1956/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde
haben am 17. Februar 1997 unter der Nr. 1962 /J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend unterschiedliche "Belohnungen" im
Rahmen der Bundesverwaltung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Nach welchen Gesichtspunkten und unter Heranziehung welcher
Kriterien werden in Ihrer Zentralstelle Belohnungen bezahlt?
2. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1994,
1995 und 1996 pro Bediensteten Ihrer Zentralstelle?
3. Wieviele Bedienstete umfaßte das Ministerbüro Ihrer Zentralstelle im
Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben 1994, 1995 und
1996 eine Belohnung erhalten?
4. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste Belohnung
für Bedienstete des Ministerbüros im
Jahre 1994, 1995 und 1996?
5. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1994,
1995 und 1996 pro Bediensteten des Ministerbüros?
6. Wieviele Bedienstete umfaßte das Präsidium Ihrer Zentralstelle im
Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben 1994, 1995 und
1996 eine Belohnung erhalten?
7. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste Belohnung
für Bedienstete des Präsidiums im Jahre 1994, 1995 und 1996?
8. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1994,
1995 und 1996 pro Bediensteten des Präsidiums?
9. Wieviele Bedienstete umfaßten die einzelnen Sektionen Ihrer Zentral-
stelle im Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben 1994,
1995 und 1996 eine Belohnung erhalten? Bitte jeweils einzeln für jede
Sektion anführen.
10. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste Belohnung
für Bedienstete der einzelnen Sektionen im Jahre 1994, 1995 und
1996? Bitte, einzeln für jede Sektion anführen.
11. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren 1 994,
1995 und 1996 pro Bediensteten in den einzelnen Sektionen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung werden Belohnungen
im Sinne des § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbediensteten-
gesetz 1948 nach der Leistung unter Berücksichtigung sozialer Kriterien
gezahlt.
Zu Frage 2:
Die durchschnittliche Belohnung im Bereich des Bundeskanzleramtes-
Zentralleitung betrug im Jahr 1994 insgesamt S 13.372,-, im Jahr 1995
insgesamt S 12.515,- und im Jahr 1996
insgesamt S 6.390,-.
Der Antwort zu Frage 2 liegt folgender Berechnungsmodus zugrunde:
Der Erfolg des jeweiligen Jahres wird geteilt durch die Anzahl der laut dem
Personalinformationssystem des Bundes besoldeten Bediensteten zum
-Stichtag 31 . Dezember des jeweiligen Jahres. Es wird jedoch bemerkt, daß
hinsichtlich der angegebenen Werte leichte Abweichungen aufgrund per-
soneller Änderungen (Versetzung bzw. Übertritt in den Ruhestand, Dienst-
stellen- bzw. Ressortwechsel, sonstiges Ausscheiden aus dem Dienst-
stand) im Bereich des Möglichen liegen.
Zu Frage 3:
Laut der für das jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung umfaßte das
Kabinett des Bundeskanzlers (ohne Kanzleistelle und Schreibstelle) zu den
Stichtagen 31. Dezember 1994, 31. Dezember 1995 und 31. Dezember
1996 12 Bedienstete. Von diesen 12 Bediensteten haben 8 Bedienstete
Belohnungen erhalten.
Zu Frage 4:
Die niedrigste, an einen Angehörigen des in der Antwort zu Frage 3
umschriebenen Personenkreises im Einzelfall ausbezahlte Belohnung
betrug in den Jahren 1994 und 1995 S 3.600,-. sowie im Jahr 1996 S 800,-.
Die höchste, an einen Angehörigen des in der Antwort zu Frage 3
umschriebenen Personenkreises im Einzelfall ausbezahlte Belohnung
betrug in den Jahren 1994 und 1995 S 10.500,-. sowie im Jahr 1996
S 5.850,-.
Zu Frage 5:
Die durchschnittliche Belohnung für Angehörige des in der Antwort zu
Frage 3 umschriebenen Personenkreises betrug in den Jahren 1994 und
1995 jeweils insgesamt S 20.608,- und im Jahr 1996 insgesamt S 8.829,-.
Bemerkt wird, daß sich der Durchschnitt anhand aller Bediensteten des
Ministerbüros (und nicht nur jener, die tatsächlich eine Belohnung erhalten
haben) berechnet.
Hinsichtlich allfälliger leichter Abweichungen bezüglich der angegebenen
Werte gilt das in der Antwort zu Frage 2 Angeführte sinngemäß.
Zu Frage 6:
Das Präsidium des Bundeskanzleramtes (Sektion 1) umfaßte laut der
für das jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994
433 Bedienstete, im Jahr 1995 445 Bedienstete und im Jahr 1996
434 Bedienstete.
Die relativ hohe Zahl an Bediensteten ist mit der Betrauung des ho. Prä-
sidiums mit präsidialfremden Agenden laut der für das jeweilige Jahr gel-
tenden Geschäftsverteilung wie Frauenangelegenheiten, Koordination der
Krisenvorsorgen, Sportangelegenheiten etc. zu erklären.
Zum zweiten Teil der Frage 6 wird bemerkt, daß grundsätzlich alle Be-
diensteten mit Ausnahme jener, gegen die ein Disziplinarverfahren an-
hängig war oder bei denen sonstige schwerwiegende Gründe vorlagen,
eine Belohnung erhalten haben.
Zu den Fragen 7, 8, 10 und 11:
Festgehalten wird, daß die Kriterien für die Gewährung von Belohnungen
für alle Bediensteten (gleichgültig welcher Sektion sie angehören) gleich
sind. Eine exakte Beantwortung würde einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand (Durchsicht sämtlicher Personalakte) bedeuten.
Zu Frage 9:
Die ehemalige Sektion 11 des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das
jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 69 Bedienstete,
im Jahr 1995 75 Bedienstete und im Jahr 1996 77 Bedienstete.
Die Sektion III des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das jeweilige
Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 65 Bedienstete, im Jahr
1995 62 Bedienstete und im Jahr 1996 63 Bedienstete.
Die Sektion IV des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das jeweilige
Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 135 Bedienstete, im Jahr
1995 137 Bedienstete und im Jahr 1996 136 Bedienstete.
Die Sektion V des Bundeskanzleramtes umfaßte laut der für das jeweilige
Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994 56 Bedienstete, im Jahr
1995 53 Bedienstete und im Jahr 1996 58 Bedienstete.
Die ehemalige Sektion VI des Bundeskanzleramtes (Entwicklungshilfe)
umfaßte laut der für das Jahr 1994 geltenden Geschäftseinteilung
49 Bedienstete. Diese Sektion gehört aufgrund der Novelle zum Bundes-
ministeriengesetz 1986, BGBl.Nr. 105/1994, nicht mehr dem Bundeskanz-
leramt an.
Hinsichtlich des zweiten Teiles der Frage 9 verweise ich auf die Antwort zu
Frage 6 und 7.