1890/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 31. Jänner 1997 unter der Nr. 1923/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst"
gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden in den
angesprochenen zwei Jahren im Vergleich zum Stellenplan 1994 insgesamt 1.562
Planstellen eingespart.
Zu 2, 3 und 4:
Einsparungen im Personalbereich meines Ressorts erfolgten in erster Linie dadurch, daß
durch Ruhestandsversetzung freigewordene Planstellen nicht nachbesetzt wurden. Die
Summe der auf diese Weise aus dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht
allerdings nicht der Summe der real eingesparten Planstellen, da es im betreffenden
Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen ist.
Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:
Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von
Dienstverhältnissen, Nichtnachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der
Eheschließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes
kann ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht getroffen werden, da das
Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem
Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwortung dieser
Teilfragen ist daher nicht möglich. Aus den gleichen Gründen kann auch die Frage nach der
Zahl von Anträgen auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - getrennt
nach Frauen und Männern - bzw.
allfälliger Ablehnungen nicht beantwortet werden.
Was die Anzahl der Pensionierungen in den Jahren 1995 und 1996 - aufgegliedert nach
Frauen und Männern - betrifft, verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des
Herrn Bundeskanzlers in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1915/J.
Zu 5:
Im Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996 wurden insgesamt 203 Anträge auf
Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge gestellt, wovon kein einziger abgelehnt wurde. Eine
Aufschlüsselung dieser Anträge nach dem jeweiligen Grund der Karenzierung ist ohne
unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich, weil auch hier die Durchsicht der
einzelnen Personalakten unumgänglich wäre.
Zu 6:
Im betreffenden Zeitraum wurden 187 Anträge auf Karenzurlaub für die Betreuung eines
Kindes nach dem Mutterschutzgesetz 1979 und dem Eltern-Karenzurlaubsgesetz gestellt,
wovon alle genehmigt wurden. Im Regelfall wurde in diesen Fällen eine Ersatzkraft
aufgenommen.
Zu 7:
Hinsichtlich der für alle Ressorts verbindlichen Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1915/J durch den Herrn Bundeskanzler. Auf
Grund der strikten Vorgaben dieser Beschlüsse der Bundesregierung beschränkten sich die
ressortinternen Erlässe auf deren Umsetzung.
Zu 8:
Die Einsparungen für das laufende Jahr sind im Stellenplan für das Jahr 1997 enthalten und
sehen für das Bundesministerium für Landesverteidigung eine Einsparung von 599
Planstellen vor.