1904/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 31. Jänner 1997 unter der Nr. 1915/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1 . Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden
a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und
b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts
in der Zeit von 1. Jänner 1995 bis 31 . Dezember 1996 eingespart?
Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund
von Regierungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraumes in
der Ressortzuständigkeit wechselten. Wir gehen davon aus, daß für
jene Bereiche, die erst neu in die Zuständigkeit des Ressorts gefallen
sind, das Datenmaterial des gesamten abgefragten Zeitraumes vom
aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird. Die geson-
derte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen
ist auch für die übrigen Antworten
(zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbe-
sondere die Einsparungen aufgrund
a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,
b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,
c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines
Kindes
(§ 35 Abs. 3 VGB, § 26 Abs. 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme
des Karenzurlaubes innerhalb der ersten sechs Lebensjahre des
Kindes),
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben,
e) sonstiger Gründe?
3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e ab-
gefragten Kategorien, also
- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in lhrem Ressort und
den nachgeordneten Dienststellen insgesamt eingespart, (im Sinne
der Detailabfrage: )
- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlän-
gert,
- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nach-
besetzt,
- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausge-
gliedert,
- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in
den jeweiligen Dienststellen eingespart?
4, Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis wurden in der Zeit von 1. Jänner 1995 bis 31 .
Dezember 1996
a) von Männern,
b) von Frauen
gestellt und wieviele dieser Anträge
c) von Männern,
d) von Frauen
wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?
5, a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur
Betreuung eines Kindes (§ 75 und § 75a BDG, § 26b und § 26c
VBG) wurden in der Zeit von 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996
gestellt und wieviele wurden davon abgelehnt?
b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz
war
der zweithäufigste und wie hoch war die Ablehnungsquote innerhalb
des Zeitraumes 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996?
6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon er-
wähnten Zeitraum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür einge-
stellt?
7. Welche Beschlüsse des Ministerrates und ressortinterne Erlässe
wurden für die Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen
und nach welchen Prinzipien ging das Ministerium vor?
8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungs-
potentiale bei den Dienstposten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Unter Berücksichtigung der Frage 8 ("Einsparungspotentiale bei den
Dienstposten") wird davon ausgegangen, daß sich die Frage 1 auf
"Dienstposten" (nunmehrige Bezeichnung "Planstellen") bezieht.
Ein Überblick über die Entwicklungen im Zusammenhang mit Planstellen
kann nur durch eine Gegenüberstellung der Stellenpläne für die Jahre
1995 bzw. 1996 erfolgen (siehe Beilage A): Hieraus ergibt sich für den
Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralstelle eine Einsparung von 3
Planstellen. Für die nachgeordneten Dienststellen ergeben sich folgende
Einsparungen: Bundessportheime und Sporteinrichtungen 2 Planstellen,
Statistisches Zentralamt 15 Planstellen und Verwaltungsakademie 1
Planstelle. lm Bereich des Staatsarchivs und des Archivamtes wurden
keine Planstellen eingespart.
Darüber hinaus wurden im Ressortbereich Bundeskanzleramt 3 Planstellen
für Bundesbedienstete, für die dem Bund die Personalausgaben zur Gänze
von einem anderen Rechtsträger ersetzt werden, sowie 31 Planstellen für
Bundesbedienstete, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres
eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher
nicht bestimmbaren Ausmaß beschäftigt werden, eingespart. Planstellen für
jugendliche Bundesbedienstete wurden keine
eingespart.
Insgesamt wurden somit im betreffenden Zeitraum 55 Planstellen einge-
spart.
Die scheinbare Vermehrung der für das Jahr 1996 vorgesehenen Plan-
stellen im Vergleich zum Jahr 1995 ergibt sich aus der Überführung von bis
inklusive 1995 im Allgemeinen Teil des Stellenplanes enthaltenen Plan-
stellen in den Teil II.A des Stellenplanes 1996, Diese gliedern sich wie folgt
auf:
Für den Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung wurden 33 Plan-
stellen, für den Bereich der Verwaltungsakademie 2 Planstellen sowie für
den Bereich des Statistischen Zentralamtes 1 Planstelle aus dem Allge-
meinen Teil des Stellenplanes 1995 nach Teil II.A des Stellenplanes 1 996
übertragen. Es handelt sich hierbei jeweils um Arbeitsplätze für Angele-
genheiten der Europäischen Integration gemäß Pkt. 2 Abs. 4 des Allge-
meinen Teils des Stellenplanes 1995. .
Darüber hinaus wurden 80 Planstellen gemäß Pkt. 2 Abs. 9 des Allge-
meinen Teils des Stellenplanes 1995 (Anpassung von Statistiken an EU-
Richtlinien) nach Teil II.A des Stellenplanes 1996 übertragen.
ln beiden Fällen handelte es sich um Umschichtungen innerhalb des
bereits vorhandenen Bestandes an Planstellen im Rahmen des
Bundesfinanzgesetzes 1996.
ln diesem Zusammenhang wird bemerkt, daß laut dem Personalinforma-
tionssystem des Bundes (PIS) zum Stichtag 1.1.1995 im Ressortbereich
Bundeskanzleramt 2.61 4 Bedienstete und zum Stichtag 31.12.1996 2.541
Bedienstete besoldet wurden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich
durch die in der Anfrage aufgezählten Maßnahmen, ausgenommen Aus-
gliederungen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem Ressort
ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real
eingesparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neuein-
tritten bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen sein kann. Eine
Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamtergebnis ist daher
nicht möglich. Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:
Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung
von Dienstverhältnissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen,
Austritt im Zuge der Eheschließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach
Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes sowie durch sonstige Gründe
kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen
werden, da das PIS hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem
Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine
Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich.
Durch eine Ausgliederung allein werden zunächst keine Arbeitsplätze an sich
reduziert: Bisher als Vertragsbedienstete Beschäftigte werden in ein neues
Dienstverhältnis übergeführt; die von der Ausgliederung betroffenen Beamten
bleiben dagegen Dienstnehmer des Bundes; ihre Lohnkosten werden dem
Bund vom neuen Rechtsträger refundiert. Allerdings werden aus dem Aktiv-
stand ausgeschiedene Beamte nicht mehr durch Bundesbedienstete ersetzt.
Für den Bund reduziert sich daher der Personalstand nach Ausgliederungen
allmählich. Auf diese Weise wurden im Jahr 1995 im gesamten Bundesbereich
durch früher erfolgte Ausgliederungen 35,43 Dienstposten und im Jahr 1996
226,25 Dienstposten eingespart.
lm Zeitraum vom 1.1.1995 bis zum 31.12.1996 war nur die Post von einer
Ausgliederung, die auch im selben Zeitraum
rechtswirksam wurde, betroffen.
Diesbezüglich sowie auch hinsichtlich der Diplomatischen Akademie verweise
ich auf die Anfragebeantwortungen durch den Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten und den Bundesminister für Finanzen.
Die Anzahl der in den einzelnen Ressorts angefallenen Pensionierungen in
den Jahren 1995 und 1996, aufgegliedert nach Frauen und Männern (wo-
bei hier aber aus dem bereits genannten Grund keine Aussage getroffen
werden kann, welche Planstelle nachbesetzt wurde und welche nicht) ist
den Beilagen B und C zu entnehmen. Den Beschäftigtenstand zum
1.1.1995 in allen Ressorts insgesamt im Vergleich zum 1.12.1996, jeweils
nach Geschlechtern getrennt, ersuche ich der Beilage D, die ebenso wie
die Beilagen B und C von dem in der Zwischenzeit zuständigen
Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt worden ist, zu
entnehmen.
Zu Frage 4:
Die Anzahl der Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienst-
verhältnis kann ohne verwaltungstechnisch unverhältnismäßigen Aufwand
(Durchsicht sämtlicher Personalakten) nicht ermittelt werden.
Grundsätzlich wurden Bedienstete bei Vorliegen der Voraussetzungen für
die Übernahme und bei Stellung eines dementsprechenden Antrages in
das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen. In der Zeit vom
1.1.1995 bis 31.12.1996waren dies im Bereich des Bundeskanzleramtes-
Zentralstelle 21 Frauen und 16 Männer sowie im Bereich der
nachgeordneten Dienststellen 13 Frauen und 10 Männer.
Sofern eine Übernahme nicht sofort erfolgte, wurde der Antrag evident ge-
halten, eine Ablehnung erfolgte nicht.
Überdies wurde wegen des Aufnahmestopps kein Antrag abgewiesen, da
kein direkter Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bun-
desdienst verfügten Restriktionen und der Übernahme in das öffentlich-
rechtliche Dienstverhältnis bestand.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im betreffenden Zeitraum wurden im Ressortbereich Bundeskanzleramt 56
Karenzurlaube unter Entfall der Bezüge zur Betreuung eines Kindes bean-
tragt und gewährt.
Die Beantwortung der Frage 5 b bzw. die Frage nach den Ersatzkräften ist
ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich, da auch hier
die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre,
Zu Frage 7:.
Die Einsparungen wurden entsprechend den Ministerratsbeschlüssen vom
1. August 1995, 23. Jänner, 30. April, 17. Juli und 17. Dezember 1996
(Beilagen E bis 1) vorgenommen, wobei auf die Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes Rücksicht genommen wurde.
Zu Frage 8:
Die Einsparungen für das laufende Jahr sind im Stellenplan für das Jahr 1997
enthalten. Insgesamt wurden für das Jahr 1997 im Ressortbereich
Bundeskanzleramt 53 Planstellen eingespart, wobei naturgemäß nur freie
Planstellen für eine Einsparung in Frage kommen.
Beilagen wurden nicht gescannt !!