1897/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

29. Jänner 1997, Nr. 1906/J, betreffend Steuerbegünstigungen gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d

und e EStG 1988, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1 . und 2.:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen stellt die steuerrechtliche Begünstigung

des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e zweifellos ein effizientes und zeitgemäßes Mittel zur

Forschungsförderung dar, Diese Bestimmung ist als Ergänzung zu anderen Forschungs-

förderungsmaßnahmen der öffentlichen Hände zu verstehen, die der Privatwirtschaft einen

Anreiz gibt, über eine eigenbetriebliche Forschung hinaus, Mittel für wissenschaftliche

Forschung aufzuwenden. Dabei werden auch Forschungsbereiche mit Mitteln bedacht, die

nicht im Zentrum des wirtschaftlichen lnteresses stehen, trotzdem aber einen wichtigen

Beitrag zu einem breiten Forschungsspektrum leisten. Weiters verursacht die Administration

der genannten Bestimmung relativ geringe Kosten. Eine Änderung dieser Förderungs-

maßnahme ziehe ich aus den dargestellten Gründen derzeit nicht in Erwägung.

Zu 3. und 4.:

Zur Höhe der durch diese steuerliche Förderungsmaßnahme angeregten Zuwendungen

liegen keine exakten statistischen Daten vor. Aus dem vorhandenen statistischen Daten-

material kann lediglich aufgrund der Körperschaftsteuer-Statistik abgeleitet werden, daß

diese Zuwendungen pro Jahr ca. 12 Mio. S betragen. Wesentliche Schwankungen treten

innerhalb der einzelnen Jahre nicht auf.