1915/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2013/J-NR/1997, betreffend Kosten und Aus-

gaben für den Straßenverkehr in Österreich, die die Abgeordneten Huber und Genossen am 18.

Februar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. und 2. Entsprechen die angeführten Zahlen der Realität?

Ist auf Basis der in der Anlage angeführten Einzeldaten ein seriöser Ver-

gleich zwischen Einnahmen aus dem Straßenverkehr und ,Ausgaben für den

Straßenverkehr möglich?

Wenn nein, Welche Parameter müßten in eine Berechnung der Ausgaben

und Einnahmen den Straßenverkehr in Österreich betreffend zusätzlich

einfließen, um einen realitätsbezogenen Vergleich zu ermöglichen?

Antwort:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser

Anfragen grundsätzlich beim Herrn Bundesminister für Finanzen liegt. Insgesamt fällt im Zu-

sammenhang mit den Zahlen des ARBÖ auf, daß diese jedenfalls nur einen sehr kleinen Teil

der Realität abbilden, da ein beträchtlicher Teil der vom Straßenverkehr verursachten Kosten

nicht angeführt werden. So fehlen bei den reinen Infrastrukturkosten z.B. die Kosten für den

Bau und die Erhaltung von Landes- und Gemeindestraßen, die Kosten für Kreditaufwendungen

der ASFINAG, die Kosten der Exekutive für die Verkehrsüberwachung etc. Außerdem bleiben

die vom Straßenverkehr verursachten externen Kosten (das sind insbesondere Unfallfolge-,

Umwelt- und Staukosten), die sich immerhin in einer Größenordnung von 90 bis 100 Mrd. öS

bewegen, in der Aufstellung des ARBÖ völlig unberücksichtigt.

Was die Angaben des ARBÖ über die finanziellen Leistungen der Kraftfahrer betrifft, so

erscheint es mir im übrigen aus verkehrssicherheitspolitischen Gründen doch sehr bedenklich,

wenn die von Kraftfahrern für rechtswidriges Verhalten im Straßenverkehr eingehobenen

Strafen den vom Straßenverkehr verursachten Kosten gegenübergestellt werden, weil das

letztlich bedeuten würde, daß der Kostendeckungsgrad des Straßenverkehrs durch rechts-

widriges Verhalten und die damit verbundenen Mehreinnahmen aus Strafgeldern verbessert

werden kann, was wohl nicht im Interesse der Volkswirtschaft liegen kann.

Auch ist es unrichtig, die gesamten Mineralölsteuererlöse dem Straßenverkehr zuzuscheiden,

da Mineralölsteuer z.B. auch für Heizöle zu zahlen ist.

3. Wie hoch ist derzeit in Österreich der Kostendeckungsgrad a) des PKW-

Verkehrs; b) des LKw-Verkehrs?

Antwort :

Vorläufige Berechnungen im Rahmen einer derzeit noch in Ausarbeitung befindlichen gemein-

samen Studie meines Ressorts und des Schweizer Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte-

ments zeigen, daß der volkswirtschaftliche Kostendeckungsgrad des Lkw-Verkehrs 1994 bei

45 % lag, beim Pkw bei 54% . Dies bedeutet einerseits, daß beide Verkehrsträger die von ihnen

verursachten Kosten grundsätzlich nicht tragen, andererseits zeigt die deutliche Diskrepanz

zwischen den Kostendeckungsgraden des LkW und des PkW aber auch, daß der LkW nach wie

vor in  beträchtlichem Maße vom Pkw quersubventioniert wird, und somit, was die Anlastung

der verursachten Kosten betrifft, in erster Linie beim Lkw ein dringender Handlungsbedarf

gegeben ist .