188/AB

 

An den

Herrn Präsidenten  des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Feuerstein und Kollegen vom 28. Februar 1996, Nr. 184/J, betreffend Renovierung der Amtsräume der Zollamtes Höchst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Der Terminus "Haushaltsstelle" ist dem Haushaltsrecht des Bundes unbekannt.  Mit dem Vollzug des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes, in welchem unter anderem die Budgetansätze für den Bundeshochbau enthalten sind, ist der Bundesminister für Finanzen betraut.  Dieser stellt den haushaltsleitenden Organen auf Grundlage des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes und der darin enthaltenen bundesfinanzgesetzlichen Ansätze zur Erfüllung fälliger Verpflichtungen Geldmittel bereit.

 

Zu 2.:

 

Für die Renovierung der Amtsräume des Zollamtes Höchst stehen auf Basis des Rahmen­bauprogrammes 1996 des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten Mittel in Höhe von 2 Mio. ÖS zur Verfügung.  Rechtliche Grundlage dafür ist gemäß Art. 51 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz derzeit das Budgetprovisorium 1996.

 

Zu 3.:

Auf ein Schreiben des Vorsitzenden der Landesstelle Vorarlberg des Österreichischen Gewerkschaftsbundes vom 17.  Jänner 1996 hat mein Büro mitgeteilt, daß nach Abschluß der Planungsarbeiten mit dem Um- und Ausbau der Grenzabfertigungsstelle Höchst begonnen wird.  Weiters enthält dieses Antwortschreiben den Hinweis, daß zur Bedeckung der 1. Baurate ein Betrag von 2 Mio. ÖS im Bundeshochbaubudget reserviert ist.

 

Anlage