1953/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und

Freunde haben am 17. Februar 1997 unter der Nr.1954 /J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einführung eines

österreichischen Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Gibt es Gründe, warum die Republik Österreich bis heute keinen Ge-

denktag für die Opfer des Nationalsozialismus eingeführt hat. Wenn ja,

welche?

2. Meinen Sie, daß es sinnvoll wäre, einen jährlich wiederkehrenden Tag

als zusätzlichen Anlaß zu haben, um etwa in Schulen, Medien, etc.

über dieses Verbrechen zu informieren und somit künftige Genera-

tionen vor verbrecherischer, menschenverachtender extremistischer

Politik zu warnen?

3. Werden Sie sich für die Einführung eines offiziellen österreichischen

Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen? Wenn

nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorauszuschicken ist, daß die Anfrage keinen Gegenstand der Voll-

-ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG und des § 90 des Ge-

schäftsordnungsgesetzes 1975 betrifft. Ich möchte aber mitteilen, daß

mein Amtsvorgänger, Bundeskanzler a.D. Dr. VRANlTZKY, an den

bereits die Idee der Einführung eines Gedenktages für die Opfer des

Nationalsozialismus herangetragen worden war, angeregt hat, diesen

Vorschlag im Rahmen des österreichischen Nationalfonds für die

Opfer des Nationalsozialismus zu diskutieren.