1893/AB XX.GP

 

zur Zahl 1922/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen

und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Geschlechterver-

träglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst, gerichtet und folgende Fra-

gen gestellt:

"1 . Wie viele Planstellen und Dienstposten wurden

a) in lhrem Ressort/Zentralstelle und

b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts

in der Zeit vom 1 .1 .1 995 bis 31 .1 2.1 996 eingespart?

Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von

Regierungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der Ressort-

zuständigkeit wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die

erst neu in die Zuständigkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial

des gesamten abgefragten Zeitraums vom aktuellen Ressortzuständigen zur

Verfügung gestellt wird. Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und

nachgeordneten Dienststellen ist auch für die übrigen Antworten (zu den Fra-

gen 2 bis 8) erwünscht.

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere

die Einsparungen aufgrund

a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,

b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes

(§ 35 Abs 3 VBG, § 26 Abs 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des

Karenzurlaubs innerhalb der ersten sechs Lebensjahre des Kindes),

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e) sonstiger Gründe?

3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abge-

fragten Kategorien, also

- wie viele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und

den nachgeordneten Dienststellen insgesamt eingespart,

 - (im Sinne der Detailfrage:)

- wie viele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,

- wie viele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nachbe-

setzt, ,

- wie viele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgeglie-

dert,

- wie viele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den

jeweiligen Dienststellen eingespart?

4. Wie viele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhält-

nis wurden in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996

a) von Männern,

b) von Frauen

gestellt und wie viele dieser Anträge

c) von Männern,

d) von Frauen

wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?

5. a) Wie viele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Be-

treuung eines Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c VBG)

wurden in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wie viele

wurden davon abgelehnt?

b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war

der zweithäufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote inner-

halb des Zeitraums 1.1.1995 bis 31.12.1996?

6. Wie viele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähn-

ten Zeitraum an und wie viele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für

die Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen

Prinzipien ging das Ministerium vor?

8. . Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungs-

potentiale bei den Dienstposten?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die Zahl der Planstellen der einzelnen Planstellenbereiche des Justizressorts hat

sich - unter Ausklammerung der Planstellenbindungen zu Gunsten anderer Ressorts

- im Vergleich der Stellenpläne für die Jahre 1995 und 1997 (einschließlich der Plan-

stellen für Jugendliche und der Planstellen für die Aufnahme älterer Arbeitsloser)

wie folgt entwickelt:

 

Stellenplan 1995

Stellenplan 1997

Zentralstelle

             264

             264

Oberster Gerichtshof und Ge-

neralprokuratur

              119

             118

Justizbehörden in den Ländern

             7.818

           7.647

Justizanstalten

             3.546

           3.733

Bewährungshilfe

                194

               169

 

           11.941

          11.931

 

 

 

Zu 2 und 3:

Die in den einzelnen Planstellenbereichen vom Gesetzgeber vorgenommenen Plan-

stellenkürzungen wurden durch das Zusammenwirken der in der Anfrage abstrakt

aufgezählten Maßnahmen realisiert. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus

dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der

eingesparten Planstellen, weil es im angefragten Zeitraum auch zu Neueintritten

bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen ist. Eine Zuordnung der konkreten

Personalmaßnahmen zum Gesamtergebnis ist daher schon aus diesem Grund nicht

möglich.

Davon abgesehen wäre die Quantifizierung der einzelnen Personalmaßnahmen nur

mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich, weil für eine solche

quantitative Zuordnung keine Auswertungsmöglichkeiten aus dem Personalinforma-

tionssystem des Bundes bestehen und daher zur Ermittlung dieser Zahlen alle Per-

sonalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwortung dieser

Teilfragen ist mir daher nicht möglich.

Folgende im Rahmen des Personalinformationssystems des Bundes erstellte Aus-

wertung zeigt jedoch, daß der Frauenanteil an den Justizbediensteten in der Zeit

vom 1. Jänner 1995 bis zum 1. Jänner 1997 nicht zurückgegangen ist:

 

                                                                                                        Frauenanteil

 

                   1.1.1995

                  1.1.1997

Zentralstelle

                  42,9 %

                   44,1 %

Oberster Gerichtshof und Ge-

neralprokuratur

                   37,8 %

                    38,3 %

Justizbehörden in den Ländern

                    58,9 %

                     59,1 %

Justizanstalten

                    12,7 %

                      13,2 %

Bewährungshilfe

                    5 0,5 %

                      48,4 %

S  u m m e

                     45,4 %

                      45,4 %

 

Zu 4:

Zunächst sei erwähnt, daß die Rechtsordnung den einzelnen Interessenten für eine

Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis kein förmliches Antragsrecht

einräumt. Soweit dennoch einzelne Aufnahmewerber darauf abzielende Anträge

stellen, werden darüber keine statistischen Aufzeichnungen geführt, sodaß mir eine

konkrete Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist. Die folgende Statistik zeigt -

doch, daß der prozentuelle Anteil der Frauen an den pragmatisierten Justizbedien-

steten in der Zeit vom 1. Jänner 1995 bis zum 1. Jänner 1997 nicht zurückgegangen

ist:

 

                                                                                                        Frauenanteil

 

                     1.1.1995

                    1.1.1997

Zentralstelle

                        26,9 %

                        29,5 %

Oberster Gerichtshof und Ge-

neralprokuratur

                         20,5 %

                         21,3 %

Justizbehörden in den Ländern

                          38,7 %

                          40,7 %

Justizanstalten

                           8,0 %

                            8,6 %

Bewährungshilfe

                           42,2 %

                           42,0 %

S u m m e

                            26,5 %

                            28,0 %

 

 

 

 

Zu 5 und 6:

Über die Zahl der Anträge auf Gewährung von Karenzurlauben werden ebenfalls

keine Statistiken geführt, sodaß mir auch die Beantwortung dieser Fragen ohne un-

verhältnismäßigen Aufwand nicht möglich ist, weil auch dafür die Durchsicht der ein-

zelnen Personalakten erforderlich wäre.

Die Zahl der aufgrund eines Karenzurlaubs abwesenden Bediensteten hat sich im

Vergleich der Stichtage 1. Jänner 1995 und 1. Jänner 1997 wie folgt entwickelt (wo-

bei anzumerken ist, daß die folgende Statistik die wegen Karenzurlaubs nicht zur

Verfügung stehenden Arbeitskapazitäten, ausgedrückt in Vollzeitkräften und nicht

nach Personen, darstellt):

 

 

aufgrund von Karenzurlauben

nicht zur Verfügung stehende

Arbeitskapazitäten

                  1.1.1995

                   1.1.1997

Zentralstelle

                   8,0

                        9,75

Oberster Gerichtshof und Ge-

neralprokuratur

                   3,0

                         1,0

Justizbehörden in den Ländern

                437,7

                        441,88

Justizanstalten

                   30,0

                           33, 88

Bewährungshilfe

                    8,25

                             4,0

S u m m e

                 486,95

                         490,51


 

Eine Differenzierung der Karenzurlaube nach dem von den einzelnen Bediensteten

geltend gemachten Grund ist anhand der zur Verfügung stehenden Statistiken nicht

möglich. Grundsätzlich wird bei jeder Abwesenheit aufgrund eines Karenz-

urlaubs eine Ersatzkraft aufgenommen.

Zu 7:

Mit Beschluß der Bundesregierung vom 20. Dezember 1994 wurde für die Zeit vom

1 . Jänner 1 995 bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 1995 ein Stopp der Aufnah-

men in den Bundesdienst verfügt. Im Justizressort waren hievon nur Richter, Staats-

anwälte und Richteramtsanwärter ausgenommen. Am 7. März 1995 beschloß die

Bundesregierung, den Aufnahmestopp aufzuheben.

Am 1 . August 1995 beschloß die Bundesregierung einen neuerlichen Aufnahme-

stopp. Im Justizressort wurden Ausnahmen bei Richteramtsanwärtern sowie bei Auf-

nahmen im Bereich der Justizanstalten vorgesehen. Am 23. Jänner 1996 verlänger-

te die Bundesregierung den Aufnahmestopp, wobei jedoch Aufnahmen auf Behin-

dertenplanstellen, auf Planstellen für ältere Arbeitslose, von Karenzurlaubsersatz-

kräften sowie Aufnahmen von Ersatzkräften für Teilzeitbeschäftigte ausgenommen

wurden.

Weitere Beschlüsse betreffend "Maßnahmen für eine beschränkte Aufnahme in den

Bundesdienst" faßte die Bundesregierung am 17. Juli 1 996, am 17. Dezember 1996

sowie am 4. März 1997.

Die einzelnen Beschlüsse der Bundesregierung wurden jeweils mit Erlaß des Bun-

desministeriums für Justiz den nachgeordneten Dienststellen des Justizressorts zur

Kenntnis gebracht.

Zur Sicherstellung der Budgetvorgaben ersuchte das Bundesministerium für Justiz

mit Erlaß vom 22. Februar 1996 die nachgeordneten Dienstbehörden, Pragmatisie-

rungsanträge im Bereich der Verwendungsgruppen A 3 bis A 7 nur mehr bei denje-

nigen Vertragsbediensteten zu stellen, die in Kernbereichen der Hoheitsverwaltung

tätig sind.

Zu 8:

Die konkreten Einsparungen für das Jahr 1997 erfolgten und erfolgen bei denjeni-

gen Dienststellen, die nach dem Geschäftsanfall nicht so stark ausgelastet sind wie

andere Dienststellen.