1904/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 31. Jänner 1997 unter der Nr. 1915/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden

a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und

b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts

in der Zeit von 1. Jänner 1995 bis 31 . Dezember 1996 eingespart?

Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund

von Regierungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraumes in

der Ressortzuständigkeit wechselten. Wir gehen davon aus, daß für

jene Bereiche, die erst neu in die Zuständigkeit des Ressorts gefallen

sind, das Datenmaterial des gesamten abgefragten Zeitraumes vom

aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird. Die geson-

derte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen

ist auch für die übrigen Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbe-

sondere die Einsparungen aufgrund

a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,

b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines

Kindes

(§ 35 Abs. 3 VGB, § 26 Abs. 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme

des Karenzurlaubes innerhalb der ersten sechs Lebensjahre des

Kindes),

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben,

e) sonstiger Gründe?

3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e ab-

gefragten Kategorien, also

- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in lhrem Ressort und

den nachgeordneten Dienststellen insgesamt eingespart, (im Sinne

der Detailabfrage: )

- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlän-

gert,

- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nach-

besetzt,

- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausge-

gliedert,

- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in

den jeweiligen Dienststellen eingespart?

4, Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis wurden in der Zeit von 1. Jänner 1995 bis 31 .

Dezember 1996

a) von Männern,

b) von Frauen

gestellt und wieviele dieser Anträge

c) von Männern,

d) von Frauen

wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?

5, a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur

Betreuung eines Kindes (§ 75 und § 75a BDG, § 26b und § 26c

VBG) wurden in der Zeit von 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996

gestellt und wieviele wurden davon abgelehnt?

b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz

war

der zweithäufigste und wie hoch war die Ablehnungsquote innerhalb

des Zeitraumes 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996?

6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon er-

wähnten Zeitraum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür einge-

stellt?

7. Welche Beschlüsse des Ministerrates und ressortinterne Erlässe

wurden für die Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen

und nach welchen Prinzipien ging das Ministerium vor?

8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungs-

potentiale bei den Dienstposten?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Unter Berücksichtigung der Frage 8 ("Einsparungspotentiale bei den

Dienstposten") wird davon ausgegangen, daß sich die Frage 1 auf

"Dienstposten" (nunmehrige Bezeichnung "Planstellen") bezieht.

Ein Überblick über die Entwicklungen im Zusammenhang mit Planstellen

kann nur durch eine Gegenüberstellung der Stellenpläne für die Jahre

1995 bzw. 1996 erfolgen (siehe Beilage A): Hieraus ergibt sich für den

Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralstelle eine Einsparung von 3

Planstellen. Für die nachgeordneten Dienststellen ergeben sich folgende

Einsparungen: Bundessportheime und Sporteinrichtungen 2 Planstellen,

Statistisches Zentralamt 15 Planstellen und Verwaltungsakademie 1

Planstelle. lm Bereich des Staatsarchivs und des Archivamtes wurden

keine Planstellen eingespart.

Darüber hinaus wurden im Ressortbereich Bundeskanzleramt 3 Planstellen

für Bundesbedienstete, für die dem Bund die Personalausgaben zur Gänze

von einem anderen Rechtsträger ersetzt werden, sowie 31 Planstellen für

Bundesbedienstete, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres

eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher

nicht bestimmbaren Ausmaß beschäftigt werden, eingespart. Planstellen für

jugendliche Bundesbedienstete wurden keine eingespart.

Insgesamt wurden somit im betreffenden Zeitraum 55 Planstellen einge-

spart.

Die scheinbare Vermehrung der für das Jahr 1996 vorgesehenen Plan-

stellen im Vergleich zum Jahr 1995 ergibt sich aus der Überführung von bis

inklusive 1995 im Allgemeinen Teil des Stellenplanes enthaltenen Plan-

stellen in den Teil II.A des Stellenplanes 1996, Diese gliedern sich wie folgt

auf:

Für den Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung wurden 33 Plan-

stellen, für den Bereich der Verwaltungsakademie 2 Planstellen sowie für

den Bereich des Statistischen Zentralamtes 1 Planstelle aus dem Allge-

meinen Teil des Stellenplanes 1995 nach Teil II.A des Stellenplanes 1 996

übertragen. Es handelt sich hierbei jeweils um Arbeitsplätze für Angele-

genheiten der Europäischen Integration gemäß Pkt. 2 Abs. 4 des Allge-

meinen Teils des Stellenplanes 1995. .

Darüber hinaus wurden 80 Planstellen gemäß Pkt. 2 Abs. 9 des Allge-

meinen Teils des Stellenplanes 1995 (Anpassung von Statistiken an EU-

Richtlinien) nach Teil II.A des Stellenplanes 1996 übertragen.

ln beiden Fällen handelte es sich um Umschichtungen innerhalb des

bereits vorhandenen Bestandes an Planstellen im Rahmen des

Bundesfinanzgesetzes 1996.

ln diesem Zusammenhang wird bemerkt, daß laut dem Personalinforma-

tionssystem des Bundes (PIS) zum Stichtag 1.1.1995 im Ressortbereich

Bundeskanzleramt 2.61 4 Bedienstete und zum Stichtag 31.12.1996  2.541

Bedienstete besoldet wurden.

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Bereich meines Ressorts erfolgten Einsparungen im Personalbereich

durch die in der Anfrage aufgezählten Maßnahmen, ausgenommen Aus-

gliederungen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem Ressort

ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real

eingesparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neuein-

tritten bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen sein kann. Eine

Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamtergebnis ist daher

nicht möglich. Darüber hinaus ist folgendes zu bemerken:

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung

von Dienstverhältnissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

Austritt im Zuge der Eheschließung, der Geburt eines Kindes bzw. nach

Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes sowie durch sonstige Gründe

kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen

werden, da das PIS hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem

Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine

Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich.

Durch eine Ausgliederung allein werden zunächst keine Arbeitsplätze an sich

reduziert: Bisher als Vertragsbedienstete Beschäftigte werden in ein neues

Dienstverhältnis übergeführt; die von der Ausgliederung betroffenen Beamten

bleiben dagegen Dienstnehmer des Bundes; ihre Lohnkosten werden dem

Bund vom neuen Rechtsträger refundiert. Allerdings werden aus dem Aktiv-

stand ausgeschiedene Beamte nicht mehr durch Bundesbedienstete ersetzt.

Für den Bund reduziert sich daher der Personalstand nach Ausgliederungen

allmählich. Auf diese Weise wurden im Jahr 1995 im gesamten Bundesbereich

durch früher erfolgte Ausgliederungen 35,43 Dienstposten und im Jahr 1996

226,25 Dienstposten eingespart.

lm Zeitraum vom 1.1.1995 bis zum 31.12.1996 war nur die Post von einer

Ausgliederung, die auch im selben Zeitraum rechtswirksam wurde, betroffen.

Diesbezüglich sowie auch hinsichtlich der Diplomatischen Akademie verweise

ich auf die Anfragebeantwortungen durch den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten und den Bundesminister für Finanzen.

Die Anzahl der in den einzelnen Ressorts angefallenen Pensionierungen in

den Jahren 1995 und 1996, aufgegliedert nach Frauen und Männern (wo-

bei hier aber aus dem bereits genannten Grund keine Aussage getroffen

werden kann, welche Planstelle nachbesetzt wurde und welche nicht) ist

den Beilagen B und C zu entnehmen. Den Beschäftigtenstand zum

1.1.1995 in allen Ressorts insgesamt im Vergleich zum 1.12.1996, jeweils

nach Geschlechtern getrennt, ersuche ich der Beilage D, die ebenso wie

die Beilagen B und C von dem in der Zwischenzeit zuständigen

Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt worden ist, zu

entnehmen.

Zu Frage 4:

Die Anzahl der Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienst-

verhältnis kann ohne verwaltungstechnisch unverhältnismäßigen Aufwand

(Durchsicht sämtlicher Personalakten) nicht ermittelt werden.

Grundsätzlich wurden Bedienstete bei Vorliegen der Voraussetzungen für

die Übernahme und bei Stellung eines dementsprechenden Antrages in

das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen. In der Zeit vom

1.1.1995 bis 31.12.1996waren dies im Bereich des Bundeskanzleramtes-

Zentralstelle 21 Frauen und 16 Männer sowie im Bereich der

nachgeordneten Dienststellen 13 Frauen und 10 Männer.

Sofern eine Übernahme nicht sofort erfolgte, wurde der Antrag evident ge-

halten, eine Ablehnung erfolgte nicht.

Überdies wurde wegen des Aufnahmestopps kein Antrag abgewiesen, da

kein direkter Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bun-

desdienst verfügten Restriktionen und der Übernahme in das öffentlich-

rechtliche Dienstverhältnis bestand.

Zu den Fragen 5 und 6:

Im betreffenden Zeitraum wurden im Ressortbereich Bundeskanzleramt 56

Karenzurlaube unter Entfall der Bezüge zur Betreuung eines Kindes bean-

tragt und gewährt.

Die Beantwortung der Frage 5 b bzw. die Frage nach den Ersatzkräften ist

ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich, da auch hier

die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre,

Zu Frage 7:.

Die Einsparungen wurden entsprechend den Ministerratsbeschlüssen vom

1. August 1995, 23. Jänner, 30. April, 17. Juli und 17. Dezember 1996

(Beilagen E bis 1) vorgenommen, wobei auf die Aufrechterhaltung des

Dienstbetriebes Rücksicht genommen wurde.

Zu Frage 8:

Die Einsparungen für das laufende Jahr sind im Stellenplan für das Jahr 1997

enthalten. Insgesamt wurden für das Jahr 1997 im Ressortbereich

Bundeskanzleramt 53 Planstellen eingespart, wobei naturgemäß nur freie

Planstellen für eine Einsparung in Frage kommen.

 

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!