196/AB
An den
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament 1996 -04- 25
1017 Wien
Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablè, Mag. Stadler und Kollegen haben am 15. März 1996 unter der Nr. 301/i an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reaktivierung des Gruppeninspektors i.R. Johann REINGRUBER" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1.Mit welcher Begründung wurde Gruppeninspektor REINGRUBER mit Ablauf des Monates Juli 1990 gemäß S 14 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt?
2. Weshalb wurde seinem Antrag auf Wiederaufnahme in den Dienststand keine Folge gegeben?
3. Wurde das Bundesministerium für Inneres mit der Angelegenheit befaßt?
4. Ist es im Bereich des Bundesministeriums für Inneres üblich, daß derartige abschlägige Mitteilungen nicht begründet werden?
5. Sind Sie der Auffassung, daß eine derartige Vorgangsweise" dem Grundsatz der Bürgernähe entspricht?
Wenn nein, warum nicht?
6. Werden Sie veranlassen, daß derartige abschlägige Mitteilungen in Zukunft begründet werden? Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele Ruhestandsbeamte haben in den Jahren 1991 bis 1995 die Reaktivierung beantragt?
8. In wie vielen Fällen erfolgte eine Reaktivierung und wie alt waren die Beamten im Zeitpunkt der Reaktivierung?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
Zu Frage 2:
Weil der Beamte nicht die persönliche Eignung für die Verwendung im Exekutivdienst besitzt.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich nein; im konkreten Fall war eine Begründung aufgrund des Persönlichkeitsbildes des Beamten nicht zweckmäßig.
Zu Frage 5:
Nein; diese ausnahmsweise Vorgangsweise war in der gegenständlichen Angelegenheit jedoch zielführender.
Zu Frage 6:
Grundsätzlich werden abschlägige Mitteilungen begründet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß in Einzelfällen detaillierte Begründungen unterbleiben.
Zu Frage 7:
Außer dem angeführten Beamten keiner.
Zu Frage 8:
Ein 50-jähriger Ruhestandsbeamter wurde von Amts wegen in den
Dienststand wiederaufgenommen.