1956/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde

haben am 17. Februar 1997 unter der Nr. 1962 /J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend unterschiedliche "Belohnungen" im

Rahmen der Bundesverwaltung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Nach welchen Gesichtspunkten und unter Heranziehung welcher

Kriterien werden in Ihrer Zentralstelle Belohnungen bezahlt?

2. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1994,

1995 und 1996 pro Bediensteten Ihrer Zentralstelle?

3. Wieviele Bedienstete umfaßte das Ministerbüro Ihrer Zentralstelle im

Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben 1994, 1995 und

1996 eine Belohnung erhalten?

4. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste Belohnung

für Bedienstete des Ministerbüros im Jahre 1994, 1995 und 1996?

5. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1994,

1995 und 1996 pro Bediensteten des Ministerbüros?

6. Wieviele Bedienstete umfaßte das Präsidium Ihrer Zentralstelle im

Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben 1994, 1995 und

1996 eine Belohnung erhalten?

7. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste Belohnung

für Bedienstete des Präsidiums im Jahre 1994, 1995 und 1996?

8. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1994,

1995 und 1996 pro Bediensteten des Präsidiums?

9. Wieviele Bedienstete umfaßten die einzelnen Sektionen Ihrer Zentral-

stelle im Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben 1994,

1995 und 1996 eine Belohnung erhalten? Bitte jeweils einzeln für jede

Sektion anführen.

10. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste Belohnung

für Bedienstete der einzelnen Sektionen im Jahre 1994, 1995 und

1996? Bitte, einzeln für jede Sektion anführen.

11. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1 994,

1995 und 1996 pro Bediensteten in den einzelnen Sektionen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung werden Belohnungen

im Sinne des § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbediensteten-

gesetz 1948 nach der Leistung unter Berücksichtigung sozialer Kriterien

gezahlt.

Zu Frage 2:

Die durchschnittliche Belohnung im Bereich des Bundeskanzleramtes-

Zentralleitung betrug im Jahr 1994 insgesamt S 13.372,-, im Jahr 1995

insgesamt S 12.515,- und im Jahr 1996 insgesamt S 6.390,-.

Der Antwort zu Frage 2 liegt folgender Berechnungsmodus zugrunde:

Der Erfolg des jeweiligen Jahres wird geteilt durch die Anzahl der laut dem

Personalinformationssystem des Bundes besoldeten Bediensteten zum

-Stichtag 31 . Dezember des jeweiligen Jahres. Es wird jedoch bemerkt, daß

hinsichtlich der angegebenen Werte leichte Abweichungen aufgrund per-

soneller Änderungen (Versetzung bzw. Übertritt in den Ruhestand, Dienst-

stellen- bzw. Ressortwechsel, sonstiges Ausscheiden aus dem Dienst-

stand) im Bereich des Möglichen liegen.

Zu Frage 3:

Laut der für das jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung umfaßte das

Kabinett des Bundeskanzlers (ohne Kanzleistelle und Schreibstelle) zu den

Stichtagen 31. Dezember 1994, 31. Dezember 1995 und 31. Dezember

1996 12 Bedienstete. Von diesen 12 Bediensteten haben 8 Bedienstete

Belohnungen erhalten.

Zu Frage 4:

Die niedrigste, an einen Angehörigen des in der Antwort zu Frage 3

umschriebenen Personenkreises im Einzelfall ausbezahlte Belohnung

betrug in den Jahren 1994 und 1995 S 3.600,-. sowie im Jahr 1996 S 800,-.

Die höchste, an einen Angehörigen des in der Antwort zu Frage 3

umschriebenen Personenkreises im Einzelfall ausbezahlte Belohnung

betrug in den Jahren 1994 und 1995 S 10.500,-. sowie im Jahr 1996

S 5.850,-.

Zu Frage 5:

Die durchschnittliche Belohnung für Angehörige des in der Antwort zu

Frage 3 umschriebenen Personenkreises betrug in den Jahren 1994 und

1995 jeweils insgesamt S 20.608,- und im Jahr 1996 insgesamt S 8.829,-.

Bemerkt wird, daß sich der Durchschnitt anhand aller Bediensteten des

Ministerbüros (und nicht nur jener, die tatsächlich eine Belohnung erhalten

haben) berechnet.

Hinsichtlich allfälliger leichter Abweichungen bezüglich der angegebenen

Werte gilt das in der Antwort zu Frage 2 Angeführte sinngemäß.

Zu Frage 6:

Das Präsidium des Bundeskanzleramtes (Sektion 1) umfaßte laut der

für das jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994

433 Bedienstete, im Jahr 1995 445 Bedienstete und im Jahr 1996

434 Bedienstete.

Die relativ hohe Zahl an Bediensteten ist mit der Betrauung des ho. Prä-

sidiums mit präsidialfremden Agenden laut der für das jeweilige Jahr gel-

tenden Geschäftsverteilung wie Frauenangelegenheiten, Koordination der

Krisenvorsorgen, Sportangelegenheiten etc. zu erklären.

Zum zweiten Teil der Frage 6 wird bemerkt, daß grundsätzlich alle Be-

diensteten mit Ausnahme jener, gegen die ein Disziplinarverfahren an-

hängig war oder bei denen sonstige schwerwiegende Gründe vorlagen,

eine Belohnung erhalten haben.

Zu den Fragen 7, 8, 10 und 11:

Festgehalten wird, daß die Kriterien für die Gewährung von Belohnungen

für alle Bediensteten (gleichgültig welcher Sektion sie angehören) gleich

sind. Eine exakte Beantwortung würde einen unverhältnismäßig hohen

Aufwand (Durchsicht sämtlicher Personalakte) bedeuten.

Zu Frage 9:

Die ehemalige Sektion 11 des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das

jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 69 Bedienstete,

im Jahr 1995 75 Bedienstete und im Jahr 1996 77 Bedienstete.

Die Sektion III des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das jeweilige

Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 65 Bedienstete, im Jahr

1995 62 Bedienstete und im Jahr 1996 63 Bedienstete.

Die Sektion IV des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das jeweilige

Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 135 Bedienstete, im Jahr

1995 137 Bedienstete und im Jahr 1996 136 Bedienstete.

Die Sektion V des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das jeweilige

Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 56 Bedienstete, im Jahr

1995 53 Bedienstete und im Jahr 1996 58 Bedienstete.

Die ehemalige Sektion VI des Bundeskanzleramtes (Entwicklungshilfe)

umfaßte laut der für das Jahr 1994 geltenden Geschäftseinteilung

49 Bedienstete. Diese Sektion gehört aufgrund der Novelle zum Bundes-

ministeriengesetz 1986, BGBl.Nr. 105/1994, nicht mehr dem Bundeskanz-

leramt an.

Hinsichtlich des zweiten Teiles der Frage 9 verweise ich auf die Antwort zu

Frage 6 und 7.