1924/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und
Freunde haben am 26 . 2 . 1997 unter der Nr . 2025/J eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend "Weisung, öffentliche
Aufträge nur an Baufirmen zu vergeben, die ausschließlich
heimische oder Arbeiter aus EU-Ländern beschäftigen" an mich
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1 . ) Wurde von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt aufgrund der
gegenständlichen Weisung gegen den Landeshauptmannstellver-
treter Karl-Heinz Grasser ein Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet?
2 . ) Wenn nein, warum nicht bzw. werden Sie dafür sorgen, daß
ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Landeshauptmann-
stellvertreter von Kärnten, Karl-Heinz Grasser eingeleitet
wird?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der fragliche Sachverhalt wurde der Bundespolizeidirektion
Klagenfurt von privater Seite bereits kurz
nach Veröffentlichung
dieser Weisung angezeigt. Da für Verwaltungsübertretungen nach
Art.IX Abs.1 Z 3 EGVG die Strafkompetenz aber nicht den Bundes-
polizeidirektionen sondern den Bezirksverwaltungsbehörden zu-
steht, wurde diese Anzeige von der Bundespolizeidirektion
Klagenfurt unter der Zahl St 2 . 641/97 am 25 . 3 . 1997 dem zu-
ständigen Magistrat der Stadt Klagenfurt übermittelt.
Eine gleich oder ähnlich lautende Anzeige wurde im übrigen auch
der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zugeleitet, welche dort unter
der Zahl 2 St 171/97b geführt wird.
Zu frage 2:
Hier verweise ich auf die Ausführungen zur Frage 1 .