192/AB

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz FISCHER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 162/J betreffend Bürokratie- und Regulierungsabbau im Bundesmini­sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten, welche die Abgeord­neten Peter, Partnerinnen und Partner am 27.  Februar 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Punkte 1 und 2 der Anfrage.-

 

Die Schwerpunkte der Reformbemühungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zwischen 1990 - 1995 waren insbe­sondere darauf ausgerichtet, die Beschlüsse der Bundesregierung bezüglich eines effizienteren Raummanagements zu erfüllen sowie die Aufgaben des Ressorts kritisch zu hinterfragen und Bereichen mit mehrheitlich nichthoheitlichen Aufgaben eine privatwirt­schaftlich orientierte Struktur zu geben.

 

So gelang es unter Federführung des Wirtschaftsressorts, die Grundlagen für ein Facility-Management-System zu erarbeiten, welches durch die Verknüpfung digitalisierter Raumpläne mit aus­gewählten Personal- und Inventardaten eine optimale Raumbewirt­schaftung ermöglicht.  Sämtliche von den Zentralressorts genutzten Flächen (ca. 850.000 M2) sind bereits EDV-mäßig erfaßt, womit die Pilotphase in Kürze als abgeschlossen betrachtet werden kann.

Ein wesentlicher Vorschlag des Raumkonzeptes war auch die Schaffung einer Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der die Ver­waltung und Errichtung von Bundesgebäuden übertragen wurde.

Weitere Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange­legenheiten betrafen die teilweise Privatisierung der Wasser­straßendirektion (WSD) wodurch der Aufgabenbereich des Bundes auf die Hoheitsverwaltung reduziert und der operative Teil einem Privatunternehmen, der Österreichischen Donau-Betriebs AG, über­tragen wurde.

Derartige Maßnahmen betrafen etwa auch den Tiergarten und das Schloß Schönbrunn.

Im Rahmen des Projektes Verwaltungsmanagement wurde das Bundesmi­nisterium für wirtschaftliche Angelegenheiten von dem Beratungs­unternehmen DFK WIBERA einer Gesamtanalyse unterzogen.

Die Realisierung der von den Beratern vorgeschlagenen Maßnahmen führte in weiterer Folge in vielen Bereichen zur Verwaltungsver­einfachung (Bürokommunikation und Ablauforganisation).

Ca. 75 % der eingebrachten Vorschläge konnten bereits im Jahr 1994 einer Realisierung zugeführt werden.

Antwort zu Punkt 3  der Anfrage:

Folgende Privatisierungen und Ausgliederungen wurden vorgenommen:

-      Verbundgesellschaft

 

Diese Gesellschaft wurde zu 49 % privatisiert.

 

-      Österr.  Verkehrsbüro AG

 

Diese Gesellschaft wurde zu 100 % privatisiert.

 

-      Bundeseigene Grundstücke

 

Liegenschaften und Gebäude, die der Bund nicht benötigt, wur­den veräußert.

 

-      Schloß Schönbrunn

 

Es kam zu zusätzlichen Einnahmen von + 70 %" die für eine Verbesserung der Infrastruktur und zur Erhaltung des Kulturgu­tes verwendet werden.

 

-      Tiergarten Schönbrunn

 

Die Betriebsführung wurde in eine Kapitalgesellschaft ausge­gliedert, die aufgrund des geänderten Umfeldes eine Verdoppe­lung des Eigenfinanzierungsanteiles erreichen konnte.

 

-      Wasserstraßendirektion

 

Teilweise Privatisierung, wodurch der Aufgabenbereich des Bundes auf die Hoheitsverwaltung reduziert und der operative Teil einem Privatunternehmen, der Österreichischen Donau-Be­triebs AG, übertragen wurde.

 

-      Kalibrierdienst im Eichwesen, Patentinformation

 

Beides war früher staatlich organisiert, nunmehr besitzen diese Dienststellen Teilrechtsfähigkeit und eine gewisse Bud­gethoheit.

 

-      Bundesimmobiliengesellschaft

 

Um das Liegenschaftsvermögen des Bundes nach privatwirtschaft­lichen Gesichtspunkten verwalten zu können, wurde die Bundes­immobiliengesellschaft (BIG) gegründet.

 

- Bundesstraßensondergesellschaften

Diese wurden von sechs auf zwei reduziert und mit zusätzlichen Aufgaben der Verwaltung und Betreuung von großen Teilen des Straßennetzes betraut.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Entwicklung des Mitarbeiterstandes stellt sich im Zeitraum 1990 bis 1995 wie folgt dar:

 

                                    1990 -      7290

                                    1991      - 7226

                                    1992      - 7070

                                    1993      - 6493

                                    1994      - 6420

                                    1995      - 6309

 

Dies entspricht einer Personalreduktion von 981 Planstellen oder 13,5 %.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die in der Fragestellung, unter Hinweis auf die jeweilige Ge­schäfts- und Personaleinteilung, behauptete vermeintliche Steige­rung der Zahl der Schreibkräfte in der Zentralleitung ist inso­ferne unzutreffend, als die Geschäfts- und Personaleinteilung le­diglich eine Momentaufnahme des Mitarbeiterstandes zu einem be­stimmten Zeitpunkt (im Konkreten 1.6.1990 und 1.4.1995) dar­stellt.

Zum jeweiligen Zeitpunkt in Gang befindliche oder einzuleitende Ausschreibungsverfahren aufgrund von Ruhestandsversetzungen, Austritten, Mutterschaftskarenzurlaube etc. können darin naturge­mäß nicht berücksichtigt werden.

Vielmehr konnte im nachgefragten Zeitraum, nicht zuletzt auch aufgrund der Ergebnisse des Projektes Verwaltungsmanagement, die

 

Zahl der Schreibkräfte um ca. 10 % reduziert werden.  Waren näm­lich im Stellenplan 1990 noch 249 Planstellen der VwGr./Entl.Gr. D/d vorgesehen, so verringerte sich diese Anzahl auf 225 im Stellenplan 1995.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Vor der Gewerberechtsnovelle 1992 wurden im Jahr 1990 422 Be­triebsanlagenverfahren und rund 820 sonstige gewerbliche Verfah­ren (zB Nachsichten, Entziehungen etc.) im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten anhängig; somit insgesamt rund 1240 gewerberechtliche Verfahren.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Jahr 1995 wurden 210 Betriebsanlagenverfahren und rund 620 sonstige gewerberechtliche Verfahren im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten anhängig; somit insgesamt rund 830 gewerberechtliche Verfahren.

 

Antwort zu den Punkten 8, 10 und 11 der Anfrage:

 

Es ist nicht richtig, daß die Zahl der mit Gewerberechtsangele­genheiten befaßten Mitarbeiter gleich geblieben ist.

 

Insgesamt wurden eineinhalb A-Posten bei den Mitarbeitern, die mit der Vollziehung von Gewerberechtsangelegenheiten befaßt sind, eingespart und eine Abteilung zu einem Referat umgewandelt.

 

Hinsichtlich der Zahl der Bediensteten und der Aufgaben der"mit der Vollziehung betrauten Organisationseinheiten wird auf den österreichischen Amtskalender verwiesen.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Gewerberechtsnovelle 1992 realisierte in bezug auf das Be­triebsanlagenverfahren den zweigliedrigen Instanzenzug (Bezirks­verwaltungsbehörde - Landeshauptmann und Landeshauptmann - Bun­desminister).  Gemäß § 359a in Verbindung mit § 334 Z 7 GewO 1994 gelangen nur mehr jene Berufungsverfahren im Drei-Instanzenzug bis zum Bundesminister, bei denen entgegengesetzte Entscheidungen (Bezirksverwaltungsbehörde - Landeshauptmann) vorliegen, was in der Regel eher selten vorkommt.

Durch den Ausbau des § 359b und durch die gemäß § 350b Abs. 2 GewO 1994 erlassenen Verordnungen sind bundesweit insgesamt we­niger Berufungsverfahren zu entscheiden.  Der zweigliedrige In­stanzenzug wurde durch die vereinfachten Verfahrensbestimmungen entlastet sowie die Verfahrensdauer und Verfahrensaufwendungen verringert.

Die Gewerberechtsnovelle 1992 hatte im Bereich der Anmeldungsge­werbe einen Deregulierungseffekt in Form der Abkürzung des In­stanzenzuges bei Gewerbeentziehungen, nämlich Bezirksverwaltungs­behörde - Landeshauptmann.

 

Antwort zu den Punkten 12 und 15 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist auch in Hinkunft bemüht, durch weitere Rationalisierungsmaßnahmen die Anzahl der Planstellen zu reduzieren.  So ist im Stellenplan 1996 gegenüber jenem von 1995 die Reduktion von 79 Planstellen vorgesehen.  Das Einsparungspotential für 1997 beträgt weitere"122 Planstellen.

 

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der in den Jahren 1993 bis 1995 in den jeweiligen Dienststellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angele-

 

genheiten tatsächlich eingesparten Planstellen darf auf die je­weiligen Stellenpläne, welche einen Bestandteil des Bundesfi­nanzgesetzes bilden, verwiesen werden.

 

 

 

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