1924/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und

Freunde haben am 26 . 2 . 1997 unter der Nr . 2025/J eine schrift-

liche parlamentarische Anfrage betreffend "Weisung, öffentliche

Aufträge nur an Baufirmen zu vergeben, die ausschließlich

heimische oder Arbeiter aus EU-Ländern beschäftigen" an mich

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1 . ) Wurde von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt aufgrund der

gegenständlichen Weisung gegen den Landeshauptmannstellver-

treter Karl-Heinz Grasser ein Verwaltungsstrafverfahren

eingeleitet?

2 . ) Wenn nein, warum nicht bzw. werden Sie dafür sorgen, daß

ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Landeshauptmann-

stellvertreter von Kärnten, Karl-Heinz Grasser eingeleitet

wird?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der fragliche Sachverhalt wurde der Bundespolizeidirektion

Klagenfurt von privater Seite bereits kurz nach Veröffentlichung

dieser Weisung angezeigt. Da für Verwaltungsübertretungen nach

Art.IX Abs.1 Z 3 EGVG die Strafkompetenz aber nicht den Bundes-

polizeidirektionen sondern den Bezirksverwaltungsbehörden zu-

steht, wurde diese Anzeige von der Bundespolizeidirektion

Klagenfurt unter der Zahl St 2 . 641/97 am 25 . 3 . 1997 dem zu-

ständigen Magistrat der Stadt Klagenfurt übermittelt.

Eine gleich oder ähnlich lautende Anzeige wurde im übrigen auch

der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zugeleitet, welche dort unter

der Zahl 2 St 171/97b geführt wird.

Zu frage 2:

Hier verweise ich auf die Ausführungen zur Frage 1 .