1919/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1984/J betreffend Mautflucht durch Einführung der Vignette,

welche die Abgeordneten Mag. Guggenberger und Genossen am

18.2.1997 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die seit Einführung der Vignettenpflicht eingetretene verstärkte

Verkehrsbelastung auf der B 171 zwischen Imst und Zams ist mir

bekannt .

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Die Bestimmungen des BStFG 1996 lassen eine zeitabhängige Be-

mautung ( Vignette ) von Fernpaß- und Reschenstraße nicht zu .

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Auf Grundlage einer Entschließung des Nationalrates werden auf

die Vignettenpflicht zurückzuführende Verkehrsverlagerungen in

einer Vorher-Nachher Untersuchung überprüft. Nach einem aus-

reichenden Beobachtungszeitraum und Vorliegen der Untersuchungs-

ergebnisse werden bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen zu

überlegen sein .