1890/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 31. Jänner 1997 unter der Nr. 1923/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst"

gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden in den

angesprochenen zwei Jahren im Vergleich zum Stellenplan 1994 insgesamt 1.562

Planstellen eingespart.

Zu 2, 3 und 4:

Einsparungen im Personalbereich meines Ressorts erfolgten in erster Linie dadurch, daß

durch Ruhestandsversetzung freigewordene Planstellen nicht nachbesetzt wurden. Die

Summe der auf diese Weise aus dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht

allerdings nicht der Summe der real eingesparten Planstellen, da es im betreffenden

Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen ist.

Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von

Dienstverhältnissen, Nichtnachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der

Eheschließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes

kann ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht getroffen werden, da das

Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem

Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwortung dieser

Teilfragen ist daher nicht möglich. Aus den gleichen Gründen kann auch die Frage nach der

Zahl von Anträgen auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - getrennt

nach Frauen und Männern - bzw. allfälliger Ablehnungen nicht beantwortet werden.

Was die Anzahl der Pensionierungen in den Jahren 1995 und 1996 - aufgegliedert nach

Frauen und Männern - betrifft, verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des

Herrn Bundeskanzlers in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1915/J.

Zu 5:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996 wurden insgesamt 203 Anträge auf

Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge gestellt, wovon kein einziger abgelehnt wurde. Eine

Aufschlüsselung dieser Anträge nach dem jeweiligen Grund der Karenzierung ist ohne

unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich, weil auch hier die Durchsicht der

einzelnen Personalakten unumgänglich wäre.

Zu 6:

Im betreffenden Zeitraum wurden 187 Anträge auf Karenzurlaub für die Betreuung eines

Kindes nach dem Mutterschutzgesetz 1979 und dem Eltern-Karenzurlaubsgesetz gestellt,

wovon alle genehmigt wurden. Im Regelfall wurde in diesen Fällen eine Ersatzkraft

aufgenommen.

Zu 7:

Hinsichtlich der für alle Ressorts verbindlichen Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die

Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1915/J durch den Herrn Bundeskanzler. Auf

Grund der strikten Vorgaben dieser Beschlüsse der Bundesregierung beschränkten sich die

ressortinternen Erlässe auf deren Umsetzung.

Zu 8:

Die Einsparungen für das laufende Jahr sind im Stellenplan für das Jahr 1997 enthalten und

sehen für das Bundesministerium für Landesverteidigung eine Einsparung von 599

Planstellen vor.