1935/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 27.2.1997
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2062 /J betreffend "Umweltbundesamt,
Zweigstelle Salzburg" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
- in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Eigentümer der Liegenschaft Innsbrucker Bundesstraße 47 war zum Zeitpunkt des
Baubeginnes die Firma Bau Kontrakt Immobilien Treuhand Ges.m.b.H., 5027 Salz-
burg, Schrannengasse 8.
ad 2
Der Mietvertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesmini-
sterium für Umwelt, Jugend und Familie und der Firma Bau Kontrakt Immobilien
Treuhand Ges.m.b.H. wurde am 21 . Juli 1 994 abgeschlossen.
ad 3
Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ein gegenseitiger Kündi-
gungsverzicht bis zum 31.12.2005 wurde vereinbart. Eine Kündigungsmöglichkeit
innerhalb dieses Zeitraumes ist nicht gegeben. Nach Ablauf dieser Vereinbarung
kann unter Einhaltung einer 1 2-monatigen Frist der Mietvertrag von beiden Seiten
gelöst werden.
ad 4
Zu Beginn der Mietzinszahlungen (1 . 1 1 . 1 995) betrug der Nettomietzins S 1 27,--/ m2 ,
der Bruttomietzins öS 1 54,--/ m wertgesichert.
ad 5
Die Bemühungen des UBA, die Zustimmung des Vermieters zu erreichen, diese
Etage aus dem Mietverhältnis auszuklammern, ist bis jetzt leider nicht erfolgreich
gewesen. Jedoch laufen seit damals Versuche, diese Etage unterzuvermieten, wofür
die Genehmigung des Vermieters vorliegt.
ad 6
Es gab mehrere Interessenten, doch konnte bis jetzt kein Mietabschluß getätigt wer-
den. Mit einem Interessenten wurde auch ein Mietvertrag abgeschlossen, es stellte
sich jedoch (vor dem Einzug) heraus, daß diese Firma insolvent werden wird, sodaß
letztlich dieses Untermietverhältnis nicht zustande kommen konnte.
ad 7
Es laufen intensive Bemühungen dafür und es ist eine Frage der Zeit, wann es zu
einem erfolgreichen Abschluß kommt.
ad 8
Es gibt Mietinteressenten für dieses Stockwerk
ad 9
Ja.
ad 10
Für das 3. Obergeschoß wurden seit 1.11.1995 einschließlich März 1997 öS
771 .61 1 ,53 an Miete und anteiligen Betriebskosten bezahlt.
ad 11
Ich gehe nicht davon aus, daß dieses
Stockwerk nicht untervermietet werden kann.
ad 12
Die bisherigen Untermietverhandlungen scheiterten nicht an der Höhe des Mietzin-
ses. Sollte die Mietpreishöhe ein Hindernis darstellen, entspricht es den ökonomi-
schen Geboten hier Flexibilität zu zeigen, damit eine Untervermietung mit dem am
Markt maximal erzielbaren Preis zustande kommt.
ad 13
Es war ein Gebot der Sparsamkeit die Planungsgröße der Zweigstelle zurückzuneh-
men.
ad 14
Es gibt keinen Grund von dem eingeschlagenen Konzept abzugehen.
ad 15 bis 17
ln Fortführung der Umstrukturierungsmaßnahmen in der Zentralstelle und in Umset-
zung des Budgetprogramms der Bundesregierung von 1 996 - 2000, wird auch für
das Umweltbundesamt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für
Umwelt, Jugend und Familie eine Organisationsanalyse erstellt. Die genauen Moda-
lidäten sind derzeit auf Basis des Schlußberichtes der mit der Umstrukturierung be-
trauten Beratungsfirma "Fokus" in Ausarbeitung und werden demnächst im Zuge
eines allgemeinen Begutachtungsverfahrens zur Novellierung der betroffenen Ge-
setzesmaterie einer genauen Prüfung unterzogen. Generell soll vorweg festgehalten
werden, daß die Absicht besteht, Teile des Umweltbundesamtes auszugliedern und
keine Privatisierung vorzunehmen.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich vor Abschluß des Begutachtungsverfah-
rens zu den Details der gegenständlichen Anfrage nicht Stellung nehmen kann,
möchte aber darauf hinweisen, daß der geplanten Organisationsänderung eine für
den öffentlichen Dienst immer wieder geforderte Effizienzsteigerung sowie eine bes-
sere Ausnutzung der vorhandenen Personalressourcen zugrunde gelegt wird.
ad 18
Unvorgreiflich der Tatsache, daß Teile
ausgegliedert werden sollen, kann jetzt schon
festgestellt werden, daß davon keinesfalls die behördliche Umweltkontrolle betroffen
sein wird.