195/AB
Schriftliche Anfrage an
den Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten betreffend
Reduktion und Zusammenlegung von
Sektionen, Gruppen, Abteilungen
und Referaten (Nr. 309/J-NP,/1996)
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Parlament 1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert TRATTNER und Kollegen haben am 15. März 1996 unter der Nummer 309/J-NR/1996 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an mich eingebracht, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Anstrengungen wurden in Ihrem Ministerium unternommen, um Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate .zusammenzulegen oder zu reduzieren, um damit eine schlanke und zeitgemäße Zentralverwaltung zu erreichen?
2. Wie stellt sich die Anzahl der in Ihrem Bundesministerium vorhandenen Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate ziffernmäßig dar, wobei die letzten 5 Jahre gegenübergestellt werden mögen?
3. Welche Reduktions- und Zusammenlegungsmaßnahmen von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten planen Sie pro futuro und welches Einsparungspotential wird damit lukriert?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Gemäß ihren einleitenden Ausführungen geht die vorliegende Anfrage davon aus, daß der mit 1.1.1995 erfolgte Beitritt Österreichs zur Europäischen Union "ein Abhandenkommen von nationalen Kompetenzen in Gemeinschaftskompetenzen der EU mit sich brachte" und deshalb eine Reduktion von Organisationseinheiten in den Bundesministerien möglich erscheine.
Diese Voraussetzung trifft auf das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht zu, da dieses Ressort auch nach dem EU-Beitritt die auswärtigen Beziehungen Österreichs zu allen Staaten der Welt sowie zu den Vereinten Nationen, zum Europarat, zur OSZE, zur Zentraleuropäischen Initiative und zu zahlreichen anderen internationalen Organisationen oder zwischenstaatlichen Einrichtungen wahrzunehmen hat. Darüberhinaus haben die Mitarbeit Österreichs in der
NATO-Partnerschaft für den Frieden und der Beobachterstatus bei der WEU zusätzliche Aufgaben für das BMAA gebracht, das überdies mit der EU-Regierungskonferenz sowie mit der Abwicklung der österreichischen Teilnahme an zahlreichen UN-, EU-, WEU- und OSZE-Missionen im Territorium der ehemaligen Sowjetunion, auf dem Balkan und im Nahen Osten befaßt ist.
Abgesehen davon verfügt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten neben der Aus- und Fortbildungszwecken dienenden Diplomatischen Akademie in Wien (ausgegliedert ab 1.7.1996) und der für spezifische multilaterale Aufgaben zuständigen "Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen (Wien), der IAEO und der UNIDO" im Inland über keine nachgeordneten Dienststellen, sodaß die Zentrale für alle auf das Ausland bezogene Anliegen unmittelbar zuständig ist, soweit diese nicht im Einzelfalle zumindest teilweise von einer österreichischen Auslandsvertretung wahrgenommen werden können.
Die Zentrale des BMAA ist daher aufgabenmäßig nicht mit den Zentralverwaltungen anderer Bundesministerien vergleichbar, was auch für ihre Organisationsstruktur gilt, hinsichtlich derer das Bundesministeriengesetz 1986 in seinem S 7 Abs. 11 deshalb z.B. ausdrücklich die Bestellung eines Generalsekretärs für die zusammenfassende Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zählenden Geschäfte vorsieht.
Zu den einzelnen Fragen betreffend die Organisationsstruktur des BMAA führe ich folgendes aus:
Zur Frage 1:
Im Interesse einer schlanken und zeitgemäßen Zentralverwaltung habe ich mich um die Ausgliederung der Diplomatischen Akademie und die Schaffung einer "Österreich-Institut-GmbH" zwecks privatisierter Durchführung österreichischer Sprachkurse im Ausland bemüht.
Die bereits unter meinem Amtsvorgänger mehrfach erfolgte Durchleuchtung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten durch international tätige, einschlägig erfahrene Unternehmensberatungen hat zwar zu einigen Rationalisierungsvorschlägen, wie z.B. dem - inzwischen intensivierten - rascheren Ausbau der ADV-Ausstattung, geführt, aber keine grundsätzliche Kritik an der bestehenden Organisationsstruktur ergeben. Darüberhinaus überprüft der mit der Inneren Revision betraute Generalinspektor laufend die Auslastung der einzelnen Organisationseinheiten und die Zweckmäßigkeit der Geschäftseinteilung. Eine Zusammenlegung von Sektionen, Gruppen usw. war angesichts der Vielschichtigkeit und des Umfangs der vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten insgesamt wahrzunehmenden Aufgaben im Lichte der Paragraphen 7 und 9 Bundesministeriengesetz 1986 und des Paragraphen 36 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 nicht möglich.
Am 1, November 1990 war die Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in das Kabinett des Bundesministers, das Generalsekretariat und das Generalinspektorat sowie in 7 Sektionen mit 1 Gruppe, 49 Abteilungen und 49 Referaten gegliedert:
Sektion I (Zentrale Angelegenheiten): 1 Gruppe,
8 Abteilungen,
6 Referate
Sektion II (Politische Sektion): keine Gruppe,
10 Abteilungen,
4 Referate
Sektion III (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion):
keine Gruppe,
7 Abteilungen,
7 Referate
Sektion IV (Rechts- und Konsularsektion):
keine Gruppe,
5 Abteilungen,
4 Referate
Sektion V (Kulturpolitische Sektion): keine Gruppe,
6 Abteilungen,
7 Referate
Sektion VI (Administrative Sektion): keine Gruppe,
7 Abteilungen,
15 Referate
Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit): keine Gruppe,
6 Abteilungen,
6 Referate
Am 1, März 1991 - nach Übertragung der Zuständigkeit für die
Entwicklungszusammenarbeit auf das Bundeskanzleramt per
1. Februar 1991 - wies das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten 6 Sektionen mit 1 Gruppe und 44 Abteilungen
sowie 43 Referaten auf:
Sektion I (Zentrale Angelegenheiten): 1 Gruppe,
8 Abteilungen,
6 Referate
Sektion II (Politische Sektion): keine Gruppe,
10 Abteilungen,
4 Referate
Sektion III (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion):
keine Gruppe,
8 Abteilungen,
7 Referate
Sektion IV (Rechts--und Konsularsektion): keine Gruppe,
5 Abteilungen,
4 Referate
Sektion V (Kulturpolitische Sektion): keine Gruppe,
6 Abteilungen,
7 Referate
Sektion VI (Administrative Sektion-): keine Gruppe,
7 Abteilungen, 15 Referate
Mit Inkrafttreten der BMG-Novelle BGBl. Nr. 1105/1994 wurde dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Zuständigkeit für sämtliche EZA-Angelegenheiten rückübertragen und auch die damalige Sektion VI des BKA wieder als Sektion VII diesem Bundesministerium eingegliedert (mit einer unterdessen im Bundeskanzleramt eingerichteten Gruppe).
Am 1, März 1996 (aktueller Stand) wies das wieder für die EZA, zusätzlich aber auch für die NATO-Partnerschaft für den Frieden, den WEU-Beobachterstatus und für zahlreiche EU-Agenden zuständige Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
nachstehende Organisationsstruktur mit 7 Sektionen, 4 Gruppen,
55 Abteilungen sowie 81 Referaten auf:
Sektion I (Zentrale Angelegenheiten): 1 Gruppe,
8 Abteilungen,
11 Referate
Sektion II (Politische Angelegenheiten): keine Gruppe,
11 Abteilungen,
13 Referate
Sektion III (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion; Koordination der integrationspolitischen Angelegenheiten):
keine Gruppe,
7 Abteilungen,
12 Referate
Sektion IV (Rechts- und Konsularsektion): keine Gruppe,
7 Abteilungen,
4 Referate
Sektion V (Kulturpolitische Sektion): keine Gruppe,
7 Abteilungen,
9 Referate
Sektion VI (Administrative Sektion): 2 Gruppen,
9 Abteilungen,
24 Referate
Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit): 1 Gruppe,
6 Abteilungen,
8 Referate
Zur Frage 3:
Organisationsstrukturen lassen sich nicht losgelöst von der
jeweiligen Aufgabenstellung beurteilen, sodaß angesichts der bevorstehenden Aufgabenausweitung - insbesondere im Zusammenhang mit der sechsmonatigen österreichischen EU-Präsidentschaft ab 1. Juli 1998 und der ihr vorausgehenden sowie nachfolgenden Troika-Mitwirkung - eine Reduktion oder Zusammenlegung von Sektionen kaum möglich sein wird. Hinsichtlich der Gruppen wird eine Reduktion bzw.
Zusammenlegung im Bereich der Sektion VI (Administrative Sektion) geprüft werden, sobald die technischen Voraussetzungen für die weitestmögliche Automatisierung der Telekommunikation zwischen der Zentrale und den österreichischen Vertretungen im Ausland sowie für eine weitgehend ADV-mäßige Abwicklung des Bürobetriebs in der Zentrale gegeben worden sind.
Die Leiter der beiden zwecks übergreifender Koordination technischer Angelegenheiten erforderlichen Gruppen in der Sektion VI führen daneben aus Sparsamkeitsgründen auch je eine für technische Aufgaben zuständige Abteilung. Das bedeutet, daß schon seit einiger Zeit die Personalkosten für zwei höhere Beamte zur Gänze eingespart werden. Die allfällige Zusammenlegung bzw. Reduktion von Gruppen und Abteilungen im Bereiche der Sektion VI würde daher nur eine relativ geringe zusätzliche Einsparung bewirken.
Der Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten: