1934/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Platter, Horngacher, Dr. Moser und Kollegen haben am 26.

Februar 1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2022/J betreffend

"Schülerfreifahrt" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in

Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Ad 1:

Die angesprochene Problematik, daß der vom Erwachsenen zu bezahlende Preis für

eine Netzkarte bzw. eine Zonenkarte weitaus günstiger ist, als der vom FLAF für den

Schüler zu ersetzende Preis einer Streckenkarte, ist nicht auf das Bundesland Tirol

beschränkt, sondern betrifft das gesamte von Verkehrsverbünden abgedeckte

Bundesgebiet, und damit mittlerweile schon jedes Bundesland. Durch diese Preise

werden vom FLAF verkehrspolitische Leistungen finanziert. Um diese aus

familienpolitischer Sicht unzufriedenstellende Situation zu ändern, wird von mir eine

Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde gefordert und

angestrebt.

Zufolge des schon weit fortgeschrittenen laufenden Schuljahres 1 996/97 ist eine

Änderung heuer naturgemäß nicht mehr umsetzbar.

Ich darf aber in diesem Zusammenhang darauf verweisen, daß wesentliche

Fortschritte erzielt werden konnten. Einerseits wurden mit einigen Verkehrs-

unternehmen die Verträge zur Finanzierung der Schülerfreifahrt gänzlich neu

verhandelt, wodurch eine finanzielle Entlastung des FLAF eingetreten ist.

Andererseits wurde vom ehemaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler

Mag. Klima schriftlich zugesichert, daß die Schüler und Lehrlinge spätestens ab dem

1 . Jänner 1 998 in die Verkehrsverbünde einzubeziehen sind, wobei jedenfalls eine

Entlastung des FLAF aber auch des Budgets erreicht werden soll. Am 8. Juli 1 996

wurde darüber hinaus mit dem damaligen Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr

und Kunst Dr. Scholten eine umfassende Vereinbarung getroffen, um die

Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde schrittweise

umzusetzen. Ich gehe davon aus, daß die getroffenen Vereinbarungen trotz der

partiell durchgeführten Regierungsumbildung unverändert Gültigkeit haben.

Darüber hinaus wurden zahlreiche Verhandlungen auch mit Vertretern der Bundes-

länder und der Verkehrsverbünde geführt.

Ad 2:

Inwieweit vom Nahverkehrsfinanzierungsgesetz eine Lösung bei der Schülerfreifahrt

abhängig gemacht wird, kann - wie auch die Frage nach dem derzeitigen Stand der

Realisierung dieses Gesetzesvorhabens - nur seitens des Bundesministeriums für

Wissenschaft und Verkehr beantwortet werden.

Ad 3:

Wie schon zur Frage 1 dargelegt, ist die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in

die Verkehrsverbünde mein erklärtes Ziel. Ich erachte dies für notwendig, um den

FLAF von intergovernmentalen Transfers zu befreien, so daß die zweckgebundenen

Mittel des FLAF gezielt für Maßnahmen im Interesse der Familien eingesetzt werden

können.

Parallel hiezu, werde ich jedoch für den Fall, daß die Verhandlungen zur Erreichung

dieses Ziels zu keinen konkreten, den Grundsätzen des FI-AG entsprechenden

Ergebnissen führen, vorsorglich im notwendigen Ausmaß die Kündigung von

weiteren Verträgen vorbereiten und diese auch vornehmen, um in Einzelver-

handlungen mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen zu einem vertretbaren Preis-

Leistungsverhältnis für die Schülerfreifahrt zu kommen. Darüber hinaus nehme ich

die Empfehlung des Rechnungshofes sehr ernst, der eine Umstellung von der Sach-

auf eine Geldleistung im Bereich der Schülerfreifahrt vorschlägt.