1901/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 31. Jänner 1997 unter der Nr. 1921/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Geschlechterverträglichkeit der Posten-

einsparung im Bundesdienst" gerichtet. Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Ablichtung beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ein Vergleich des gesamten Beschäftigtenstandes in den Ressorts - jeweils nach Geschlechtern

getrennt - zum 1. Jänner 1995 und zum 1. Dezember 1996 hat ergeben, daß der Frauenanteil

beim niedrigeren Personalstand höher ist. Daraus folgt, daß die These, ein "Zurückfahren" der

Beschäftigung gehe zu Lasten der Frauen, nicht richtig ist.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

In den einzelnen Planstellenbereichen betrug der Stand der Planstellen

                                                               im Stellenplan 1995                             im Stellenplan 1997

1100 Zentralleitung                                               1.185                                            1.245

1130 Bundespolizei                                             16.768                                          16.233

1140 Bundesgendarmerie                  14.038                                           14.476

1150 Flüchtlingsbetreuung                                     171                                               156

          und Integration

1151 Öffentliches Denkmal und                               14                                                 13

         Museum Mauthausen

1152 Bundesasylamt                                                  62                                                 57

Summe:                                                                 32.238                                          32.180

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich hauptsächlich durch

Nichtnachbesetzung von Pensionsabgängen sowie aus sonstigen Gründen. Die Summe der

durch diese Maßnahmen aus dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht

der Summe der real eingesparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu

Neueintritten sowie zu ressortinternen und ressortübergreifenden Umschichtungen gekommen

ist. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamtergebnis ist daher nicht möglich.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1915/J durch

den Herrn Bundeskanzler.

Zu Frage 4:

Ich bitte um Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung der unter lit. a und b

gestellten Fragen im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßig hohen

Verwaltungsaufwand absehe. Hinsichtlich der unter lit. c und d gestellten Fragen ist

anzumerken, daß wegen des "Aufnahmestopps" kein Antrag auf Übernahme in das öffentlich-

rechtliche Dienstverhältnis abgelehnt wurde, da kein direkter Zusammenhang zwischen den für

die Aufnahme in den Bundesdienst verfügten Restriktionen und der Übernahme in das

öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis besteht.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht

möglich, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre. Ich bitte

daher um Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

Zu Frage 7:

Hinsichtlich der Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage

Nr. 1915/J durch den Herrn Bundeskanzler. Diese Ministerratsbeschlüsse wurden den

nachgeordneten Dienstbehörden zur Kenntnis gebracht. Im übrigen wird als Grundlage der

Vorgangsweise bei den Einsparungen das Bundesfinanzgesetz herangezogen und es wird nach

den dort vorgegebenen Zahlen vorgegangen.

Zu Frage 8:

Das Einsparung für das Jahr 1997 ergibt sich aus dem Stellenplan für dieses Jahr; Aussagen

über weitere konkrete Einsparungspotentiale sind erst nach Abschluß der jeweiligen in den

verschiedensten Stadien der Umsetzung befindlichen Reorganisations- und Rationalisierungs-

projekte möglich.