1901/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 31. Jänner 1997 unter der Nr. 1921/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Geschlechterverträglichkeit der Posten-
einsparung im Bundesdienst" gerichtet. Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Ablichtung beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ein Vergleich des gesamten Beschäftigtenstandes in den Ressorts - jeweils nach Geschlechtern
getrennt - zum 1. Jänner 1995 und zum 1. Dezember 1996 hat ergeben, daß der Frauenanteil
beim niedrigeren Personalstand höher ist. Daraus folgt, daß die These, ein "Zurückfahren" der
Beschäftigung gehe zu Lasten der Frauen, nicht richtig ist.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den einzelnen Planstellenbereichen betrug der Stand der Planstellen
im Stellenplan 1995 im Stellenplan 1997
1100 Zentralleitung 1.185 1.245
1130 Bundespolizei 16.768
16.233
1140 Bundesgendarmerie 14.038 14.476
1150 Flüchtlingsbetreuung 171 156
und Integration
1151 Öffentliches Denkmal und 14 13
Museum Mauthausen
1152 Bundesasylamt 62 57
Summe: 32.238 32.180
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich hauptsächlich durch
Nichtnachbesetzung von Pensionsabgängen sowie aus sonstigen Gründen. Die Summe der
durch diese Maßnahmen aus dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht
der Summe der real eingesparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu
Neueintritten sowie zu ressortinternen und ressortübergreifenden Umschichtungen gekommen
ist. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamtergebnis ist daher nicht möglich.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1915/J durch
den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 4:
Ich bitte um Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung der unter lit. a und b
gestellten Fragen im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand absehe. Hinsichtlich der unter lit. c und d gestellten Fragen ist
anzumerken, daß wegen des "Aufnahmestopps" kein Antrag auf Übernahme in das öffentlich-
rechtliche Dienstverhältnis abgelehnt
wurde, da kein direkter Zusammenhang zwischen den für
die Aufnahme in den Bundesdienst verfügten Restriktionen und der Übernahme in das
öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis besteht.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht
möglich, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre. Ich bitte
daher um Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu Frage 7:
Hinsichtlich der Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage
Nr. 1915/J durch den Herrn Bundeskanzler. Diese Ministerratsbeschlüsse wurden den
nachgeordneten Dienstbehörden zur Kenntnis gebracht. Im übrigen wird als Grundlage der
Vorgangsweise bei den Einsparungen das Bundesfinanzgesetz herangezogen und es wird nach
den dort vorgegebenen Zahlen vorgegangen.
Zu Frage 8:
Das Einsparung für das Jahr 1997 ergibt sich aus dem Stellenplan für dieses Jahr; Aussagen
über weitere konkrete Einsparungspotentiale sind erst nach Abschluß der jeweiligen in den
verschiedensten Stadien der Umsetzung befindlichen Reorganisations- und Rationalisierungs-
projekte möglich.