1926/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl
und Freunde vom 14 . Feber 1997 , Nr. 1933 /J, betreffend das Öster-
reichische Programm für die Errichtung von Naturwaldreservaten, be-
ehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen :
Im Jahre 1995 konnten von der "Arbeitsgruppe Naturwaldreservate"
die forstlichen Grundsätze des Bundes für die Errichtung eines
österreichweiten Netzes von Naturwaldreservaten fertiggestellt und
anläßlich der Pressekonferenz am 3 . November 1995 vorgestellt
werden.
Nach der sehr erfolgreichen Werbekampagne müssen nun sämtliche, von
den Waldbesitzern angebotenen Waldflächen einer Vorbegutachtung an
Ort und Stelle in bezug auf ihre grundsätzliche Eignung unterzogen
werden. In weiterer Folge ist zu prüfen, ob diese Waldflächen den
strengen Kriterien für die Aufnahme in das Netzwerk entsprechen.
Für die, nach erfolgter Vorbegutachtung und Bedarfsprüfung verblei-
benden Waldflächen sind detaillierte Gutachten zu erstellen. Durch
das Gutachten wird die Eignung und der Bedarf nach den Grundsätzen
der Repräsentativität begründet, alle für den Vertragsabschluß re-
levanten Merkmale beschrieben, erforderliche Maßnahmen und Unter-
lassungen angeführt und der Ausgangszustand der Waldfläche zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dokumentiert.
Ein dauerhaft markiertes Stichprobennetz ist auch für die von der
Eu-Kommission eingerichtete COST-Aktion E4 "Forest Reserves Rese-
arch Network" zur Langzeitbeobachtung und Vergleichbarkeit der Er-
gebnisse erforderlich .
Das Gutachten bildet einen integrierten Bestandteil des Vertrages
zwischen dem Waldeigentümer und der Republik Österreich.
Aufgrund der notwendigen Erhebungen, der Verhandlungen mit den
Interessenvertretungen, den Östereichischen Bundesforsten und dem
Bundesministerium für Finanzen über einen Mustervertrag, ist er-
klärbar, daß bisher erst zwei Verträge abgeschlossen wurden. Weite-
re neun Gutachten (442 ha) sind kurz vor der Fertigstellung. Von
den angebotenen Waldflächen der ÖBF-AG konnten bisher ca . 1.100 ha
vorbegutachtet werden. Höchste Priorität hat jedoch nach wie vor
der Abschluß der Vorbegutachtung aller
angebotenen Waldflächen.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Die Werbekampagne umfaßte 12 ganzseitige schwarz-weiß Inserate; da-
von erschien je ein Inserat in der 49 . Woche in folgenden Zeitun-
gen: "Krone/ Gesamtausgabe" , "Presse" , "Standard" , "OÖ-Nachrich-
ten" , "Salzburger Nachrichten" , "Tiroler Tageszeitung" , "Vorarlber-
ger Nachrichten,' , "Kleine Zeitung Kärnten" und "Kleine Zeitung
Steiermark" . In der 51. Woche erschien je ein Inserat im "Kurier/
Gesamtausgabe " , in der " Presse " und im " Standard " . Der Gesamtpreis
für diese Inseratenkampagne betrug ÖS 2.798.824,10 inkl. Mwst.
Aufgrund der Werbekampagne haben bisher ca. 800 Waldbesitzer ihr
Interesse an der Mitwirkung beim Naturwaldreservate-Programm be-
kundet und wurden von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt mit
ausführlichem Informationsmaterial sowie mit einer Checkliste
versorgt . 275 Waldflächen im Ausmaß von ca. 8.000 ha wurden nach
dieser fundierten Information von privaten Waldbesitzern konkret
als Naturwaldreservate angeboten.
Zu den Fragen 2,3 und 8:
Die ersten Naturwaldreservate, die durch Verträge mit der Republik
Österreich sichergestellt wurden, haben ein Ausmaß von 29 , 22 ha
bzw. 7 , 73 ha . Das Entgelt (Entschädigungszahlungen) betrug
S 129. 130, 80 bzw. S 19 .230,20 inkl. Mwst. Im Jahre 1996 wurden ins-
gesamt 4 Mio. Schilling für
Naturwaldreservate budgetiert.
Im Jahr 1997 ist ein Betrag von 8 Mio. Schilling vorgesehen, das
ergibt mit einer Vorbelastung auf 20 Jahre einen Betrag von
160 Mio. Schilling. Weitere Kosten können erst nach Abschluß der
Budgetverhandlungen für die Jahre 1998 und 1999 angegeben werden.
Zu Frage 4:
Vorrangiges Ziel ist der Abschluß der Vorbegutachtungen von angebo-
tenen Waldflächen durch die Länder bzw. durch die Forstliche
Bundesversuchsanstalt während der Vegetationsperiode 1997 .
Parallel dazu wird in den Jahren 1997 und 1998 von der Forstlichen
Bundesversuchsanstalt schwerpunktmäßig die Erstellung von Gutachten
vorangetrieben werden. Damit soll die Einrichtung eines österreich-
weiten Grundnetzes mit je einem Reservat pro Waldgesellschaft und
Wuchsgebiet sichergestellt werden. Erforderlichenfalls werden auch
Zivilingenieure mit der Erstellung von Gutachten betraut werden.
Im Anschluß daran können die Verträge abgeschlossen werden.
Die Verdichtung dieses Grundnetzes ist in erster Linie von der wei-
teren Mitarbeit der Waldbesitzer abhängig.
Zu Frage 5:
Es handelt sich dabei um Naturwaldreservate, welche in kürzlich
verlängerten Verträgen mit der Universität für Bodenkultur geregelt
sind. Zusätzlich sind aufgrund von landesgesetzlichen Verordnungen
weitere Naturwaldreservate bei den
Österreichischen Bundesforsten
eingerichtet worden (insgesamt 22 Stück, 510 ha) . Diese Flächen
sind derzeit nicht in Verträgen mit dem Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft erfaßt, aber rechtlich in ihrem Bestand
gesichert .
Die Österreichischen Bundesforste haben von sich aus bereits im
Jahr 1995 in 44 Forstverwaltungen 195 Naturwaldreservate mit einer
Fläche von rd. 9000 ha erhoben und angeboten, diese in das Bundes-
programm aufzunehmen. Die Österreichischen Bundesforste haben wei-
ters innovativ beim Aufbau des neuen Bundesprogrammes - Richtli-
nien, Vertragsgestaltung etc. - mitgewirkt und damit einen substan
ziellen Beitrag zum europäischen Naturschutzjahr geleistet . Sie
tragen damit weiters zur Erfüllung der "Helsinki Resolution - H2 "
der europäischen Forstminister maßgeblich bei.
Zu Frage 6:
Am Status der auf ÖBF-Flächen errichteten Naturwaldreservate hat
sich durch die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste
nichts geändert . Die mit dem Wirtschaftskörper "Österreichische
Bundesforste" abgeschlossenen Verträge werden durch die Ausglieder-
ung der Österreichischen Bundesforste aus dem Bundeshaushalt nicht
berührt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesforstegesetzes 1996, BGBl.Nr.
793 , ging der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste" mit
1. Jänner 1997 kraft Gesamtrechtsnachfolge als Sacheinlage auf die
"Österreichische Bundesforste AG" über. Da die Gesamtrechtsnachfol-
ge auch sämtliche vertragliche Rechte und Pflichten des früheren
Wirtschaftskörpers erfaßt, ist die Österreichische Bundsforste AG
kraft Gesetzes in die zum Ausgliederungszeitpunkt bestehenden
Verträge über Naturwaldreservate eingetreten.
Zu Frage 7:
Die Einrichtung von Naturwaldreservaten auf ÖBF-Flächen war durch
das außer Kraft getretene Bundesgesetz über den Wirtschaftskörper
"Österreichische Bundesforste" , BGBl. Nr. 610/1977, gedeckt, ebenso
wie auch das "neue" Bundesforstegesetz 1996, BGBl. Nr. 793/1996,
eine entsprechende gesetzliche Basis bietet. So war bereits das
"alte" Bundesforstegesetz dem Ziel verpflichtet, einen Ausgleich
zwischen rein betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen und anderen
(überwirtschaftlichen) Interessen herbeizuführen. Demgemäß er-
schöpften sich die dem Wirtschaftskörper gesetzlich zugewiesenen
Aufgaben nicht in der Bewirtschaftung von Wirtschaftswald, sondern
umfaßten auch die Verpflichtung, im Rahmen der Wirtschaftsführung
auf ökologische und weitere überwirtschaftliche Zielsetzungen Be
dacht zu nehmen. Dieser Zielkatalog des "alten" ÖBF-Gesetzes wurde
in das ,'neue" Bundesforstegesetz (§ 5) nicht nur übernommen, son-
dern darüberhinaus noch erweitert. So ist die Österreichische Bun-
desforste AG nicht nur zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung,
zur Sicherung und Weiterentwicklung der Schutz-, Wohlfahrts- und
Erholungswirkungen des Waldes angehalten, sondern auch zur Wahrung
der öffentlichen Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder
sensiblen Gebieten verpflichtet. Weiters kann an der Gestaltung und
Erhaltung von Nationalpark- oder Naturschutzflächen mitgewirkt wer-
den. In den erläuternden Bemerkungen zu § 5 des Bundesforstegeset-
zes 1996 wird der "Vertragsnaturschutz" ausdrücklich als das In-
strument für Naturschutzprojekte
bezeichnet .
Zu Frage 9:
Die beiden Nationalparks wurden, wie auch das gesamte Bundesnatur-
waldreservatsprogramm, erst vor wenigen Wochen beschlossen, sodaß
konkrete Vorhaben erst mit den Geschäftsführern der Nationalparks
und den Grundbesitzern abzuklären sind. Es ist jedoch davon auszu-
gehen, daß die kürzlich beschlossenen Nationalparks für noch nicht
im Bundesprogramm enthaltene Waldgesellschaften sicherlich einen
Stellenwert haben werden.
Zu Frage 10:
Durch das Forstamt der Stadt Wien wurden in Zusammenarbeit mit
Prof . Mayer und Prof . Zukrigl (Universität für Bodenkultur) seit
über 20 Jahren bereits 165 Hektar Wald in Wien als Naturwaldreser-
vate freiwillig außer Nutzung gestellt . Weiters wurden im Schnee-
berggebiet 678 Hektar Quellenschutzwald zum Naturwaldreservat er-
klärt.
Das Forstamt der Stadt Wien beteiligt sich am österreichischen Na-
turwaldresrervate - Programm und hat 6 Waldflächen im Ausmaß von ca .
807 Hektar angeboten. Die Vorbegutachtung ist im Frühjahr 1997 vor-
gesehen. Die Berechnung des Entgeltes wird erst nach Vorliegen der
entsprechenden Gutachten durchgeführt.