1903/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst

(Nr. 1920/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1 :

Der Stellenplan (= Anlage III zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz) ist gesetzliche Grundlage

für die in einem Ressort vorhandene Planstellenzahl. Die Begriffe Planstelle und Dienstposten

sind Synonyme.

 

In den Jahren 1995, 1996 und 1997 (Stichtag 1.1.1997) gestaltete sich im Bereich des ehe-

maligen BMGK der Stellenplan folgendermaßen:

Planstellen                            1995                       1996                       1997(Stichtag 1.1.97)

Zentralleitung                      416                         413                         404

nachgeordnete

Dienststellen                        871                         848                        831

Zu den Fragen 2 und 3:

lm Bereich des ehemaligen BMGK erfolgten Einsparungen im Personalbereich durch die in

der Anfrage aufgezählten Maßnahmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem

Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real eingesparten

Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressortinternen Um-

schichtungen gekommen ist. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamt-

ergebnis ist daher nicht möglich.

Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von Dienstverhältnis-

sen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Eheschließung, der

Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes sowie durch sonstige

Gründe kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen werden, da das

Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem

Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwortung dieser

Teilfragen ist daher nicht möglich.

Anzahl der Pensionierungen.

Kalenderjahr                        Frauen                   Männer                 Gesamt

1995                                          3                             6                               9

1996                                          -                              4                           4

Diesen Daten kommt jedoch keine Aussagekraft zu, weil diese Pensionierungen ausnahmslos

auf Antrag bzw. mit Zustimmung der Betroffenen erfolgten. Dies gilt auch für allfällige Fest-

stellungen, welche Planstelle nachbesetzt wurde und welche nicht.

Zu Frage 4:

a  und b:

In der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12. 1996 wurden 31 Anträge auf Übernahme in das öffent-

lichrechtliche Dienstverhältnis von Männern und 44 Anträge von Frauen gestellt.

c und d:

Die Übernahme eines/einer Bediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis steht

mit dem Aufnahmestopp in keinem funktionalen Zusammenhang, d.h. es wurde keine Prag-

matisierung wegen des Aufnahmestopps abgelehnt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Es wurden keine Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung eines

Kindes und/oder aus anderen Gründen abgelehnt.

Die Beantwortung der übrigen Fragestellungen ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungs-

aufwand nicht möglich, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgäng-

lich wäre.

Zu Frage 7:

Bezüglich der Ministerratsbeschlüsse darf auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundes-

kanzlers, Nr. 1915/J, verwiesen werden. Ressortintern wurden diese Ministerratsbeschlüsse

nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit umgesetzt.

Zu Frage 8

Mit Inkrafttreten der BMG-Novclle, BGBl Nr.21/1997, erfolgte eine Aufteilung der bisher

zum BMGK ressortierenden Angelegenheiten auf das Bundeskanzleramt und das Bundes-

ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gegenständlichen Novelle war das vorgegebene Ein-

sparungsziel für den Bereich des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und

Konsumentenschutz erfüllt.