1964/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1957/J betreffend Vignette, welche die Abgeordneten Anschober,

Freundinnen und Freunde am 17. Februar 1997 an mich richteten und

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Bei der Produktionsbestellung im Juni 1996 war die Wochenvignette

noch nicht projektrelevant. Erst Ende September 1996 wurde sie

über Druck der EU-Kommission zur Realisierung in die Projekt-

arbeit einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt war die erste Vignetten-

produktionstranche bereits in Arbeit, eine Bedarfsberechnung für

geänderte Kaufnachfrage ( z.B.1 Wochenvignettenkäufer wird bis zu

8 Wochenvignetten pro Jahr kaufen) lag jedoch nicht vor, da

dieser zusätzliche Vignettentyp in den Basisberechnungen mangels

Kenntnis nicht angedacht und daher nicht berechnet war. Es wurden

daher geplante Vignettenkontingente - z.B. 2 Monatskombipack ,

welches ersatzlos entfiel - in Wochenvignettenkontingente um-

disponiert .

Die aktuelle Bedarfsneuberechnung auf Basis " Einbeziehung Wochen-

vignette" wurde dann zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und

führte zu einem voraussichtlichen Potential von ca. 12 Mio. Kurz-

zeitvignetten. Wieviel Prozent davon Monatsvignetten und wieviel

Wochenvignetten sein werden, ist derzeit nicht errechenbar. Diese

Erkenntnis bleibt einer Betrachtung des realen Kaufverhaltens

vorbehalten .

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die ersten Wochenvignetten wurden, wie oben dargestellt, durch

Umdispositionen des Auftrages, der auf die genannte Reflexfolie

abstellt , produziert . Bis zum Zeitpunkt der Vergabe der

Vignettenproduktion war, wie ebenfalls bereits dargelegt, eine

Wochenvignette für PKW nicht vorgesehen. Für den Bietervergleich

wurde, aus sicherheitstechnischen Überlegungen, nur eine ent-

sprechend fälschungssichere Trägerfolie herangezogen. Die Frage

wer Bestbieter gewesen wäre, wenn ein billigeres Folienmaterial

Kalkulationsgrundlage gewesen wäre, ist daher nicht beantwortbar.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Produktion der weiteren Wochenvignetten erfolgte zu rund 4

Mio. Stück noch aus dem Altauftrag durch Swarco, der letzten rund

6 Mio. Stück nach einer neuerlichen Bieteranfrage durch Forster

Österreich .

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Gegen Swarco wurden die Ansprüche wegen Minderqualität, direkter

Folgekosten und Lieferverzug geltend gemacht, weitere Schadener-

satzansprüche sind ausdrücklich vorbehalten. Gegen CMG wurden

Schadenersatzforderungen formuliert, vorerst von dieser jedoch in

Abrede gestellt. Weitere Schritte sollen folgen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Als Konsequenz der im Zusammenhang mit der Einführung der zeitab-

hängigen Maut ( Vignette ) aufgetretenen Probleme habe ich veran-

laßt, daß die ÖMG aufgelöst wird. Weiters habe ich eine Aufgaben-

trennung für die Projekte "fahrleistungsabhängige Maut,' und "Um-

setzung Vignette,“ mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlich-

keiten der beiden Bundesstraßengesellschaften veranlaßt. Dabei

wird die ASG das Projekt zur Einführung einer fahrleistungsab-

hängigen Maut eigenverantwortlich durchführen und zwar nicht nur

für Tirol und Vorarlberg, sondern für das gesamte österreichische

Autobahnen- und Schnellstraßennetz.

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die zum Thema Maut im

Bautenausschuß am 21.3.1997 geführte ausführliche Aussprache

hinweisen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Am 19. Februar 1997 und am 5. März 1997 haben bei ÖSAG bzw. bei

der Alpen Straßen AG Hauptversammlungen stattgefunden und wurde

eine Umbildung in der Besetzung des Aufsichtsrates vorgenommen.

In beiden Aufsichtsräten wurde - wie bereits in der Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage 1869/J ausführlich erläutert - ein

Wechsel hinsichtlich der vom Wirtschaftsressort namhaft gemachten

Aufsichtsräte vollzogen .

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die Gestaltung des Aktienrechts fällt nicht in den Kompetenzbe-

reich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Die derzeit in Ausarbeitung befindliche Reform betreffend die

Bundesstraßengesellschaften - der Entwurf eines entsprechenden

Gesetzes befindet sich derzeit in Begutachtung - soll insbe-

sondere auch der Erfüllung der Konvergenzkriterien der EU in

bezug auf die aushaftenden ASFINAG-Kredite dienen. Die Bedienung

der ASFINAG-Straßenbauschulden wird dabei berücksichtigt. Bei

dieser Reform ist auch in geeigneter Weise auf die gewachsenen

Strukturen in der Landesverwaltung Bedacht zu nehmen, die zu

einem großen Teil bisher im Rahmen der Auftragsverwaltung mit der

Besorgung von Angelegenheiten des Bundesstraßenbaues betraut war.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Es gibt ein Verhandlungsteam der Koalitionspartner zum Bundesmi-

nisteriumgesetz. Dem Ergebnis der Verhandlungen möchte ich nicht

vorgreifen .