Ausübung einer - wenn auch nur eintägigen Erwerbstätigkeit - im Sinne des Art. 1 Abs. 2 des
oben zitierten Abkommens einen Sichtvermerk. Eine Beschäftigungsbewilligung ist auf Grund
der Ausnahmebestimmungen des § 3 Abs. 4 lit, a und b AuslBG für ein derartiges Engagement
nicht notwendig. In diesem Fall hat der Veranstalter am Tag der Arbeitsaufnahme den
zuständigen regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices die Beschäftigung
anzuzeigen. Obwohl für den konkreten Fall nicht zuständig - die in der Anfrage
angesprochenen zollrechtlichen Bewilligungen, wie z.B. das "Carnet ATA" fallen nicht in die
Zuständigkeit meines Ressorts - ist mir bewußt, daß es bei Veranstaltungen von erhöhter
kultureller Bedeutung wie z.B, Festivals und Brauchtumsveranstaltungen in diesem
Zusammenhang zu Unklarheiten kommen kann. Ich
habe daher veranlaßt, derartige Ansuchen
wenn sie zeitgerecht vorgelegt werden, einer speziellen Prüfung zu unterziehen, damit in jenen
Fällen, bei denen die Erwerbstätigkeit nicht im Vordergrund steht, eine flexible und angepaßte
Administrierung der gesetzlichen Vorschriften sichergestellt wird.
Zu den Fragen 12 und 13:
Da keine Beamten meines Ressorts an der Amtshandlung an der Grenzstation Berg beteiligt
waren, bitte ich um Verständnis dafür, daß ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser
Fragen absehe.