1934/AB XX.GP
Die Abgeordneten Platter, Horngacher, Dr. Moser und Kollegen haben am 26.
Februar 1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2022/J betreffend
"Schülerfreifahrt" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in
Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Ad 1:
Die angesprochene Problematik, daß der vom Erwachsenen zu bezahlende Preis für
eine Netzkarte bzw. eine Zonenkarte weitaus günstiger ist, als der vom FLAF für den
Schüler zu ersetzende Preis einer Streckenkarte, ist nicht auf das Bundesland Tirol
beschränkt, sondern betrifft das gesamte von Verkehrsverbünden abgedeckte
Bundesgebiet, und damit mittlerweile schon jedes Bundesland. Durch diese Preise
werden vom FLAF verkehrspolitische Leistungen finanziert. Um diese aus
familienpolitischer Sicht unzufriedenstellende Situation zu ändern, wird von mir eine
Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde gefordert und
angestrebt.
Zufolge des schon weit fortgeschrittenen laufenden Schuljahres 1 996/97 ist eine
Änderung heuer naturgemäß nicht mehr umsetzbar.
Ich darf aber in diesem Zusammenhang darauf verweisen, daß wesentliche
Fortschritte erzielt werden konnten. Einerseits wurden mit einigen Verkehrs-
unternehmen die Verträge zur Finanzierung der Schülerfreifahrt gänzlich neu
verhandelt, wodurch eine finanzielle Entlastung des FLAF eingetreten ist.
Andererseits wurde vom ehemaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler
Mag. Klima schriftlich zugesichert, daß die Schüler und Lehrlinge spätestens ab dem
1 . Jänner 1 998 in die Verkehrsverbünde einzubeziehen sind, wobei jedenfalls eine
Entlastung des FLAF aber auch des Budgets erreicht werden soll. Am 8. Juli 1 996
wurde darüber hinaus mit dem damaligen
Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr
und Kunst Dr. Scholten eine umfassende Vereinbarung getroffen, um die
Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde schrittweise
umzusetzen. Ich gehe davon aus, daß die getroffenen Vereinbarungen trotz der
partiell durchgeführten Regierungsumbildung unverändert Gültigkeit haben.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Verhandlungen auch mit Vertretern der Bundes-
länder und der Verkehrsverbünde geführt.
Ad 2:
Inwieweit vom Nahverkehrsfinanzierungsgesetz eine Lösung bei der Schülerfreifahrt
abhängig gemacht wird, kann - wie auch die Frage nach dem derzeitigen Stand der
Realisierung dieses Gesetzesvorhabens - nur seitens des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr beantwortet werden.
Ad 3:
Wie schon zur Frage 1 dargelegt, ist die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in
die Verkehrsverbünde mein erklärtes Ziel. Ich erachte dies für notwendig, um den
FLAF von intergovernmentalen Transfers zu befreien, so daß die zweckgebundenen
Mittel des FLAF gezielt für Maßnahmen im Interesse der Familien eingesetzt werden
können.
Parallel hiezu, werde ich jedoch für den Fall, daß die Verhandlungen zur Erreichung
dieses Ziels zu keinen konkreten, den Grundsätzen des FI-AG entsprechenden
Ergebnissen führen, vorsorglich im notwendigen Ausmaß die Kündigung von
weiteren Verträgen vorbereiten und diese auch vornehmen, um in Einzelver-
handlungen mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen zu einem vertretbaren Preis-
Leistungsverhältnis für die Schülerfreifahrt zu kommen. Darüber hinaus nehme ich
die Empfehlung des Rechnungshofes sehr ernst, der eine Umstellung von der Sach-
auf eine Geldleistung im Bereich der Schülerfreifahrt vorschlägt.