1875/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik Pablé und Kollegen haben am 24, Jänner
1997 unter der Nr. 1890/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend " Schengener Abkommen" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :
" 1. Ist Ihnen der in der Süddeutschen Zeitung dargestellte Sachverhalt bekannt?
Wenn ja, entspricht die Darstellung den Tatsachen?
Wenn nein, werden Sie sich über diese Angelegenheit informieren?
2. Gibt es weitere Grenzübergänge, an denen die Beamten der Grenzgendarmerie ihren Dienst
an Werk- bzw. Sonn- und Feiertagen bereits am Nachmittag beenden, sodaß der betreffende
Grenzübergang auch untertags nicht besetzt ist?
Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
3. Halten Sie die ganztägige Offenhaltung sämtlicher österreichischer Grenzübergänge in
Hinsicht auf das Schengener Abkommen für notwendig?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das für die Zukunft gewährleisten
zu können?
Wenn nein, warum nicht?
4. Ist der im Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Ausdruck kommende Vorwurf, daß die
dem Schengener Abkommen entsprechenden Sicherheitsstandards in Österreich noch immer
nicht erreicht wurden, berechtigt?
Wenn nein, in welchen Bereichen genau hat die österreichische Grenzgendarmerie in
technischer oder personeller Hinsicht ein den Sicherheitsstandards der EU entsprechendes
Niveau erreicht?
Wenn ja, welche konkrete Maßnahmen werden Sie im einzelnen treffen, um die
österreichischen Sicherheitsstandards an den Grenzen den EU-Standards anzupassen und
wann genau wird es diesbezüglich welche
konkreten Ergebnisse geben? '
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der in der Süddeutschen Zeitung dargestellte Sachverhalt ist mir erst auf Grund der Anfrage
bekanntgeworden, Die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle an der Grenzübergangsstelle
Freilassing wird nicht vom Grenzdienst der Bundesgendarmerie, sondern von Organen der
Bundespolizeidirektion Salzburg versehen. Die Grenzübergangsstelle Freilassing ist von
00,00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet und durchgehend besetzt.
Zu den fragen 2 und 3:
Bei dem der Anfrage zugrundeliegenden Vorfall handelt es sich um eine Rückübernahme im
Rahmen des österreichisch-deutschen Schubabkommens, BGBI, Nr. 227/1961, die
üblicherweise im Rahmen der Normaldienstzeit (in der Regel um ca. 14,00 Uhr) durchgeführt
wird und mit der Offenhaltung für den Grenzverkehr nur mittelbar in Zusammenhang steht.
Eine generelle ganztägige Offenhaltung sämtlicher österreichischer Grenzübergänge ist im
übrigen auch im Hinblick auf das Schengener Abkommen nicht erforderlich, da im Schengener
Regelwerk lediglich die Grundsätze für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an
den Außengrenzen, jedoch keine Vorschriften betreffend die Öffnungszeiten für
Grenzübergänge festgelegt werden.
Die Gestaltung der Grenzkontrolle ist weiterhin eine nationale Angelegenheit, wobei
Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 1 GrekoG, BGBI.Nr. 435/1996 durch Verordnung des
Bundesministers für Inneres festzulegen sind. In diesen Verordnungen sind die Stellen oder die
Gebiete zu bezeichnen, an denen die Grenzübergangsstellen eingerichtet werden sollen;
außerdem sind die Öffnungszeiten und der Benützungsumfang, insbesondere Beschränkungen
der Zulässigkeit des Grenzübertrittes auf bestimmte Menschen, Menschengruppen,
Verkehrsarten oder örtliche Bereiche festzusetzen. Sämtliche Grenzübergangsstellen sind
entsprechend den in der jeweiligen Verordnung festgelegten Öffnungszeiten besetzt.
Zu Frage 4:
Der in der Süddeutschen Zeitung scheinbar zum Ausdruck gekommene Vorwurf, daß die dem
Schengener Abkommen entsprechenden
Sicherheitsstandards noch immer nicht erreicht
wurden, ist nicht gerechtfertigt, Der Aufbau einer wirksamen Grenzüberwachung,
Grenzkontrolle und Grenzsicherung ist durchaus im Zeitplan, sodaß einer Inkraftsetzung der
Schengener Verträge mit 27. Oktober 1997 aus diesem Grunde sicherlich kein Hindernis
entgegenstehen dürfte. Da Österreich allerdings noch im Aufbau einer "schengenkonformen
Grenzkontrolle" begriffen ist, gilt es - gerade auch im Hinblick auf die Vorkommnisse in der
letzten Zeit - aus diesen Vorfällen die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, um in Zukunft
eine noch wirksamere Grenzüberwachung durchführen zu können.
Ein Gradmesser für die Qualität der personellen und technischen österreichischen
Vorbereitungen auf Schengen wird sicherlich der für die Zeit vom 21. bis 23. April 1997
vorgesehene Besuch einer Schengener Delegation sein. Diese Delegation, die sich aus
Vertretern von fünf zukünftigen Schengener Partnerstaaten zusammensetzen wird, hat die
Aufgabe, gerade die österreichische Grenzüberwachung und Grenzkontrolle einer objektiven
Prüfung gemäß den Schengener Standards zu unterziehen."