1949/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Anschober,

Freundinnen und Freunde vom 12. Februar 1997,

Nr. 1939/J, betreffend Wassersituation in

Oberösterreich

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

(Beilage A) beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten

Anschober, Freundinnen und Freunde vom 12. Februar 1997, Nr.

1939/J, betreffend Wassersituation in Oberösterreich, beehre ich

mich - nach Befassung der OÖ Landesregierung zu Frage 4 - folgendes

mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Einleitend ist festzuhalten, daß die gefragten Daten auch im

Jahresbericht 1996 über die Erhebung der Wassergüte in Österreich

enthalten sind. Dieser Jahresbericht wird zur Zeit fertiggestellt .

Zudem können relevante Daten der Gewässergüte jederzeit im Internet

abgefragt werden (http: //www.ubavie.gv.at) .

Bezüglich der in den Fragen 1 bis 3 gefragten Meßergebnisse darf

grundsätzlich auf Beilage B verwiesen werden. Zum besseren

Verständnis des Datenmaterials dürfen folgende Erläuterungen

vorangestellt werden :

- Das zur Beantwortung der Anfrage herangezogene Datenmaterial

beruht auf den Daten der gemeinsam von Bund und Ländern auf Basis

des Hydrographiegesetzes durchgeführten Erhebungen der Wassergüte

in Österreich.

- Die Erhebung der Wassergüte in Österreich gemäß Wassergü-

teerhebungsverordnung (WGEV, BGBl 338/1991) erfolgt nicht nach

Kalender- sondern nach Beobachtungsjahren, welche jeweils am 1 .

Juli eines Jahres beginnen und am 30 . Juni des Folgejahres enden.

Auch die in der Auswertung (Tabelle) angegebenen Jahre beziehen

sich auf die Beobachtungsjahre:

1994: 1.7.94 - 30.6.95

1995: 1.7 .95 - 30. 6.96 usw.

- Gemäß § 10 (2) WGEV sind die Daten jedes Halbjahres innerhalb von

3 Monaten nach dessen Ende dem Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft zu übermitteln. Die Daten des zweiten Halbjahres

1996 liegen daher noch nicht vollständig vor.

- Gemäß § 4 (1) WGEV war ab 1991 die Zahl der jährlich beobachteten

Meßstellen schrittweise bis 1996 zu erhöhen. Dies ist auch aus

den zunächst steigenden Probenzahlen ( siehe z . B . CKW) ersicht-

lich. In der Regel werden jedes (Quartal Proben gezogen.

- Gemäß § 3 (3 ) WGEV kann die Häufigkeit der Wiederholungsbeobach-

tungen verringert werden, wenn die Aussagekraft der Beobachtungen

nicht beeinträchtigt wird. Von dieser Möglichkeit wurde aus den

der Verwaltung gebotenen Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlich-

keit und Zweckmäßigkeit bei Zutreffen der genannten Voraussetzun-

gen Gebrauch gemacht, so daß trotz dadurch bedingter rückläufiger

Probenzahlen die Absolutzahl positiver Proben bei CKW und Atra-

zin, bzw. bei höheren Nitratwerten, dennoch annähernd gleich

bleibt. Aufgrund der Konzentration auf eher belastete Gebiete

steigt der Prozentsatz belasteter Proben daher zwangsläufig an.

Für Nitrat liegen für Oberösterreich für das Beobachtungsjahr 1994

insgesamt 925 Messungen vor; hievon liegen insgesamt 152 Meßwerte

über dem Schwellenwert von 45 mg/1, bzw. 106 über dem Trinkwasser-

grenzwert von 50 mg/1 . Für 1995 liegen 851 Messungen vor; hievon

lagen 150 über dem Schwellenwert von 45 mg/1 bzw. 108 über dem

Trinkwassergrenzwert von 50 mg/1 . Bezüglich des Vergleiches mit den

anderen Bundesländern als auch der Aufteilung des Datenmaterials

für Gesamtösterreich darf auf die in der Beilage angeführte

detaillierte Aufstellung verwiesen werden.

Bezüglich Atrazin und Desethylatrazin liegen für Oberösterreich für

das Beobachtungsjahr 1994 917 Messungen vor; hievon lagen 251

Messungen (das sind 27 %) der auf Atrazin untersuchten Proben, bzw.

385 (das sind 42 %) der auf Desethylatrazin untersuchten Proben

über O, 1 ug/1. Für das Beobachtungsjahr 1995 liegen 838 Messungen

vor; hievon lagen 243 (das sind 29 % bzw. 377 (das sind 45 %) der

untersuchten Proben über O,1 ug/l. Bezüglich des Vergleiches mit

den anderen Bundesländern, bzw. der österreichischen Gesamt-

situation darf gleichfalls auf die in der Beilage angeführte de-

taillierte Aufstellung verwiesen werden.

Im Rahmen der Wassergüteerhebungsverordnung werden ausschließlich

die Konzentrationen von Einzelsubstanzen und keine Summenwerte

ausgewiesen. Es wird um Verständnis ersucht, daß eine nachträgliche

Berechnung der Pestizidsummenwerte aus verwaltungsökonomischen

Gründen nicht möglich ist.

Bezüglich der gewünschten Aufstellung der Ergebnisse der Unter-

suchungen auf leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe darf

mitgeteilt werden, daß in Oberösterreich ab Beginn 1992 im Rahmen

der Wassergüteerhebungsverordnung mit den entsprechenden

Untersuchungen begonnen wurde. Für Oberösterreich liegen für das

Beobachtungsjahr 1991 200 Messungen, für 1992 628, für 1993 1021,

für 1994 922 und für das Beobachtungsjahr 1995 848 Messungen vor .

Die in Oberösterreich am häufigsten in Konzentrationen über 0,1

ug/l beobachteten Substanzen waren Tetrachlorethen, in weiterer

Folge 1.1.1 Trichlorethan, Trichlorethen und Trichlormethan. Die

österreichweit am häufigsten im Wertebereich über 0,1 ug/l

vorgefundenen Substanzen waren gleichfalls Tetrachlorethen, gefolgt

von Trichlorethen, 1.1.1 Trichlorethan und Trichlormethan.

Eine detaillierte Aufstellung der Zahl der gezogenen Proben sowie

der Vergleich mit den jeweiligen anderen Bundesländern (Summe

Österreich abzüglich Oberösterreich) bzw. für Gesamtösterreich

einschließlich der Zahl der über 0,1 ug/l beobachteten Messungen

sind der Beilage zu entnehmen. Anzumerken ist, daß Tribrommethan,

Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Dichlormethan auf Grund

der 1993 erfolgten Neufassung des Kapitels B 1 "Trinkwasser" des

Österreichischen Lebensmittelbuches erstmals im Beobachtungsjahr

1994 in das Meßprogramm der Wassergüteerhebung aufgenommen wurden.

Zu Frage 4:

Das Konzept "Wasserwirtschaftliche Vorrangflächen gegenüber

Kiesabbau" wurde vom Amt der OÖ Landesregierung als voraus-

schauende wasserwirtschaftliche Planung nach dem Wasserrechts-

gesetz 1959 erarbeitet . Dabei wurden weitestgehend alle

oberflächlichen Porengrundwasserkörper Oberösterreichs einer

Beurteilung ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung hinsichtlich

einer potentiellen Trinkwassernutzung unterzogen. Die

Grenzverläufe der wasserwirtschaftlichen Vorrangflächen sind

aufgrund der überregionalen Betrachtungsweise eher als

Grenzbereiche aufzufassen .

Das Konzept soll die besonders für potentielle Trinkwasser-

versorgungen relevanten und schützenswerten Bereiche hervorheben

und damit den Vorsorgegedanken im Interesse der Allgemeinheit in

den Vordergrund stellen.

Nach den Ergebnissen des Konzeptes muß im Bereich von wasser-

wirtschaftlichen Vorrangflächen die Erhaltung des Grundwasservor-

kommens als Trinkwasser gegenüber Kiesabbau vordringliches Ziel

sein. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollen in diesen

Vorrangflächen gegenüber Kiesabbau keine Naßbaggerungen und

Trockenbaggerungen nur unter Belassung einer am Standort

entsprechenden, zum qualitativen Schutz des Grundwassers zu

fordernden überdeckenden Schutzschicht durchgeführt werden.

Zu den Vorrangflächen nach dem Konzept zählen:

Harbachtal, Jaunitztal/Freistädter Becken, Machland, St. Georgener

Bucht, Spielberg Schloßau, Raigerhaufen, Scharlinz, Hörsching/-

Ebelsberg, Gunsfelden, Wels/Unterhart, Pupping/Hartkirchen,

Eferdinger Becken-Nord, Eferdinger Becken-Süd, Steyr - Enns,

Hametwald/Droißingerwald, Unteres Steyrtal, Steinbach/Leithen,

Mollner Becken, In den Sanden, Micheldorf, Polsterlucke; Enns- und

Gaflenztal : Sand, Eberlau, Breitenfurt, Meissenedt, Anger, Neu-

dorf, Gaflenz-Oberland, Vogenau; Lambach-Gunskirchen, untere

Agerrinne, Oberweis/Laakirchen, Almtal, Pettenbachrinne, Voits-

dorfer Rinne, Schalchham/Regau, Grafenbuch, Weissenbachtal,

Ebensee, Ischltal, Trauntal, Gosautal, Obertraun, Fuschler Ache,

Randrinne, Zipf, Vöckla- und Redltal, Kobernaußerwald,

Weng-Treubach, Zentraler Hausruck, Sauwald, Suben, Reichersberg,

Mining, Lachforst, Weilhartsforst, Lochen.

 

BEILAGE (Tabellen) NICHT GESCANNT!!!