1946/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Wabl,

Freundinnen und Freunde vom 12.2.1997,

Nr. 1940/J, betreffend verstärkte Bewerbung

der ÖPUL-Maßnahmen "seltene Nutztierrassen"

und "seltene landwirtschaftliche Kultur-

pflanzen"

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freun-

dinnen und Freunde vom 12 . Februar 1997, Nr. 1940/J, betreffend

verstärkte Bewerbung der ÖPUL-Maßnahmen "seltene Nutztierrassen"

und "seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen" , beehre ich mich

folgendes mitzuteilen :

Zu Frage 1:

Bei den Maßnahmen "seltene Nutztierrassen " und "seltene landwirt-

schaftliche Kulturpflanzen" handelt es sich um länderspezifische

Maßnahmen des B-Teiles des ÖPUL, wo die Entscheidung über die

Teilnahme bei den Ländern liegt. Das Amt der Steiermärkischen

Landesregierung hat mit Schreiben vom 4 . Dezember 1996 das Bundes-

ministerium für Land- und Forstwirtschaft ersucht, den im Jahre

1996 von der EU genehmigten und in der Sonderrichtlinie zum ÖPUL

festgeschriebenen Einstiegsstopp der zwei Maßnahmen für die

Steiermark wieder aufzuheben.

Auf dieses Ersuchen hin wurden noch im Dezember 1996 Verhandlungen

mit der Europäischen Kommission (EK) aufgenommen und ein

entsprechender Antrag auf Richtlinienänderung eingebracht.

Zu Frage 2:

Eine Antwort seitens der EK liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt noch

nicht vor. In informellen Gesprächen wurde diese jedoch für April

oder Mai d. J. in Aussicht gestellt.

Zu Frage 3:

Die ökologische Evaluierung des ÖPUL ist mit der Vorlage eines

ersten Berichtes, der im Dezember 1996 fertiggestellt wurde,

keinesfalls als abgeschlossen zu betrachten. Die in diesem Bericht

geäußerten Verbesserungsvorschläge, die sich vielfach auf einzelne

Schutzgüter (wie z . B . Boden, Wasser oder Biodiversität ) beziehen,

müssen im Rahmen der weiteren Evaluierung zusammengeführt und näher

untersucht werden. Eine abschließende Umsetzung dieser Verbes-

serungsvorschläge ist aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraumes

(ein Jahr) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, über einige

konkrete Verbesserungsvorschläge wird derzeit im Ressort beraten.

Die Ergebnisse der Evaluierung werden aber jedenfalls ein wesentli-

cher Aspekt bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung des ÖPUL

sein .