1945/AB XX.GP

 

Gegenstand:  Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Wabl, Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 12 . Februar 1997 ,

Nr. 1934/J, betreffend Kontrollzeichendschungel

rund um das AMA-Gütesiegel

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Petro-

vic , Freundinnen und Freunde vom 12 . Februar 1997 , Nr . 1934/J , be-

treffend Kontrollzeichendschungel rund um das AMA-Gütesiegel , be-

ehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Es gibt kein Verwirrspiel um das AMA-Herkunfts- und Gütezeichen.

Der markenrechtliche Inhaber der rot-weiß-roten Balken des AMA-

Gütezeichens ist die Österreich-Werbung. Wegen der schon bestehen-

den Bekanntheit und der intensiven Bewerbung hat sich die AMA 1994

entschlossen, aus Synergiegründen dieses Symbol als Herkunftszei-

chen in ihr Gütezeichen zu integrieren. Das AMA-Herkunfts- und

Gütezeichen wurde seit seiner Einführung in der Öffentlichkeit

durch die AMA entsprechend vorgestellt und beworben. Aktuelle

Marktforschungen beweisen den außerordentlich hohen Bekanntheits-

grad des AMA-Zeichens. Die AMA trägt nicht zur Verwirrung durch

Werbe-Inserate bei, wie von Ihnen dargestellt, sondern hält sich

bei EU-cofinanzierter Werbung an die diesbezüglichen Rechtsvor-

schriften der EU.

Zu Frage 3:

Gemäß "Verordnung (EWG) Nr. 2067/92 des Rates vom 30. Juni 1992

über Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von

hochwertigem Rindfleisch", Artikel 2, welche die Grundlage für die

von Ihnen zitierte Verordnung der EU-Kommission Nr. 1318/93 dar-

stellt, dürfen die Aktionen und Programme zur Absatz- und Ver-

brauchsförderung weder auf bestimmte Handelsmarken gerichtet sein

noch die Erzeugnisse aus einem bestimmten Mitgliedstaat begünsti-

gen. Daher wurde das Wort "Austria" in dem für diese Bewerbung ver-

wendeten Gütezeichen weggelassen.

Zu Frage 4:

Der in Ihrer Anfrage zitierte Text ist eine typische werbliche Aus-

sage und wurde auf seine Vereinbarkeit mit dem österreichischen

Wettbewerbsrecht geprüft . Er ist auch als Hinweis zu verstehen, daß

all jene Produkte, die mit dem Herkunfts- und Gütezeichen für Le-

bensmittel der Agrarmarkt Austria Marketing Ges . m . b . H . gekennzeich-

net und angeboten werden, die an sie gestellten Anforderungen er-

füllen.

Zu Frage 5:

Das AMA-Gütezeichen wird von über 200 heimischen Firmen eingesetzt

und ist auf über 1.000 Produkten zu finden sowie auf verschieden-

sten Produkten in allen großen österreichischen Handelsketten

anzutreffen. Die "Spar" verwendet das Gütezeichen auch für Frisch-

fleisch. Daneben wird es von den "Maxi " -Märkten in OÖ, von

"Magnet"-Märkten (nur Rindfleisch) und von zahlreichen gewerblichen

Fleischern verwendet. Nach Auskunft der Agrarmarkt Austria

Marketing Ges . m . b . H . steht ein Abschluß mit einer zweiten großen

Handelskette bevor .