1964/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1957/J betreffend Vignette, welche die Abgeordneten Anschober,
Freundinnen und Freunde am 17. Februar 1997 an mich richteten und
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Bei der Produktionsbestellung im Juni 1996 war die Wochenvignette
noch nicht projektrelevant. Erst Ende September 1996 wurde sie
über Druck der EU-Kommission zur Realisierung in die Projekt-
arbeit einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt war die erste Vignetten-
produktionstranche bereits in Arbeit, eine Bedarfsberechnung für
geänderte Kaufnachfrage ( z.B.1 Wochenvignettenkäufer wird bis zu
8 Wochenvignetten pro Jahr kaufen) lag jedoch nicht vor, da
dieser zusätzliche Vignettentyp in den Basisberechnungen mangels
Kenntnis nicht angedacht und daher nicht
berechnet war. Es wurden
daher geplante Vignettenkontingente - z.B. 2 Monatskombipack ,
welches ersatzlos entfiel - in Wochenvignettenkontingente um-
disponiert .
Die aktuelle Bedarfsneuberechnung auf Basis " Einbeziehung Wochen-
vignette" wurde dann zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und
führte zu einem voraussichtlichen Potential von ca. 12 Mio. Kurz-
zeitvignetten. Wieviel Prozent davon Monatsvignetten und wieviel
Wochenvignetten sein werden, ist derzeit nicht errechenbar. Diese
Erkenntnis bleibt einer Betrachtung des realen Kaufverhaltens
vorbehalten .
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die ersten Wochenvignetten wurden, wie oben dargestellt, durch
Umdispositionen des Auftrages, der auf die genannte Reflexfolie
abstellt , produziert . Bis zum Zeitpunkt der Vergabe der
Vignettenproduktion war, wie ebenfalls bereits dargelegt, eine
Wochenvignette für PKW nicht vorgesehen. Für den Bietervergleich
wurde, aus sicherheitstechnischen Überlegungen, nur eine ent-
sprechend fälschungssichere Trägerfolie herangezogen. Die Frage
wer Bestbieter gewesen wäre, wenn ein billigeres Folienmaterial
Kalkulationsgrundlage gewesen wäre, ist daher nicht beantwortbar.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Produktion der weiteren Wochenvignetten erfolgte zu rund 4
Mio. Stück noch aus dem Altauftrag durch Swarco, der letzten rund
6 Mio. Stück nach einer neuerlichen Bieteranfrage durch Forster
Österreich .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Gegen Swarco wurden die Ansprüche wegen Minderqualität, direkter
Folgekosten und Lieferverzug geltend gemacht,
weitere Schadener-
satzansprüche sind ausdrücklich vorbehalten. Gegen CMG wurden
Schadenersatzforderungen formuliert, vorerst von dieser jedoch in
Abrede gestellt. Weitere Schritte sollen folgen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Als Konsequenz der im Zusammenhang mit der Einführung der zeitab-
hängigen Maut ( Vignette ) aufgetretenen Probleme habe ich veran-
laßt, daß die ÖMG aufgelöst wird. Weiters habe ich eine Aufgaben-
trennung für die Projekte "fahrleistungsabhängige Maut,' und "Um-
setzung Vignette,“ mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlich-
keiten der beiden Bundesstraßengesellschaften veranlaßt. Dabei
wird die ASG das Projekt zur Einführung einer fahrleistungsab-
hängigen Maut eigenverantwortlich durchführen und zwar nicht nur
für Tirol und Vorarlberg, sondern für das gesamte österreichische
Autobahnen- und Schnellstraßennetz.
In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die zum Thema Maut im
Bautenausschuß am 21.3.1997 geführte ausführliche Aussprache
hinweisen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Am 19. Februar 1997 und am 5. März 1997 haben bei ÖSAG bzw. bei
der Alpen Straßen AG Hauptversammlungen stattgefunden und wurde
eine Umbildung in der Besetzung des Aufsichtsrates vorgenommen.
In beiden Aufsichtsräten wurde - wie bereits in der Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage 1869/J ausführlich erläutert - ein
Wechsel hinsichtlich der vom Wirtschaftsressort namhaft gemachten
Aufsichtsräte vollzogen .
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Gestaltung des Aktienrechts fällt nicht in den Kompetenzbe-
reich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die derzeit in Ausarbeitung befindliche Reform betreffend die
Bundesstraßengesellschaften - der Entwurf eines entsprechenden
Gesetzes befindet sich derzeit in Begutachtung - soll insbe-
sondere auch der Erfüllung der Konvergenzkriterien der EU in
bezug auf die aushaftenden ASFINAG-Kredite dienen. Die Bedienung
der ASFINAG-Straßenbauschulden wird dabei berücksichtigt. Bei
dieser Reform ist auch in geeigneter Weise auf die gewachsenen
Strukturen in der Landesverwaltung Bedacht zu nehmen, die zu
einem großen Teil bisher im Rahmen der Auftragsverwaltung mit der
Besorgung von Angelegenheiten des Bundesstraßenbaues betraut war.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Es gibt ein Verhandlungsteam der Koalitionspartner zum Bundesmi-
nisteriumgesetz. Dem Ergebnis der Verhandlungen möchte ich nicht
vorgreifen .