1887/AB XX.GP

 

Eingangs teile ich mit, daß die gleichlautend an Frau Bundesministerin a.D. Dr. Krammer

ergangene Anfrage Nr. 1920/J gesondert beantwortet wird.

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Die Planstelleneinsparungen erfolgten aufgrund der Vorgaben im Stellenplan für das jeweilige

Kalenderjahr. In den Jahren 1995, 1996 und 1997 (Stichtag: 1.1.1997) gestaltete sich der

Stellenplan folgendermaßen:

                                               1995                       1996                      1997 (Stichtag: 1.1.1997)

Zentralleitung                         582                          578                          580

nachgeordnete

-

Dienststellen                        3.862                      3.723                      3.635

(inkl. AMS)

Zu Fragen 2 und 3:

Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich durch die in der

Anfrage aufgezählten Maßnahmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem Ressort

ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real eingesparten Plan-

stllen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressortinternen Um-

schichtungen gekommen sein kann. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Ge-

samtergebnis ist daher nicht möglich.

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von Dienstver-

hältnissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Ehe-

schließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes sowie

durch sonstige Gründe kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen

werden, da das Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher

zu diesem Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwortung

dieser Teilfragen ist daher nicht möglich.

Die Anzahl der angefallenen Pensionierungen in den Jahren 1995 und 1996, aufgegliedert nach

Frauen und Männern (wobei hier aber aus dem bereits genannten Grund keine Aussage ge-

troffen werden kann, welche Planstelle nachbesetzt wurde und welche nicht) ist der Beilage 1

zu entnehmen.

Zu Frage 4:

zu a und b:

In der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996 wurden in der Zentralstelle 32 Anträge auf Über-

nahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis von Männem und 32 Anträge von Frauen

gestellt.

In den nachgeordneten Dienststellen wurden 37 Anträge von Männern und 63 Anträge von

Frauen gestellt.

zu c und d:

Zwischen der Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis und dem Auf-

nahmestopp besteht kein Zusammenhang, weshalb aus diesem Grund kein Antrag abgelehnt

wurde.

Zu Fragen 5 und 6:

Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht

möglich, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre. Die An-

zahl der im betreffenden Zeitraum in meinem Ressort insgesamt in Anspruch genommenen

Karenzurlaube ersuche ich der Beilage 2 zu entnehmen.

Zu Frage 7:

Bezüglich der Ministerratsbeschlüsse darf auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundes-

kanzlers, Nr. 1915/J, verwiesen werden. Ressortintern wurden diese Ministerratsbeschlüsse er-

laßmäßig umgesetzt, wobei nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und

Wirtschaftlichkeit vorgegangen wurde.

Zu Frage 8:

Das Einsparungsziel für 1997, das durch den Stellenplan (siehe Beantwortung zu Frage 1) vor-

gegeben ist, wurde bereits erreicht.

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!