1882/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1849/J-NR/1997, betreffend Verkehrssicherheits-
maßnahmenpaket, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 22. Jänner
1997 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
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1. Welche konkreten Erkenntnis liegen im Verkehrsministerium darüber vor, welche
konkreten Kosten durch die Einführung des Punkteführerscheins verursacht werden
würden? Wie hoch ist im Vergleich dazu der volkswirtschaftliche Einsparungs-
effekt?
Antwort
Laut einer Kostenberechnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ist mit
108.000 zusätzlichen Strafverfahren (Strafverfügungen oder Straferkenntnissen), die bisher
durch Anonymverfügung erledigt wurden, zu rechnen Diese Zahl wurde durch einen Vergleich
mit dem französischen Punkteführerscheinmodell errechnet, das dem geplanten österreich-
ischen Modell vergleichbar ist. Als Mehrkosten eines Strafverfahrens sind 102,50 Schilling zu
veranschlagen.
Die sich nach dieser Berechnung ergebenden durch den Punkteführerschein verursachten
Mehrkosten betragen demnach ca. 13 Mio. Schilling.
Demgegenüber sind durch den zu erwartenden Unfallrückgang Einsparungen an volkswirt-
schaftlichen Kosten in der Höhe von 700 Mio. Schilling (bei einem geringen Unfallrückgang
von 2 %) bis zu 2,72 Milliarden Schilling (bei einem Unfallrückgang von 8 % entsprechend den
französischen Erfahrungen) zu erwarten.
2. Welche Kosten sind für die Werbekampagne für Licht am Tag veranschlagt?
Antwort:
Die Kosten betragen rund 26 Millionen Schilling.
3. Wann wird es seitens des Verkehrsministers zur Einbringung des gesamten Maß-
nahmenpaketes als 20. StVO-Novelle in den Ministerrat kommen?
Antwort:
Ein fixer Termin ist derzeit noch nicht abschätzbar.
4. Wie hoch waren nach Informationen des Verkehrsministeriums 1996 die Einnahmen
aus Verkehrsstrafen? Wie bewertet der Verkehrsminister die Überlegung mehr als
20 % dieser Strafeinnahmen - die unterzeichneten Abgeordneten fordern 50 % - für
einen Ausbau der Kontrollmöglichkeiten seitens der Exekutive Zweck zu binden?
Antwort:
Der gemäß § 100 Abs. 10 der Straßenverkehrsordnung 1960 dem Bund zufallende 20%ige
Anteil der Strafgelder aus jenen Verwaltungsübertretungen, die von Organen der Bundesgen-
darmerie oder Bundessicherheitswache wahrgenommen wurden, betrug im Jahr 1996 öS
359.090.333,99. Dies ergibt einen Gesamtbetrag an eingehobenen Strafgeldern in der Höhe von
rund öS 1.795.45 1.654,95; zu diesem Betrag sind noch diejenigen Strafgelder hinzuzuzählen,
die aufgrund von Verwaltungsübertretungen auf Gemeindestraßen in Gemeinden mit weniger
als 10 000 Einwohnern eingehoben wurden. Diese sind dem Bundesministerium für Wissen-
schaft und Verkehr jedoch nicht bekannt.
5. Wie bewertet der Verkehrsminister den Vorschlag der unterzeichneten Abgeordne-
ten, in Hinkunft auch das Einsetzen von Zivildienern als Hilfskräfte bei Verkehrs-
überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen?
Antwort:
Dieser Vorschlag wird von mir positiv bewertet.
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der 20. StVO-Novelle sind im Jahr
1997 in welchen konkreten Zeitetappen geplant?
Antwort:
Die Planungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen,