192/AB
Herrn
Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 162/J betreffend Bürokratie- und Regulierungsabbau im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, welche die Abgeordneten Peter, Partnerinnen und Partner am 27. Februar 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Punkte 1 und 2 der Anfrage.-
Die Schwerpunkte der Reformbemühungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zwischen 1990 - 1995 waren insbesondere darauf ausgerichtet, die Beschlüsse der Bundesregierung bezüglich eines effizienteren Raummanagements zu erfüllen sowie die Aufgaben des Ressorts kritisch zu hinterfragen und Bereichen mit mehrheitlich nichthoheitlichen Aufgaben eine privatwirtschaftlich orientierte Struktur zu geben.
So gelang es unter Federführung des Wirtschaftsressorts, die Grundlagen für ein Facility-Management-System zu erarbeiten, welches durch die Verknüpfung digitalisierter Raumpläne mit ausgewählten Personal- und Inventardaten eine optimale Raumbewirtschaftung ermöglicht. Sämtliche von den Zentralressorts genutzten Flächen (ca. 850.000 M2) sind bereits EDV-mäßig erfaßt, womit die Pilotphase in Kürze als abgeschlossen betrachtet werden kann.
Ein wesentlicher Vorschlag des Raumkonzeptes war auch die Schaffung einer Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der die Verwaltung und Errichtung von Bundesgebäuden übertragen wurde.
Weitere Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten betrafen die teilweise Privatisierung der Wasserstraßendirektion (WSD) wodurch der Aufgabenbereich des Bundes auf die Hoheitsverwaltung reduziert und der operative Teil einem Privatunternehmen, der Österreichischen Donau-Betriebs AG, übertragen wurde.
Derartige Maßnahmen betrafen etwa auch den Tiergarten und das Schloß Schönbrunn.
Im Rahmen des Projektes Verwaltungsmanagement wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten von dem Beratungsunternehmen DFK WIBERA einer Gesamtanalyse unterzogen.
Die Realisierung der von den Beratern vorgeschlagenen Maßnahmen führte in weiterer Folge in vielen Bereichen zur Verwaltungsvereinfachung (Bürokommunikation und Ablauforganisation).
Ca. 75 % der eingebrachten Vorschläge konnten bereits im Jahr 1994 einer Realisierung zugeführt werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Folgende Privatisierungen und Ausgliederungen wurden vorgenommen:
- Verbundgesellschaft
Diese Gesellschaft wurde zu 49 % privatisiert.
- Österr. Verkehrsbüro AG
Diese Gesellschaft wurde zu 100 % privatisiert.
- Bundeseigene Grundstücke
Liegenschaften und Gebäude, die der Bund nicht benötigt, wurden veräußert.
- Schloß Schönbrunn
Es kam zu zusätzlichen Einnahmen von + 70 %" die für eine Verbesserung der Infrastruktur und zur Erhaltung des Kulturgutes verwendet werden.
- Tiergarten Schönbrunn
Die Betriebsführung wurde in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert, die aufgrund des geänderten Umfeldes eine Verdoppelung des Eigenfinanzierungsanteiles erreichen konnte.
- Wasserstraßendirektion
Teilweise Privatisierung, wodurch der Aufgabenbereich des Bundes auf die Hoheitsverwaltung reduziert und der operative Teil einem Privatunternehmen, der Österreichischen Donau-Betriebs AG, übertragen wurde.
- Kalibrierdienst im Eichwesen, Patentinformation
Beides war früher staatlich organisiert, nunmehr besitzen diese Dienststellen Teilrechtsfähigkeit und eine gewisse Budgethoheit.
- Bundesimmobiliengesellschaft
Um das Liegenschaftsvermögen des Bundes nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten verwalten zu können, wurde die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) gegründet.
- Bundesstraßensondergesellschaften
Diese wurden von sechs auf zwei reduziert und mit zusätzlichen Aufgaben der Verwaltung und Betreuung von großen Teilen des Straßennetzes betraut.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Entwicklung des Mitarbeiterstandes stellt sich im Zeitraum 1990 bis 1995 wie folgt dar:
1990 - 7290
1991 - 7226
1992 - 7070
1993 - 6493
1994 - 6420
1995 - 6309
Dies entspricht einer Personalreduktion von 981 Planstellen oder 13,5 %.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die in der Fragestellung, unter Hinweis auf die jeweilige Geschäfts- und Personaleinteilung, behauptete vermeintliche Steigerung der Zahl der Schreibkräfte in der Zentralleitung ist insoferne unzutreffend, als die Geschäfts- und Personaleinteilung lediglich eine Momentaufnahme des Mitarbeiterstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt (im Konkreten 1.6.1990 und 1.4.1995) darstellt.
Zum jeweiligen Zeitpunkt in Gang befindliche oder einzuleitende Ausschreibungsverfahren aufgrund von Ruhestandsversetzungen, Austritten, Mutterschaftskarenzurlaube etc. können darin naturgemäß nicht berücksichtigt werden.
Vielmehr konnte im nachgefragten Zeitraum, nicht zuletzt auch aufgrund der Ergebnisse des Projektes Verwaltungsmanagement, die
Zahl der Schreibkräfte um ca. 10 % reduziert werden. Waren nämlich im Stellenplan 1990 noch 249 Planstellen der VwGr./Entl.Gr. D/d vorgesehen, so verringerte sich diese Anzahl auf 225 im Stellenplan 1995.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Vor der Gewerberechtsnovelle 1992 wurden im Jahr 1990 422 Betriebsanlagenverfahren und rund 820 sonstige gewerbliche Verfahren (zB Nachsichten, Entziehungen etc.) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten anhängig; somit insgesamt rund 1240 gewerberechtliche Verfahren.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Jahr 1995 wurden 210 Betriebsanlagenverfahren und rund 620 sonstige gewerberechtliche Verfahren im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten anhängig; somit insgesamt rund 830 gewerberechtliche Verfahren.
Antwort zu den Punkten 8, 10 und 11 der Anfrage:
Es ist nicht richtig, daß die Zahl der mit Gewerberechtsangelegenheiten befaßten Mitarbeiter gleich geblieben ist.
Insgesamt wurden eineinhalb A-Posten bei den Mitarbeitern, die mit der Vollziehung von Gewerberechtsangelegenheiten befaßt sind, eingespart und eine Abteilung zu einem Referat umgewandelt.
Hinsichtlich der Zahl der Bediensteten und der Aufgaben der"mit der Vollziehung betrauten Organisationseinheiten wird auf den österreichischen Amtskalender verwiesen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Gewerberechtsnovelle 1992 realisierte in bezug auf das Betriebsanlagenverfahren den zweigliedrigen Instanzenzug (Bezirksverwaltungsbehörde - Landeshauptmann und Landeshauptmann - Bundesminister). Gemäß § 359a in Verbindung mit § 334 Z 7 GewO 1994 gelangen nur mehr jene Berufungsverfahren im Drei-Instanzenzug bis zum Bundesminister, bei denen entgegengesetzte Entscheidungen (Bezirksverwaltungsbehörde - Landeshauptmann) vorliegen, was in der Regel eher selten vorkommt.
Durch den Ausbau des § 359b und durch die gemäß § 350b Abs. 2 GewO 1994 erlassenen Verordnungen sind bundesweit insgesamt weniger Berufungsverfahren zu entscheiden. Der zweigliedrige Instanzenzug wurde durch die vereinfachten Verfahrensbestimmungen entlastet sowie die Verfahrensdauer und Verfahrensaufwendungen verringert.
Die Gewerberechtsnovelle 1992 hatte im Bereich der Anmeldungsgewerbe einen Deregulierungseffekt in Form der Abkürzung des Instanzenzuges bei Gewerbeentziehungen, nämlich Bezirksverwaltungsbehörde - Landeshauptmann.
Antwort zu den Punkten 12 und 15 der Anfrage:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist auch in Hinkunft bemüht, durch weitere Rationalisierungsmaßnahmen die Anzahl der Planstellen zu reduzieren. So ist im Stellenplan 1996 gegenüber jenem von 1995 die Reduktion von 79 Planstellen vorgesehen. Das Einsparungspotential für 1997 beträgt weitere"122 Planstellen.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Hinsichtlich der in den Jahren 1993 bis 1995 in den jeweiligen Dienststellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angele-
genheiten tatsächlich eingesparten Planstellen darf auf die jeweiligen Stellenpläne, welche einen Bestandteil des Bundesfinanzgesetzes bilden, verwiesen werden.
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