1881/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pollet-

Kammerlander, Freundinnen und Freunde vom 31.1.1997 , Nr. 1924/J,

betreffend Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im

Bundesdienst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Anzahl der gemäß Stellenplan eingesparten Planstellen des

Ressorts stellt sich wie folgt dar:

Stellenplan                          1995                      1996                           1997

Zentralstelle                         734                        746                             746

nachgeordnete

Dienststellen                         5074                      5024                          4954

Summe                                  5808                      5770                          5700

Einsparunen

gegenüber dem

Vorjahr                                                                - 38                         - 70

Zur Erläuterung wird angeführt, daß in der Anzahl der Planstellen

Beamte, Vertragsbedienstete, Jugendliche Vertragsbedienstete, An-

lernkräfte und Lehrlinge (JAL) sowie Kollektivvertragsbedienstete

und jene Bundesbedienstete enthalten sind, für die eine Gesamtjah-

resarbeitsleistung in Stunden festgelegt ist (z . B. Lehrer) .

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-

schaft erfolgten Einsparungen im wesentlichen durch Nicht-Nachbe-

setzung von Pensionsabgängen bzw. durch Nicht-Nachbesetzung freier

Planstellen. Detaillierte Aussagen über die Höhe der Einsparungen

durch Nichtverlängerung von Dienstverhältnissen, fehlende Nachbe-

setzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Eheschließung,

der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzur-

laubes können nicht getroffen werden, da das Personalinformations-

system des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem

Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine

Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich.

Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Planstellen infolge von

Ausgliederungen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Land-

und Forstwirtschaft werden sich erst im laufenden Jahr ergeben, da

das diesbezügliche Ausgliederungsgesetz der Bundesversuchswirt-

schaften vom Nationalrat Ende des Jahres 1996 beschlossen wurde .

Die Anzahl der Pensionierungen im Ressortbereich in den Jahren 1995

und 1996 ist der Beilage 1 zu entnehmen.

Zu Frage 4:

Die Anzahl der Ablehnungen einer Übernahme in das öffentlich-recht-

liche Dienstverhältnis ist nicht eruierbar, da die entsprechenden

Anträge, wenn ihnen nicht nähergetreten werden kann, im Personalakt

abgelegt werden. Üblicherweise wird den Anträgen entsprochen, wenn

eine entsprechende Planstelle vorhanden ist und die Dienstvor-

gesetzten eine Pragmatisierung befürworten.

Aufgrund des Aufnahmestopps wurde jedenfalls kein Antrag auf Über-

nahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis abgelehnt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne unverhältnismäßigen Verwal-

tungsaufwand nicht möglich, da in diesem Falle sämtliche Personal-

akten durchgesehen werden müßten. Die Anzahl der im betreffenden

Zeitraum im Ressortbereich des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft insgesamt in Anspruch genommenen Karenzurlaube ist

der Beilage 2 zu entnehmen.

Zu Frage 7:

Die Beschlüsse des Ministerrates beziehen sich ausschließlich auf

den Aufnahmestopp und geben keine Vorgangsweise vor, auf welche Art

und Weise das einzelne Ressort Einsparungen in der Personalbewirt-

schaftung vorzunehmen hat. Das Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft ist jedenfalls bemüht, unumgänglich notwendige Ein-

sparungen unter möglichster Wahrung von Arbeitnehmerrechten zu

erreichen; demgemäß werden die Einsparungen nicht durch Kündigungen

oder Entlassungen vorgenommen, sondern, wie bereits erwähnt, durch

den natürlichen Abgang von Dienstnehmern sowie durch die Einsparung

nicht besetzter Planstellen.

Zu frage 8:

Die Einsparungen für 1997 sind bereits erfolgt und dem Stellenplan

zu entnehmen. Wie bereits erwähnt, werden sich Auswirkungen auf die

Bewirtschaftung der Planstellen infolge von Ausgliederungen im Res-

sortbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft

erst im laufenden Jahr ergeben, da das diesbezügliche Ausglie-

derungsgesetz der Bundesversuchswirtschaften vom Nationalrat Ende

des Jahres 1996 beschlossen wurde .

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!