1949/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 12. Februar 1997,
Nr. 1939/J, betreffend Wassersituation in
Oberösterreich
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
(Beilage A) beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Anschober, Freundinnen und Freunde vom 12. Februar 1997, Nr.
1939/J, betreffend Wassersituation in Oberösterreich, beehre ich
mich - nach Befassung der OÖ Landesregierung zu Frage 4 - folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Einleitend ist festzuhalten, daß die gefragten Daten auch im
Jahresbericht 1996 über die Erhebung der Wassergüte in Österreich
enthalten sind. Dieser Jahresbericht wird zur Zeit fertiggestellt .
Zudem können relevante Daten der Gewässergüte jederzeit im Internet
abgefragt werden (http: //www.ubavie.gv.at) .
Bezüglich der in den Fragen 1 bis 3 gefragten Meßergebnisse darf
grundsätzlich auf Beilage B verwiesen werden. Zum besseren
Verständnis des Datenmaterials dürfen folgende Erläuterungen
vorangestellt werden :
- Das zur Beantwortung der Anfrage herangezogene Datenmaterial
beruht auf den Daten der gemeinsam von Bund und Ländern auf Basis
des Hydrographiegesetzes durchgeführten Erhebungen der Wassergüte
in Österreich.
- Die Erhebung der Wassergüte in Österreich gemäß Wassergü-
teerhebungsverordnung (WGEV, BGBl 338/1991) erfolgt nicht nach
Kalender- sondern nach Beobachtungsjahren, welche jeweils am 1 .
Juli eines Jahres beginnen und am 30 . Juni des Folgejahres enden.
Auch die in der Auswertung (Tabelle) angegebenen Jahre beziehen
sich auf die Beobachtungsjahre:
1994: 1.7.94 - 30.6.95
1995: 1.7 .95 - 30. 6.96 usw.
- Gemäß § 10 (2) WGEV sind die Daten jedes Halbjahres innerhalb von
3 Monaten nach dessen Ende dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft zu übermitteln. Die Daten des zweiten Halbjahres
1996 liegen daher noch nicht vollständig vor.
- Gemäß § 4 (1) WGEV war ab 1991 die Zahl der jährlich beobachteten
Meßstellen schrittweise bis 1996 zu erhöhen. Dies ist auch aus
den zunächst steigenden Probenzahlen ( siehe z . B . CKW) ersicht-
lich. In der Regel werden jedes (Quartal Proben gezogen.
- Gemäß § 3 (3 ) WGEV kann die Häufigkeit der Wiederholungsbeobach-
tungen verringert werden, wenn die Aussagekraft der Beobachtungen
nicht beeinträchtigt wird. Von dieser Möglichkeit wurde aus den
der Verwaltung gebotenen Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlich-
keit und Zweckmäßigkeit bei Zutreffen der genannten Voraussetzun-
gen Gebrauch gemacht, so daß trotz dadurch bedingter rückläufiger
Probenzahlen die Absolutzahl positiver Proben
bei CKW und Atra-
zin, bzw. bei höheren Nitratwerten, dennoch annähernd gleich
bleibt. Aufgrund der Konzentration auf eher belastete Gebiete
steigt der Prozentsatz belasteter Proben daher zwangsläufig an.
Für Nitrat liegen für Oberösterreich für das Beobachtungsjahr 1994
insgesamt 925 Messungen vor; hievon liegen insgesamt 152 Meßwerte
über dem Schwellenwert von 45 mg/1, bzw. 106 über dem Trinkwasser-
grenzwert von 50 mg/1 . Für 1995 liegen 851 Messungen vor; hievon
lagen 150 über dem Schwellenwert von 45 mg/1 bzw. 108 über dem
Trinkwassergrenzwert von 50 mg/1 . Bezüglich des Vergleiches mit den
anderen Bundesländern als auch der Aufteilung des Datenmaterials
für Gesamtösterreich darf auf die in der Beilage angeführte
detaillierte Aufstellung verwiesen werden.
Bezüglich Atrazin und Desethylatrazin liegen für Oberösterreich für
das Beobachtungsjahr 1994 917 Messungen vor; hievon lagen 251
Messungen (das sind 27 %) der auf Atrazin untersuchten Proben, bzw.
385 (das sind 42 %) der auf Desethylatrazin untersuchten Proben
über O, 1 ug/1. Für das Beobachtungsjahr 1995 liegen 838 Messungen
vor; hievon lagen 243 (das sind 29 % bzw. 377 (das sind 45 %) der
untersuchten Proben über O,1 ug/l. Bezüglich des Vergleiches mit
den anderen Bundesländern, bzw. der österreichischen Gesamt-
situation darf gleichfalls auf die in der Beilage angeführte de-
taillierte Aufstellung verwiesen werden.
Im Rahmen der Wassergüteerhebungsverordnung werden ausschließlich
die Konzentrationen von Einzelsubstanzen und keine Summenwerte
ausgewiesen. Es wird um Verständnis ersucht, daß eine nachträgliche
Berechnung der Pestizidsummenwerte aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht möglich ist.
Bezüglich der gewünschten Aufstellung der Ergebnisse der Unter-
suchungen auf leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe darf
mitgeteilt werden, daß in Oberösterreich ab Beginn 1992 im Rahmen
der Wassergüteerhebungsverordnung mit den entsprechenden
Untersuchungen begonnen wurde. Für
Oberösterreich liegen für das
Beobachtungsjahr 1991 200 Messungen, für 1992 628, für 1993 1021,
für 1994 922 und für das Beobachtungsjahr 1995 848 Messungen vor .
Die in Oberösterreich am häufigsten in Konzentrationen über 0,1
ug/l beobachteten Substanzen waren Tetrachlorethen, in weiterer
Folge 1.1.1 Trichlorethan, Trichlorethen und Trichlormethan. Die
österreichweit am häufigsten im Wertebereich über 0,1 ug/l
vorgefundenen Substanzen waren gleichfalls Tetrachlorethen, gefolgt
von Trichlorethen, 1.1.1 Trichlorethan und Trichlormethan.
Eine detaillierte Aufstellung der Zahl der gezogenen Proben sowie
der Vergleich mit den jeweiligen anderen Bundesländern (Summe
Österreich abzüglich Oberösterreich) bzw. für Gesamtösterreich
einschließlich der Zahl der über 0,1 ug/l beobachteten Messungen
sind der Beilage zu entnehmen. Anzumerken ist, daß Tribrommethan,
Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Dichlormethan auf Grund
der 1993 erfolgten Neufassung des Kapitels B 1 "Trinkwasser" des
Österreichischen Lebensmittelbuches erstmals im Beobachtungsjahr
1994 in das Meßprogramm der Wassergüteerhebung aufgenommen wurden.
Zu Frage 4:
Das Konzept "Wasserwirtschaftliche Vorrangflächen gegenüber
Kiesabbau" wurde vom Amt der OÖ Landesregierung als voraus-
schauende wasserwirtschaftliche Planung nach dem Wasserrechts-
gesetz 1959 erarbeitet . Dabei wurden weitestgehend alle
oberflächlichen Porengrundwasserkörper Oberösterreichs einer
Beurteilung ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung hinsichtlich
einer potentiellen Trinkwassernutzung unterzogen. Die
Grenzverläufe der wasserwirtschaftlichen Vorrangflächen sind
aufgrund der überregionalen Betrachtungsweise eher als
Grenzbereiche aufzufassen .
Das Konzept soll die besonders für potentielle Trinkwasser-
versorgungen relevanten und schützenswerten Bereiche hervorheben
und damit den Vorsorgegedanken im Interesse der Allgemeinheit in
den Vordergrund stellen.
Nach den Ergebnissen des Konzeptes muß im Bereich von wasser-
wirtschaftlichen Vorrangflächen die Erhaltung des Grundwasservor-
kommens als Trinkwasser gegenüber Kiesabbau vordringliches Ziel
sein. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollen in diesen
Vorrangflächen gegenüber Kiesabbau keine Naßbaggerungen und
Trockenbaggerungen nur unter Belassung einer am Standort
entsprechenden, zum qualitativen Schutz des Grundwassers zu
fordernden überdeckenden Schutzschicht durchgeführt werden.
Zu den Vorrangflächen nach dem Konzept zählen:
Harbachtal, Jaunitztal/Freistädter Becken, Machland, St. Georgener
Bucht, Spielberg Schloßau, Raigerhaufen, Scharlinz, Hörsching/-
Ebelsberg, Gunsfelden, Wels/Unterhart, Pupping/Hartkirchen,
Eferdinger Becken-Nord, Eferdinger Becken-Süd, Steyr - Enns,
Hametwald/Droißingerwald, Unteres Steyrtal, Steinbach/Leithen,
Mollner Becken, In den Sanden, Micheldorf, Polsterlucke; Enns- und
Gaflenztal : Sand, Eberlau, Breitenfurt, Meissenedt, Anger, Neu-
dorf, Gaflenz-Oberland, Vogenau; Lambach-Gunskirchen, untere
Agerrinne, Oberweis/Laakirchen, Almtal, Pettenbachrinne, Voits-
dorfer Rinne, Schalchham/Regau, Grafenbuch, Weissenbachtal,
Ebensee, Ischltal, Trauntal, Gosautal, Obertraun, Fuschler Ache,
Randrinne, Zipf, Vöckla- und Redltal, Kobernaußerwald,
Weng-Treubach, Zentraler Hausruck, Sauwald, Suben, Reichersberg,
Mining, Lachforst, Weilhartsforst, Lochen.
BEILAGE (Tabellen) NICHT GESCANNT!!!