193/AB

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz FISCHER

 

Parlament

1017

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 275/J betreffend Auf lassung der Speckbacherkaserne in Hall in Tirol, welche die Abgeordneten DDr.  Niederwieser, Mag.  Guggenber­ger, Wurm, Tegischer und Genossen am 13.  März 1996 an mich rich­teten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja. Bei den regelmäßig stattfindenden Besprechungen im intermini­steriellen Komitee für Kasernenstandorte wurden auch die Möglichkeiten der Verwertung von Kasernen erörtert.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Gespräche werden laufend auf Sektionsleitungsebene zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Landesverteidigung geführt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Speckbacherkaserne ist gemäß dem "Kasernenkonzept" nach wie vor zum Verkauf vorgesehen.  Die Entscheidung über die Freigabe der Speckbacherkaserne macht das Bundesministerium für Landesver­teidigung von der 100%igen Zweckbindung des Verkaufserlöses ab­hängig, welcher für die Schaffung der erforderlichen Bauinfra­Struktur vorgesehen ist.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Einleitung von konkreten Veräußerungsaktivitäten kann erst erfolgen, wenn der Bundesbedarf für das Kasernenareal durch das Bundesministerium für Landesverteidigung endgültig aufgegeben wird.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die Bestimmungen des § 64 Abs. 2 Ziff. 2 des Bundeshaushaltsge­setzes 1986 sind durchaus zeitgemäß, wenn das jeweilige Ressort die Bedarfsanmeldung vorher nach den Grundsätzen der Wirtschaft­lichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit kritisch überprüft.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Verkehrswertgutachten für diese Liegenschaft erstellt, welches einen Verkehrswert von ca. S 111,0 Mio. ausweist.

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage.-

Nein.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Da die Innerkoflerkaserne in Wörgl ehemaliges Deutsches Eigentum war, ist eine öffentliche Ausschreibung gesetzlich zwingend vor­geschrieben.

Zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Bundes ist gene­rell die Erzielung eines möglichst hohen Verkauf seriöses anzu­streben.  Dies kann grundsätzlich nur erreicht werden, wenn den Verkaufsverhandlungen marktorientierte Ausschreibungsergebnisse zugrunde liegen.  Um somit einen möglichst großen Interessenten­kreis anzusprechen, ist daher die öffentliche Ausschreibung der Verkaufsabsicht des Bundes auch für die Speckbacherkaserne in Hall/Tirol anzustreben.

 

 

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