1913/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen

haben am 27.2.1997 unter der Nr. 2060/J eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "der Ansichten von Bundes-

minister Einem hinsichtlich der allgemeinen Verbrechensvor-

beugung und -bekämpfung" an mich gerichtet, die folgenden Wort-

laut hat:

" 1 . Wie beurteilen Sie diese Aussage Ihres Vorgängers Bundes-

minister Caspar Einem?

2 . In welcher Weise räumen Sie dem ehemaligen Innenminister

Einem noch ein Mitspracherecht in Ihrem Ministerium ein7

3 . Welche Maßnahmen umfaßt die "gesellschaftliche Friedenser-

haltung" , welche Konzepte gibt es dazu und mit welchem

Erfolg wurden diese bisher angewendet ?

4 . Hat Ihr Amtsvorgänger auch an nachgeordnete Dienststellen

Weisungen erteilt, in dieser Richtung ihr Amt zu be-

treiben?

Wenn ja, an welche Dienststellen und welcher Art waren

die Weisungen ?

5 . Sind sie auch der Meinung, daß alle Polizisten eine Orga-

nisation der gesellschaftlichen Friedenserhaltung und

nicht der Kriminalitätsbekämpfung sind?

Wenn ja, wie können Sie es in Zeiten der gesteigerten

Kriminalität rechtfertigen, daß die Polizei nicht zur

Kriminalitätsbekämpfung da ist?

Wenn nein, welcher Meinunq sind Sie? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Kriminalitätsbekämpfung und gesellschaftliche Friedenserhaltung

sind für mich kein Gegensatzpaar, die Kriminalitätsbekämpfung

ist als ein Teil - aus meiner Sicht als ein sehr wichtiger Teil

- der gesellschaftlichen Friedenserhaltung anzusehen.

Zu Frage 2:

Jeder Minister ist für sein Ressort verantwortlich, Mitsprache-

recht eines anderen Ministers kann es deshalb nicht geben.

Ratschläge - vor allem freundschaftliche - nehme ich gerne an.

Zu Frage 3:

Im Innenministerium sind in den letzten Jahren viele Intentionen

zur Prävention geleitet worden.

Im weitesten Sinne dienen eine Vielzahl der polizeilichen Maß-

nahmen dem friedlichen Zusammenleben von Menschen.

Spezielle Konzepte, die sich nicht an konkreten Rechtsvor-

schriften orientieren, gibt es hiezu nicht .

Zu Frage 4

Solche konkrete Weisungen sind mir nicht bekannt. Sie sind auch

nicht notwendig, da die Aufgaben gesetzlich determiniert sind.

Zu Frage 5:

Hier verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1 .

Natürlich ist es die Hauptaufgabe der österr. Exekutive

wirkungsvoll gegen Kriminalität vorzugehen. Die Präventation

hat dabei einen wichtigen Stellenwert.