1875/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik Pablé und Kollegen haben am 24, Jänner

1997 unter der Nr. 1890/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend " Schengener Abkommen" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

" 1. Ist Ihnen der in der Süddeutschen Zeitung dargestellte Sachverhalt bekannt?

Wenn ja, entspricht die Darstellung den Tatsachen?

Wenn nein, werden Sie sich über diese Angelegenheit informieren?

2. Gibt es weitere Grenzübergänge, an denen die Beamten der Grenzgendarmerie ihren Dienst

an Werk- bzw. Sonn- und Feiertagen bereits am Nachmittag beenden, sodaß der betreffende

Grenzübergang auch untertags nicht besetzt ist?

Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

3. Halten Sie die ganztägige Offenhaltung sämtlicher österreichischer Grenzübergänge in

Hinsicht auf das Schengener Abkommen für notwendig?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das für die Zukunft gewährleisten

zu können?

Wenn nein, warum nicht?

4. Ist der im Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Ausdruck kommende Vorwurf, daß die

dem Schengener Abkommen entsprechenden Sicherheitsstandards in Österreich noch immer

nicht erreicht wurden, berechtigt?

Wenn nein, in welchen Bereichen genau hat die österreichische Grenzgendarmerie in

technischer oder personeller Hinsicht ein den Sicherheitsstandards der EU entsprechendes

Niveau erreicht?

Wenn ja, welche konkrete Maßnahmen werden Sie im einzelnen treffen, um die

österreichischen Sicherheitsstandards an den Grenzen den EU-Standards anzupassen und

wann genau wird es diesbezüglich welche konkreten Ergebnisse geben? '

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der in der Süddeutschen Zeitung dargestellte Sachverhalt ist mir erst auf Grund der Anfrage

bekanntgeworden, Die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle an der Grenzübergangsstelle

Freilassing wird nicht vom Grenzdienst der Bundesgendarmerie, sondern von Organen der

Bundespolizeidirektion Salzburg versehen. Die Grenzübergangsstelle Freilassing ist von

00,00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet und durchgehend besetzt.

Zu den fragen 2 und 3:

Bei dem der Anfrage zugrundeliegenden Vorfall handelt es sich um eine Rückübernahme im

Rahmen des österreichisch-deutschen Schubabkommens, BGBI, Nr. 227/1961, die

üblicherweise im Rahmen der Normaldienstzeit (in der Regel um ca. 14,00 Uhr) durchgeführt

wird und mit der Offenhaltung für den Grenzverkehr nur mittelbar in Zusammenhang steht.

Eine generelle ganztägige Offenhaltung sämtlicher österreichischer Grenzübergänge ist im

übrigen auch im Hinblick auf das Schengener Abkommen nicht erforderlich, da im Schengener

Regelwerk lediglich die Grundsätze für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an

den Außengrenzen, jedoch keine Vorschriften betreffend die Öffnungszeiten für

Grenzübergänge festgelegt werden.

Die Gestaltung der Grenzkontrolle ist weiterhin eine nationale Angelegenheit, wobei

Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 1 GrekoG, BGBI.Nr. 435/1996 durch Verordnung des

Bundesministers für Inneres festzulegen sind. In diesen Verordnungen sind die Stellen oder die

Gebiete zu bezeichnen, an denen die Grenzübergangsstellen eingerichtet werden sollen;

außerdem sind die Öffnungszeiten und der Benützungsumfang, insbesondere Beschränkungen

der Zulässigkeit des Grenzübertrittes auf bestimmte Menschen, Menschengruppen,

Verkehrsarten oder örtliche Bereiche festzusetzen. Sämtliche Grenzübergangsstellen sind

entsprechend den in der jeweiligen Verordnung festgelegten Öffnungszeiten besetzt.

Zu Frage 4:

Der in der Süddeutschen Zeitung scheinbar zum Ausdruck gekommene Vorwurf, daß die dem

Schengener Abkommen entsprechenden Sicherheitsstandards noch immer nicht erreicht

wurden, ist nicht gerechtfertigt, Der Aufbau einer wirksamen Grenzüberwachung,

Grenzkontrolle und Grenzsicherung ist durchaus im Zeitplan, sodaß einer Inkraftsetzung der

Schengener Verträge mit 27. Oktober 1997 aus diesem Grunde sicherlich kein Hindernis

entgegenstehen dürfte. Da Österreich allerdings noch im Aufbau einer "schengenkonformen

Grenzkontrolle" begriffen ist, gilt es - gerade auch im Hinblick auf die Vorkommnisse in der

letzten Zeit - aus diesen Vorfällen die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, um in Zukunft

eine noch wirksamere Grenzüberwachung durchführen zu können.

Ein Gradmesser für die Qualität der personellen und technischen österreichischen

Vorbereitungen auf Schengen wird sicherlich der für die Zeit vom 21. bis 23. April 1997

vorgesehene Besuch einer Schengener Delegation sein. Diese Delegation, die sich aus

Vertretern von fünf zukünftigen Schengener Partnerstaaten zusammensetzen wird, hat die

Aufgabe, gerade die österreichische Grenzüberwachung und Grenzkontrolle einer objektiven

Prüfung gemäß den Schengener Standards zu unterziehen."