1900/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom

31. Jänner 1997, Nr. 1919/J, betreffend Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen

im Bundesdienst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

a) Im Bundesministerium für Finanzen-Zentralleitung wurden vom 1. Jänner 1995 bis

31. Dezember 1996 insgesamt 31 Planstellen eingespart.

b) In den die nachgeordneten Dienststellen umfassenden Planstellenbereichen meines

Ressorts (ausgenommen der Bereich der Post- und Telekom Austria AG) wurden im

Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996 885 Planstellen eingespart.

Zusätzlich wurden 839 Zollwache-Planstellen zum Bundesministerium für Inneres

verlagert.

Im Bereich der Post- und Telekom Austria AG hat sich die tatsächliche Anzahl an Beamten

im Anfragezeitraum um 2.010 verringert,

Zu 2. und 3.:

Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich durch die in der

Anfrage aufgezählten Maßnahmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem

Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real einge-

sparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressort-

internen Umschichtungen gekommen ist. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum

Gesamtergebnis ist daher nicht möglich. Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von Dienstver-

hältnissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Ehe-

schließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes

sowie durch sonstige Gründe kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand

getroffen werden, da das Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten

enthält und daher zu diesem Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden

müßten. Eine Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich, wofür ich um

Verständnis ersuche.

Durch die Ausgliederung der Post- und Telekom Austria AG wurden zunächst keine

Beamtenarbeitsplätze an sich reduziert: Bisher als Vertragsbedienstete Beschäftigte wurden

allerdings in ein neues Dienstverhältnis übergeführt; die von der Ausgliederung betroffenen

Beamten blieben dagegen Dienstnehmer des Bundes; ihre Bezugskosten werden dem Bund

vom neuen Rechtsträger refundiert. Allerdings werden aus dem Aktivstand ausgeschiedene

Beamte nicht mehr durch Bundesbedienstete ersetzt. Für den Bund reduziert sich daher der

Personalstand nach Ausgliederungen allmählich.

Die Post wies zum 1. Jänner 1995 einen Beschäftigtenstand von 57.026 Personen (Beamte

und Vertragsbedienstete) auf. Mit 1. Mai 1996 (Zeitpunkt der Ausgliederung) wurden

11 .457 Vertragsbedienstete per Gesetz Dienstnehmer der Post- und Telekom Austria AG.

Die Anzahl der Planstellen, für die der Bund die Personalausgaben vom neuen Rechtsträger

refundiert erhält und die mit Beamten besetzt waren, hat sich bis zum 31. Dezember 1996

auf 42.962 reduziert.

Die Anzahl der in meinem Ressort angefallenen Pensionierungen in den Jahren 1995 und

1996, gegliedert nach Frauen und Männern (wobei hier aber aus dem bereits genannten

Grund keine Aussage getroffen werden kann, welche Planstellen nachbesetzt wurden und

welche nicht) stellt sich laut dem Personalinformationssystem des Bundes wie folgt dar:

Im Kalenderjahr 1995: 477 Männer und 45 Frauen (insgesamt 522 Bedienstete)

Im Kalenderjahr 1996: 195 Männer und 30 Frauen (insgesamt 225 Bedienstete)

Zu 4.:

Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis werden im Personal-

informationssystem des Bundes nicht erfaßt. Die Beantwortung auch dieser Frage wäre

daher mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand verbunden, da alle

Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Aus diesem Grund ersuche ich um

Verständnis, daß ich diese Frage nur dahingehend beantworten kann, daß im Anfrage-

zeitraum kein einziger Antrag auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit

der Begründung des ..Aufnahmestopps" abgelehnt wurde.

Zu 5. und 6.:

Die Beantwortung dieser Fragen ist ebenfalls mit einem unverhältnismäßig hohen

Verwaltungsaufwand verbunden, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten

unumgänglich wäre. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich lediglich die Anzahl der im

Anfragezeitraum in meinem Ressort insgesamt in Anspruch genommenen Karenzurlaube

bekanntgeben kann, die sich laut Personalinformationssystem des Bundes wie folgt darstellt:

Karenzurlaube nach den §§ 75 Abs. 5 und 75a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. nach

den §§ 29b Abs. 5 und 29c VBG 1948:

 

Anzahlstatistik zum 1. Dezember 1995:

Karenzurlaub nach § 75a                                                      1

Karenzurlaub (Anschluß)                                   58

sonstiger Karenzurlaub                                                     107

Summe                                                                                 166

 

Anzahlstatistik zum 1. Dezember 1996:

Karenzurlaub nach § 75a                                                      3

Karenzurlaub (Anschluß)                                   59

sonstiger Karenzurlaub                                                       68

Summe                                                                                 130

 

Bei der Post- und Telekom Austria AG befanden sich zum Stichtag 1. Dezember 1995

1.007 Beamte und zum Stichtag 1. Dezember 1996 991 Beamte auf Karenzurlaub.

Zu 7. und 8.:

ln meinem Ressort wurden alle diesbezüglichen Beschlüsse des Ministerrates vollzogen.

Ferner wurden in der Zentralleitung keine und in den nachgeordneten Dienststellen nur

vereinzelt freie Planstellen nachbesetzt. Darüber hinaus wurden Einschränkungen bei der

Aufnahme von Ersatzkräften und der Verlängerung von Dienstverhältnissen mit Ersatz-

kräften vorgenommen.

Grundsatz bei allen Einsparungsmaßnahmen auf dem Personalsektor war die Erfüllung des

Budgetprogramms der Bundesregierung betreffend den Personalaufwand.

Konkrete Einsparungspotentiale werden sich im Jahr 1997 vor allem durch die Nichtnach-

besetzung freiwerdender Planstellen und der Nichtverlängerung befristeter Dienstver-

hältnisse ergeben.