1898/AB XX.GP

 

Auf die an den Herrn Bundeskanzler gerichtete und aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen vom 29. Jänner 1997, Nr. 1904/J,

betreffend Effizienz und Effektivität staatlicher Leistungen, deren Beantwortung seit in Kraft

treten des Bundesministeriengesetzes am 15. Februar 1997 in meinen Zuständigkeitsbereich

fällt, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Dem Bundesministerium für Finanzen sind solche Berichte und Ergebnisse aus allen OECD-

Staaten durch die aktive Teilnahme an den Arbeiten des OECD-PUMA (Public Management

Service) bekannt. Insbesondere über das Performance Management Network werden zu den

Themen Leistungskennzahlen und Benchmarking laufend lnformationen und Umsetzungser-

fahrungen ausgetauscht, Einmal jährlich tagt eine Arbeitsgruppe zu aktuellen Themen des

Performance Management.

Zu 2. bis 6.:

Kennzahlenvergleiche werden in der Bundesverwaltung schon seit längerem verwendet.

Diesbezüglich möchte ich beispielhaft auf das Projekt PAR (Personalanforderungsrechnung

im Bundesministerium für Justiz) oder entsprechende Kennzahlensysteme aus meinem

Ressort verweisen.

Anfang 1997 wurde ein ressortübergreifendes Projekt zum Aufbau eines Leistungskenn-

zahlensystems des Bundes begonnen. In einer Vorphase erfolgt in vier Pilotressorts eine

Erhebung darüber, welche Leistungskennzahlen bereits verwendet werden. Damit soll auf

bereits Vorhandenem aufgebaut und ein brauchbares Instrumentarium zur Effizienz-

steigerung durch ergebnisorientierte Steuerung der Verwaltung entwickelt werden. Das

Konzept der "ergebnisorientierten Verwaltungsführung" stellt nach Ansicht des Bundes-

ministeriums für Finanzen ein erfolgversprechendes Instrument zu einer nachhaltigen

Qualitätssicherung in der öffentlichen Verwaltung bei gleichzeitiger Einhaltung der Sparziele

dar.

Zu 7. bis 9.:

Die von der Bundesregierung angestrebte Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist

unabhängig von der Bestellung eines Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen zu

sehen. Seit Ende der B0er Jahre laufen verstärkte Bemühungen um eine strukturelle und

umfassende Vetwaltungsreform. Nun liegen umfangreiche Reformkonzepte vor, die eine

qualitativ hochwertige Grundlage für konkrete Reformmaßnahmen darstellen und deren Um-

setzung in den einzelnen Verwaltungsbereichen in unterschiedlicher Intensität begonnen hat.

Seit Anfang 1 996 besteht seitens der Bundesregierung das Vorhaben, in dieser Legislatur-

periode eine nachhaltige Konsolidierung des Bundesbudgets zu erzielen. Das Budget-

programm der Bundesregierung bis zum Jahr 2000 führt als wichtigste Vorhaben für den

öffentlichen Dienst eine Verwaltungsstrukturreform ("Schlanke Verwaltung") sowie eine

Reform des öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes an,

Davon wurden einzelne Maßnahmen bereits verwirklicht (z. B. diverse Ausgliederungen) bzw.

stehen unmittelbar vor dem Abschluß (z. B. erhöhte Flexibilisierung der Arbeitszeit, Reform

des Karenzurlaubs- und Disziplinarrechtes). Für anderen wichtigen Maßnahmen im öffent-

lichen Dienst (z.B. Vereinheitlichung des Dienstrechtes für alle Bundesarbeitnehmer, Re-

formen im Pensionsbereich) sind die entsprechenden Vorarbeiten bereits im Gange.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist daher eine grundsätzliche Ver-

waltungsreform nicht einzuleiten, sondern die begonnene Entwicklung fortzusetzen.

Zu 10 bis 12:

Die Frage, inwieweit der Einsatz von Beamten auf gewisse Bereiche eingeschränkt werden

soll, wird im Rahmen des Vorhabens, das Dienstrechts-, Gehalts- und Pensionssystem für

alle Bundesarbeitnehmer weitgehend zu vereinheitlichen, zu beantworten sein. Da

beabsichtigt ist, diese umfassenden Reformen im öffentlichen Dienst gemeinsam mit den

Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes umzusetzen, ersuche ich um Verständnis, daß ich

diese Fragen vor Abschluß der darüber noch mit den Dienstnehmervertretungen zu

führenden Verhandlungen nicht beantworten kann.

Zu 13. bis 15.:

Das angesprochene Niederländische Modell steht derzeit nicht zur Diskussion. Rechts-

normen dienen dazu, einen Interessensausgleich zwischen mehreren gesellschaftlichen

Gruppen zu erreichen, wobei die Wirtschaft nur einer dieser Adressaten von Rechtsnormen

ist. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß derzeit ohnehin auch Entbürokratisierungsvor-

haben zugunsten der privaten Wirtschaft laufen wie etwa die geplante Gewerberechtsnovelle

oder die Entwicklung von Qualitätsstandards in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.

Auch durch einen permanenten Dialog zwischen Wirtschaft und Verwaltung wird an der Ver-

besserung der Bedingungen für die Wirtschaft gearbeitet. So werden etwa die

Berechnungen der Folgekosten von Gesetzen für die Wirtschaft diskutiert oder vermehrt

Schwachstellenanalysen über die Dauer von Genehmigungsverfahren durchgeführt, um

Verbesserungen zu erreichen.