1921/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2019/J-NR/1997, betreffend APA-Aussendung
vom 17.2.1997 ("Studiengebühren" - Studie des Wissenschaftsministeriums), die die Abge-
ordneten ABLINGER und Genossen am 26. Februar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
1. Ist es im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr üblich, daß Beamte
mittels APA-Meldungen über ihre Tätigkeit im Ressort berichten?
Antwort:
Nein.
2. ln welcher Weise ist die Veröffentlichung von seitens des Wissenschaftsministeriums
in Auftrag gegebenen Studien geregelt?
Antwort:
Die Genehmigung für die Veröffentlichung von Studien erteilt der Bundesminister.
3. Sind Sie bereit, den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses die gesamte Studie zum
Thema "Studiengebühren" zur
Verfügung zu stellen?
Antwort:
Es gibt keine "gesamte Studie zum Thema 'Studiengebühren'". Der in der Zeit vom 6. Septem-
ber 1996 bis 5. Februar 1997 dem Leiter der Hochschulsektion zur besonderen Verwendung
zugeteilte wissenschaftliche Beamte Dr. Josef Höchtl hatte folgende Aufgaben:
" 1 . eine ausführliche Darstellung von Sparmaßnahmen im Wissenschaftssektor in europäi-
schen Ländern (in Deutschland der Bundesländer),
2. falls erreichbar - ohne eigene Untersuchungen - eine Darstellung von Auswirkungen
von Sparmaßnahmen."
Herr Dr. Höchtl hat zu den dem Auftrag entsprechenden Materialien lediglich einige Angaben
über die Höhe von Studiengebühren angefügt.
lch bin daher nicht in der Lage, den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses eine nicht in
Auftrag gegebene und auch nicht unbeauftragt durchgeführte Studie vorzulegen.