1968/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Murauer und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Auflassung des landesgerichtlichen Gefan-
genenhauses Steyr, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Was sind die Gründe für die beabsichtigte Schließung des Gefangenenhauses
Steyr?
2. Wie soll in diesem Fall den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen werden?
3. Welche finanziellen Aufwendungen sind für die baulichen Veränderungen er-
forderlich? .
4. Welche personellen Auswirkungen bei den Bediensteten hätte die Verlegung
der U-Häftlinge in der Justizanstalt Garsten?
5. Wie wollen Sie den inneren Betrieb in der Justizanstalt organisieren, um ein
Zusammentreffen von zu langjährigen Freiheitsstrafen Verurteilten mit U-Häft-
lingen zu verhindern?
6. Wie hoch ist die theoretische Belagzahl der Justizanstalt Garsten?
7. Wie hoch ist der tatsächliche
Belag?
8. Wie hoch ist die Zahl der U-Häftlinge im landesgerichtlichen Gefangenenhaus
Steyr?
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1: .
Die Justizanstalt Steyr ist - ohne räumlichen Nahebezug zum Gerichtsgebäude - in
einem noch aus dem 17. Jahrhundert stammenden Objekt mitten in der Altstadt
von Steyr eingemietet, das allen Initiativen in Richtung einer Heranführung des
Raumbestandes an einen modernen Strafvollzugsstandard unakzeptabel enge
Grenzen setzt. Die Anstalt erscheint überdies infolge ihrer geringen Größe (Planbe-
lags 63 Plätze mit einer durchschnittlichen Auslastung im Jahre 1996 von 46,3 Plät-
zen) nur mehr schwer wirtschaftlich vernünftig weiterführbar. Schließlich würden bei
einem Weiterbetrieb der Justizanstalt Steyr darin umfangreiche Modernisierungs-
und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
Durch die Verlegung der Justizanstalt Steyr auf das Areal der Justizanstalt Garsten
sowie eine gewisse organisatorische Verbindung der beiden Anstalten wäre mit
einer nicht unbeträchtlichen Kostenreduktion im Betrieb der Anstalten (z.B. im Be-
reich des Nachtdienstes) zu rechnen.
Zu 2:
Es ist richtig, daß die Verbindung eines gerichtlichen Gefangenenhauses mit einer
Strafvollzugsanstalt Sicherheitsprobleme aufwerfen kann. Diese bestehen im we-
sentlichen darin, daß die höhere Fluktuation der Insassen im Bereich des gerichtli-
chen Gefangenenhauses und ihre verstärkten Außenkontakte die Einbringung ver-
botener Gegenstände in den Bereich der Strafvollzugsanstalt erleichtert. Diese Pro-
bleme können jedoch durch eine strikte bauliche und organisatorische Trennung je-
ner Bereiche, in denen sich die Insassen der beiden Anstalten aufhalten, in den Griff
bekommen werden.
Zu 3:
In der Justizanstalt Garsten sind ohnehin einerseits zur Erhöhung der Sicherheits-
standards im Hinblick auf die gestiegene Gefährlichkeit der Insassen und anderer-
seits zur Befriedigung eines baulichen Nachholbedarfs umfangreiche Baumaßnah-
men zum Teil im Gang und zum Teil geplant. Zur Neuunterbringung der Justizan-
stalt Steyr am Areal der Justizanstalt Garsten bedarf es nach einer eingeholten Ar-
chitektenstudie lediglich einer entsprechenden Kubaturvermehrung des für die
Justizanstalt Garsten ohnedies neu zu errichtenden Einfahrtsgebäudes. Exakte Bau-
kosten lassen sich im derzeitigen Stadium der Planungsüberlegungen noch nicht er-
mitteln. Sie können erst bei einer konkreten Entwurfsplanung abgeschätzt werden.
Die neuen Hafträume würden aber jedenfalls erheblich weniger kosten, als für einen
eigenen Neubau oder für eine getrennte Betriebsführung zu veranschlagen wäre.
Auch die zentralen Versorgungs- und Betriebseinrichtungen der Justizanstalt Gar-
sten sind so dimensioniert, daß sie mit relativ geringen Zubaukubaturen eine Unter-
kunft der Justizanstalt Steyr mitverkraften könnten.
Zu 4:
Sicherlich wird ein Teil der jetzt in der Justizanstalt Steyr bestehenden Planstellen
nach der Verlegung am neuen Standort weiter bestehen bleiben; in welchem Aus-
maß dies der Fall sein wird und zu welchem Teil diese Planstellen allenfalls für an-
dere Aufgaben zur Verfügung stehen werden, läßt sich beim derzeitigen Stand der
Planung noch nicht abschätzen.
Zu 5:
Jene Bereiche der beiden Anstalten, in denen sich Insassen aufhalten, sollen bau-
lich wie organisatorisch strikt getrennt werden.
Zu 6, 7 und 8:
Die Justizanstalt Garsten weist derzeit einen Planbelag von 334, die Justizanstalt
Steyr einen solche von 63 Haftplätzen auf. Zum 31.12.1996 befanden sich 334 In-
sassen in der Justizanstalt Garsten und 43 (davon 10 Untersuchungshäftlinge) in
der Justizanstalt Steyr.