1919/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1984/J betreffend Mautflucht durch Einführung der Vignette,
welche die Abgeordneten Mag. Guggenberger und Genossen am
18.2.1997 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die seit Einführung der Vignettenpflicht eingetretene verstärkte
Verkehrsbelastung auf der B 171 zwischen Imst und Zams ist mir
bekannt .
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die Bestimmungen des BStFG 1996 lassen eine zeitabhängige Be-
mautung ( Vignette ) von Fernpaß- und
Reschenstraße nicht zu .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Auf Grundlage einer Entschließung des Nationalrates werden auf
die Vignettenpflicht zurückzuführende Verkehrsverlagerungen in
einer Vorher-Nachher Untersuchung überprüft. Nach einem aus-
reichenden Beobachtungszeitraum und Vorliegen der Untersuchungs-
ergebnisse werden bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen zu
überlegen sein .