1893/AB XX.GP
zur Zahl 1922/J-NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen
und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Geschlechterver-
träglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst, gerichtet und folgende Fra-
gen gestellt:
"1 . Wie viele Planstellen und Dienstposten wurden
a) in lhrem Ressort/Zentralstelle und
b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts
in der Zeit vom 1 .1 .1 995 bis 31 .1 2.1 996 eingespart?
Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von
Regierungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der Ressort-
zuständigkeit wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die
erst neu in die Zuständigkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial
des gesamten abgefragten Zeitraums vom aktuellen Ressortzuständigen zur
Verfügung gestellt wird. Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und
nachgeordneten Dienststellen ist auch für die übrigen Antworten (zu den Fra-
gen 2 bis 8) erwünscht.
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere
die Einsparungen aufgrund
a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,
b) fehlender Nachbesetzung von
Pensionsabgängen,
c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes
(§ 35 Abs 3 VBG, § 26 Abs 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des
Karenzurlaubs innerhalb der ersten sechs Lebensjahre des Kindes),
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e) sonstiger Gründe?
3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abge-
fragten Kategorien, also
- wie viele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und
den nachgeordneten Dienststellen insgesamt eingespart,
- (im Sinne der Detailfrage:)
- wie viele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,
- wie viele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nachbe-
setzt, ,
- wie viele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgeglie-
dert,
- wie viele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den
jeweiligen Dienststellen eingespart?
4. Wie viele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhält-
nis wurden in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996
a) von Männern,
b) von Frauen
gestellt und wie viele dieser Anträge
c) von Männern,
d) von Frauen
wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?
5. a) Wie viele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Be-
treuung eines Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c VBG)
wurden in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wie viele
wurden davon abgelehnt?
b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war
der zweithäufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote inner-
halb des Zeitraums 1.1.1995 bis 31.12.1996?
6. Wie viele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähn-
ten Zeitraum an und wie viele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für
die Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen
Prinzipien ging das Ministerium vor?
8. . Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungs-
potentiale bei den Dienstposten?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Zahl der Planstellen der einzelnen Planstellenbereiche des Justizressorts hat
sich - unter Ausklammerung der Planstellenbindungen zu Gunsten anderer Ressorts
- im Vergleich der Stellenpläne für die Jahre 1995 und 1997 (einschließlich der Plan-
stellen für Jugendliche und der Planstellen für die Aufnahme älterer Arbeitsloser)
wie folgt entwickelt:
|
Stellenplan 1995 |
Stellenplan 1997 |
Zentralstelle |
264 |
264 |
Oberster Gerichtshof und Ge- neralprokuratur |
119 |
118 |
Justizbehörden in den Ländern |
7.818 |
7.647 |
Justizanstalten |
3.546 |
3.733 |
Bewährungshilfe |
194 |
169 |
|
11.941 |
11.931 |
Zu 2 und 3:
Die in den einzelnen Planstellenbereichen vom Gesetzgeber vorgenommenen Plan-
stellenkürzungen wurden durch das
Zusammenwirken der in der Anfrage abstrakt
aufgezählten Maßnahmen realisiert. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus
dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der
eingesparten Planstellen, weil es im angefragten Zeitraum auch zu Neueintritten
bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen ist. Eine Zuordnung der konkreten
Personalmaßnahmen zum Gesamtergebnis ist daher schon aus diesem Grund nicht
möglich.
Davon abgesehen wäre die Quantifizierung der einzelnen Personalmaßnahmen nur
mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich, weil für eine solche
quantitative Zuordnung keine Auswertungsmöglichkeiten aus dem Personalinforma-
tionssystem des Bundes bestehen und daher zur Ermittlung dieser Zahlen alle Per-
sonalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwortung dieser
Teilfragen ist mir daher nicht möglich.
Folgende im Rahmen des Personalinformationssystems des Bundes erstellte Aus-
wertung zeigt jedoch, daß der Frauenanteil an den Justizbediensteten in der Zeit
vom 1. Jänner 1995 bis zum 1. Jänner 1997 nicht zurückgegangen ist:
Frauenanteil
|
1.1.1995 |
1.1.1997 |
Zentralstelle |
42,9 % |
44,1 % |
Oberster Gerichtshof und Ge- neralprokuratur |
37,8 % |
38,3 % |
Justizbehörden in den Ländern |
58,9 % |
59,1 % |
Justizanstalten |
12,7 % |
13,2 % |
Bewährungshilfe |
5 0,5 % |
48,4 % |
S u m m e |
45,4 % |
45,4 % |
Zu 4:
Zunächst sei erwähnt, daß die Rechtsordnung den einzelnen Interessenten für eine
Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis kein förmliches Antragsrecht
einräumt. Soweit dennoch einzelne Aufnahmewerber darauf abzielende Anträge
stellen, werden darüber keine statistischen Aufzeichnungen geführt, sodaß mir eine
konkrete Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist. Die folgende Statistik zeigt -
doch, daß der prozentuelle Anteil der
Frauen an den pragmatisierten Justizbedien-
steten in der Zeit vom 1. Jänner 1995 bis zum 1. Jänner 1997 nicht zurückgegangen
ist:
Frauenanteil
|
1.1.1995 |
1.1.1997 |
Zentralstelle |
26,9 % |
29,5 % |
Oberster Gerichtshof und Ge- neralprokuratur |
20,5 % |
21,3 % |
Justizbehörden in den Ländern |
38,7 % |
40,7 % |
Justizanstalten |
8,0 % |
8,6 % |
Bewährungshilfe |
42,2 % |
42,0 % |
S u m m e |
26,5 % |
28,0 % |
|
|
|
Zu 5 und 6:
Über die Zahl der Anträge auf Gewährung von Karenzurlauben werden ebenfalls
keine Statistiken geführt, sodaß mir auch die Beantwortung dieser Fragen ohne un-
verhältnismäßigen Aufwand nicht möglich ist, weil auch dafür die Durchsicht der ein-
zelnen Personalakten erforderlich wäre.
Die Zahl der aufgrund eines Karenzurlaubs abwesenden Bediensteten hat sich im
Vergleich der Stichtage 1. Jänner 1995 und 1. Jänner 1997 wie folgt entwickelt (wo-
bei anzumerken ist, daß die folgende Statistik die wegen Karenzurlaubs nicht zur
Verfügung stehenden Arbeitskapazitäten, ausgedrückt in Vollzeitkräften und nicht
nach Personen, darstellt):
aufgrund von Karenzurlauben nicht zur Verfügung stehende Arbeitskapazitäten |
1.1.1995 |
1.1.1997 |
Zentralstelle |
8,0 |
9,75 |
Oberster Gerichtshof und Ge- neralprokuratur |
3,0 |
1,0 |
Justizbehörden in den Ländern |
437,7 |
441,88 |
Justizanstalten |
30,0 |
33, 88 |
Bewährungshilfe |
8,25 |
4,0 |
S u m m e |
486,95 |
490,51 |
Eine Differenzierung der Karenzurlaube nach dem von den einzelnen Bediensteten
geltend gemachten Grund ist anhand der zur Verfügung stehenden Statistiken nicht
möglich. Grundsätzlich wird bei jeder Abwesenheit aufgrund eines Karenz-
urlaubs eine Ersatzkraft aufgenommen.
Zu 7:
Mit Beschluß der Bundesregierung vom 20. Dezember 1994 wurde für die Zeit vom
1 . Jänner 1 995 bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 1995 ein Stopp der Aufnah-
men in den Bundesdienst verfügt. Im Justizressort waren hievon nur Richter, Staats-
anwälte und Richteramtsanwärter ausgenommen. Am 7. März 1995 beschloß die
Bundesregierung, den Aufnahmestopp aufzuheben.
Am 1 . August 1995 beschloß die Bundesregierung einen neuerlichen Aufnahme-
stopp. Im Justizressort wurden Ausnahmen bei Richteramtsanwärtern sowie bei Auf-
nahmen im Bereich der Justizanstalten vorgesehen. Am 23. Jänner 1996 verlänger-
te die Bundesregierung den Aufnahmestopp, wobei jedoch Aufnahmen auf Behin-
dertenplanstellen, auf Planstellen für ältere Arbeitslose, von Karenzurlaubsersatz-
kräften sowie Aufnahmen von Ersatzkräften für Teilzeitbeschäftigte ausgenommen
wurden.
Weitere Beschlüsse betreffend "Maßnahmen für eine beschränkte Aufnahme in den
Bundesdienst" faßte die Bundesregierung am 17. Juli 1 996, am 17. Dezember 1996
sowie am 4. März 1997.
Die einzelnen Beschlüsse der Bundesregierung wurden jeweils mit Erlaß des Bun-
desministeriums für Justiz den nachgeordneten Dienststellen des Justizressorts zur
Kenntnis gebracht.
Zur Sicherstellung der Budgetvorgaben ersuchte das Bundesministerium für Justiz
mit Erlaß vom 22. Februar 1996 die nachgeordneten Dienstbehörden, Pragmatisie-
rungsanträge im Bereich der Verwendungsgruppen A 3 bis A 7 nur mehr bei denje-
nigen Vertragsbediensteten zu stellen, die in Kernbereichen der Hoheitsverwaltung
tätig sind.
Zu 8:
Die konkreten Einsparungen für das Jahr 1997 erfolgten und erfolgen bei denjeni-
gen Dienststellen, die nach dem Geschäftsanfall nicht so stark ausgelastet sind wie
andere Dienststellen.