1937/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2075/J-NR/1997, betreffend den Status und die
Tätigkeit von FP-Politiker Peter Paul Rainer an der Universität Innsbruck, die die Abgeordne-
ten ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde am 27. Februar 1997 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantw0rten:
1. Stimmen die Medienberichte, daß Peter Paul Rainer Universitätsassistent am Institut
für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck ist?
a) Wennja, seit wann und in welchem Status ist er dort tätig?
b) Auf wessen Antrag und aufgrund welcher wissenschaftlichen Leistungen (Publika-
tionen) wurde er bestellt?
Antwort:
Der wegen Mordverdachtes an seinem ehemaligen Parteifreund und Landtagsabgeordneten
Christian Waldner verhaftete Südtiroler Politiker Peter Paul Rainer steht und stand an der Uni-
versität Innsbruck in keinem Dienstverhältnis zur Republik Österreich.
Es wurden daher zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage Erhebungen an der Uni-
versität Innsbruck angestellt, die
folgendes Ergebnis erbrachten:
Peter Paul Rainer ist und war nicht am Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck
sondern vielmehr am Institut für Geschichte der Universität Innsbruck tätig, und zwar vom
1. Januar 1996 bis 21. Februar 1997 als Angestellter im Rahmen der eigenen Rechtspersönlich-
keit des vorgenannten Institutes.
Peter Paul Rainer wurde auf seinen eigenen Antrag, aufgrund der beschlossenen Förderungs-
zusage des "Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und Tätigkeit von Südti-
rolern an der Landesuniversität Innsbruck" und aufgrund der Bestätigung seiner wissenschaftli-
chen Qualifikation durch den Vorstand des Institutes für Geschichte, Ord.Univ.Prof. Dr. Bri-
gitte Mazohl-Wallnig, welche auch in ihrer Funktion als Abteilungsleiterin der Abteilung
Österreichische Geschichte des vorgenannten Institutes die wissenschaftliche Aufgabenstellung
und Betreuung übernahm (Diplomarbeit bei Ord.Univ.Prof. Dr. Anton Pelinka, Dissertation bei
Ord.Univ.Prof. Dr. Johann Rainer, Ord.Univ.Prof. Dr. Franz Mathis), angestellt.
2. Laut Medienberichten wäre eine Erpressung aufgrund eines gefälschten Maturazeug-
nisses des Peter Paul Rainer ein mögliches Tatmotiv gewesen.
a) Wurde oder wird seitens der Universität Innsbruck oder des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Verkehr diesem Vorwurf krimineller Handlung nachgegan-
gen?
b) Welche Konsequenzen wurden allenfalls daraus bereits gezogen oder sind beabsich-
tigt?
c) Wurde das Maturazeugnis vor der Anstellung von den zuständigen Organen der
Universität Innsbruck überprüft bzw. liegt es dort in Kopie vor?
d) An welchen Schulen und Universitäten absolvierte Peter Paul Rainer seine Aus-
bildung, die für die Anstellung maßgeblich war?
Antwort:
Zur Frage, ob seitens der Universität Innsbruck dem Vorwurf krimineller Handlung des Peter
Paul Rainer nachgegangen wird oder wurde, wird mitgeteilt, daß die Bundespolizeidirektion
Innsbruck am 6. März 1997 Ermittlungen an der Universität Innsbruck durchgeführt hat. Im
Zuge dieser Ermittlungen wurden Kopien der in der Universitätsdirektion aufliegenden relevan-
ten Aktenstücke an die Ermittlungsorgane
der Bundespolizeidirektion ausgehändigt.
Hinsichtlich der bereits gezogenen oder beabsichtigten Konsequenzen ist festzuhalten, daß nach
Bekanntwerden des Geständnisses des Peter Paul Rainer das zum Institut für Geschichte beste-
hende Angestelltenverhältnis mit 21. Februar 1997 beendigt wurde. Sollte sich erweisen, daß
das Maturazeugnis des Peter Paul Rainer gefälscht ist, wird der Dekan der Geisteswissenschaft-
lichen Fakultät der Universität Innsbruck das Fakultätskollegium mit dem Widerruf der Verlei-
hung der akademischen Grade an Peter Paul Rainer gemäß § 37 AHStG befassen.
Zur Frage, ob das Maturazeugnis des Peter Paul Rainer vor der Anstellung von Organen der
Universität Innsbruck überprüft wurde bzw. in Kopie vorliegt, teilte das Institut für Geschichte,
in dessen eigener Rechtspersönlichkeit der Vorgenannte angestellt war, mit, daß aufgrund des
bereits absolvierten Diplomstudiums bei der Anstellung davon ausgegangen werden konnte,
daß die Anstellungsvoraussetzungen vorlagen.
Laut Auskunft des Instituts für Geschichte hat Peter Paul Rainer Diplomstudien aus Politikwis-
senschaft und Geschichte sowie ein Doktoratsstudium aus Geschichte absolviert, diese waren
für seine Anstellung maßgeblich.
3. Laut Medienberichten wurde die Assistentenstelle Rainers an der Universität
Innsbruck vom " Freundeskreis Südtirol " finanziert.
a) Ist diese Angabe zutreffend?
b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eine solche Finanzierung?
c) War/ist der Universität Innsbruck bzw. dem Wissenschaftsministerium bekannt,
daß der " Freundeskreis Südtirol " im " Handbuch des österreichischen Rechtsextre-
mismus " als rechtsextreme Organisation qualifiziert ist und daß im Zusammen-
hang mit den Briefbomben in diese Richtung Ermittlungen durchgeführt worden
sind?
4. Wenn sich diese Vorwürfe erhärten sollten, werden sie zum Anlaß genommener, mögli-
cherweise vorhandene ähnliche Vorgänge problematischer Finanzierungen zu über-
prüfen bzw. Maßnahmen zur Hintanhaltung der Universitätsfinanzierung aus dubio-
sen Quellen zu setzen?
Antwort:
Da die Anstellung Rainers nicht vom "Freundeskreis Südtirol", sondern vom "Verein zur För-
derung der wissenschaftlichen Ausbildung und Tätigkeit von Südtirolern an der Landesuni-
versität Innsbruck" finanziert wurde, erübrigt sich die Beantwortung der Fragen, ob der Uni-
versität Innsbruck bekannt war bzw. ist, daß der "Freundeskreis Südtirol" im "Handbuch des
österreichischen Rechtsextremismus" als rechtsextreme Organisation qualifiziert ist und daß im
Zusammenhang mit den Briefbomben in diese Richtungen Ermittlungen durchgeführt worden
sind, sowie welche Maßnahmen seitens der Universität Innsbruck dagegen ergriffen werden.