1900/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom
31. Jänner 1997, Nr. 1919/J, betreffend Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen
im Bundesdienst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
a) Im Bundesministerium für Finanzen-Zentralleitung wurden vom 1. Jänner 1995 bis
31. Dezember 1996 insgesamt 31 Planstellen eingespart.
b) In den die nachgeordneten Dienststellen umfassenden Planstellenbereichen meines
Ressorts (ausgenommen der Bereich der Post- und Telekom Austria AG) wurden im
Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996 885 Planstellen eingespart.
Zusätzlich wurden 839 Zollwache-Planstellen zum Bundesministerium für Inneres
verlagert.
Im Bereich der Post- und Telekom Austria AG hat sich die tatsächliche Anzahl an Beamten
im Anfragezeitraum um 2.010 verringert,
Zu 2. und 3.:
Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich durch die in der
Anfrage aufgezählten Maßnahmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem
Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real einge-
sparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressort-
internen Umschichtungen gekommen ist. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum
Gesamtergebnis ist daher nicht möglich.
Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:
Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von Dienstver-
hältnissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Ehe-
schließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes
sowie durch sonstige Gründe kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
getroffen werden, da das Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten
enthält und daher zu diesem Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden
müßten. Eine Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich, wofür ich um
Verständnis ersuche.
Durch die Ausgliederung der Post- und Telekom Austria AG wurden zunächst keine
Beamtenarbeitsplätze an sich reduziert: Bisher als Vertragsbedienstete Beschäftigte wurden
allerdings in ein neues Dienstverhältnis übergeführt; die von der Ausgliederung betroffenen
Beamten blieben dagegen Dienstnehmer des Bundes; ihre Bezugskosten werden dem Bund
vom neuen Rechtsträger refundiert. Allerdings werden aus dem Aktivstand ausgeschiedene
Beamte nicht mehr durch Bundesbedienstete ersetzt. Für den Bund reduziert sich daher der
Personalstand nach Ausgliederungen allmählich.
Die Post wies zum 1. Jänner 1995 einen Beschäftigtenstand von 57.026 Personen (Beamte
und Vertragsbedienstete) auf. Mit 1. Mai 1996 (Zeitpunkt der Ausgliederung) wurden
11 .457 Vertragsbedienstete per Gesetz Dienstnehmer der Post- und Telekom Austria AG.
Die Anzahl der Planstellen, für die der Bund die Personalausgaben vom neuen Rechtsträger
refundiert erhält und die mit Beamten besetzt waren, hat sich bis zum 31. Dezember 1996
auf 42.962 reduziert.
Die Anzahl der in meinem Ressort angefallenen Pensionierungen in den Jahren 1995 und
1996, gegliedert nach Frauen und Männern (wobei hier aber aus dem bereits genannten
Grund keine Aussage getroffen werden kann, welche Planstellen nachbesetzt wurden und
welche nicht) stellt sich laut dem Personalinformationssystem des Bundes wie folgt dar:
Im Kalenderjahr 1995: 477 Männer und 45 Frauen (insgesamt 522 Bedienstete)
Im Kalenderjahr 1996: 195 Männer und 30 Frauen (insgesamt 225 Bedienstete)
Zu 4.:
Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis werden im Personal-
informationssystem des Bundes nicht erfaßt. Die Beantwortung auch dieser Frage wäre
daher mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand verbunden, da alle
Personalakten einzeln durchgesehen werden
müßten. Aus diesem Grund ersuche ich um
Verständnis, daß ich diese Frage nur dahingehend beantworten kann, daß im Anfrage-
zeitraum kein einziger Antrag auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit
der Begründung des ..Aufnahmestopps" abgelehnt wurde.
Zu 5. und 6.:
Die Beantwortung dieser Fragen ist ebenfalls mit einem unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand verbunden, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten
unumgänglich wäre. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich lediglich die Anzahl der im
Anfragezeitraum in meinem Ressort insgesamt in Anspruch genommenen Karenzurlaube
bekanntgeben kann, die sich laut Personalinformationssystem des Bundes wie folgt darstellt:
Karenzurlaube nach den §§ 75 Abs. 5 und 75a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. nach
den §§ 29b Abs. 5 und 29c VBG 1948:
Anzahlstatistik zum 1. Dezember 1995:
Karenzurlaub nach § 75a 1
Karenzurlaub (Anschluß) 58
sonstiger Karenzurlaub 107
Summe 166
Anzahlstatistik zum 1. Dezember 1996:
Karenzurlaub nach § 75a 3
Karenzurlaub (Anschluß) 59
sonstiger Karenzurlaub 68
Summe 130
Bei der Post- und Telekom Austria AG befanden sich zum Stichtag 1. Dezember 1995
1.007 Beamte und zum Stichtag 1. Dezember 1996 991 Beamte auf Karenzurlaub.
Zu 7. und 8.:
ln meinem Ressort wurden alle diesbezüglichen Beschlüsse des Ministerrates vollzogen.
Ferner wurden in der Zentralleitung keine und in den nachgeordneten Dienststellen nur
vereinzelt freie Planstellen nachbesetzt. Darüber hinaus wurden Einschränkungen bei der
Aufnahme von Ersatzkräften und der Verlängerung von Dienstverhältnissen mit Ersatz-
kräften vorgenommen.
Grundsatz bei allen Einsparungsmaßnahmen auf dem Personalsektor war die Erfüllung des
Budgetprogramms der Bundesregierung betreffend den Personalaufwand.
Konkrete Einsparungspotentiale werden sich im Jahr 1997 vor allem durch die Nichtnach-
besetzung freiwerdender Planstellen und der Nichtverlängerung befristeter Dienstver-
hältnisse ergeben.