1969/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Abgesehen von der Teilfrage 1 beziehen sich alle Teilfragen der gegenständlichen Anfrage

auf den Zeitraum 1994 - 1996. Zu dieser Zeit bestanden noch unabhängig voneinander das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit und

Konsumentenschutz. Ich beantworte daher die Teilfragen 2 bis 11 der gegenständlichen An-

frage jeweils getrennt für beide Ministerien, wobei die Beantwortung auch den Bereich

"Konsumentenschutz" mitumfaßt, da eine Trennung in die Bereiche "Gesundheit" und

"Konsumentenschutz" nicht möglich ist.

Zu Frage 1:

Bei der Vergabe von Belohnungen wird versucht, die Kriterien des § 19 des Gehaltsgesetzes

1956 (,,besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind") mög-

lichst zu erfüllen. Durch das zum Teil noch bestehende System der zu Jahresende flüssig ge-

machten Belohnungen (Weihnachtsbelohnungen) wird diesen Kriterien allerdings nicht zur

Gänze Rechnung getragen.

Zu Frage 2:

Da im Hinblick auf den enormen Aufwand eine Personal-Ist-Stands-Ermittlung zu jedem Mo-

natsersten in den Jahren 1994, 1995 und 1996 nicht möglich ist, wurde bei der Berechnung

der Durchschnittswerte vom Personal-Ist-Stand ("Kopfzahl") zum Stichtag 31.12.1994,

31.12.1995 und 31.12.1996 ausgegangen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die durchschnittliche Belohnung (inkl. allfälliger Geldaushilfen) pro Bediensteten in der Zen-

tralstelle betrug im Jahr 1994 S 7.103,-, im Jahr 1995 S 11.031- und im Jahr 1996 S 5.648.-.

 

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Die durchschnittliche Belohnung (inkl. allfälliger Geldaushilfen) pro Bediensteten in der Zen-

tralstelle betrug im Jahr 1994 S 6.015,-, im Jahr 1995 S 5.432,- und im Jahr 1996 S 2.482,-.

Zu Frage 3:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Ministerbüro umfaßte zum Stichtag 31.12.1994 -16, am 31.12.1995 15 und am

31.12.1996 13 Bedienstete. Bis auf einen Mitarbeiter, der seinen Dienst erst am 1.12.1996

angetreten hat, erhielten alle Bediensteten des Ministerbüros in den Jahren 1994 - 1996 eine

Belohnung.

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Das Ministerbüro umfaßte zum Stichtag 31.12.1994 14, am 31.12.1995 11 und am

31.12.1996 ebenfalls 11 Bedienstete. In den genannten Kalenderjahren erhielten alle Bedien-

steten des Ministerbüros eine Belohnung.

Zu Frage 4:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die höchste im Einzelfall ausbezahlte Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros betrug

im Jahre 1994 S 31.800,--,

im Jahre 1995 S 26.000,-- und

im Jahre 1996 S 30.000,--.

Die niedrigste im Einzelfall ausbezahlte Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros betrug

im Jahre 1994 S 3.400,--,

im Jahre 1995 S 1.700.-- und

im Jahre 1996 S 1.500,--.

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Die höchste im Einzelfall ausbezahlte Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros betrug

im Jahre 1994 S 14.200,--.

im Jahre 1995 S   6.050,-- und

im Jahre 1996 S   4.200,--.

Die niedrigste im Einzelfall ausbezahlte Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros betrug

im Jahre 1994 S 1.500,--,

im Jahre 1995 S 1.500,-- und

im Jahre 1996 S    825,--.

Zu Frage 5:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die durchschnittliche Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros betrug im Jahr 1994

S 41.644,-, im Jahr 1995 S 53.637,- und im Jahr 1996 S 41.046,-. Aufgrund der das ganze

Jahr über in qualitativer und quantitativer Hinsicht außerordentlichen Arbeitsbelastung von

MitarbeiterInnen eines Ministerbüros wurde den Kriterien des § 19 des Gehaltsgesetzes 1956

hier Rechnung getragen. Die Differenz zur Beantwortung der Frage 4 ergibt sich daraus, daß

den Bediensteten oft mehr als eine Belohnung im Kalenderjahr ausbezahlt wurde.

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Die durchschnittliche Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros betrug im Jahr 1994

S 17.263,-, im Jahr 1995 S 17.454,- und im Jahr 1996 S 15.109,--. Die Differenz zur

Beantwortung der Frage 4 ergibt sich daraus, daß den Bediensteten oft mehr als eine

Belohnung im Kalenderjahr ausbezahlt wurde.

Zu den Fragen 6 und 9:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die einzelnen Sektionen umfaßten folgende Anzahl an Bediensteten:

                                                                              31.12.1994             31.12.1995            31.12.1996

Präsidium (inkl.Ministerialkanzlei)        175                          158                         160

Min.Buchhaltung                                                      60                             52                          49

Sektion II                                                                    64                             66                          68

Sektion III                                                                 145                             91                          93

Sektion IV                                                                   85                             99                          93

Sektion V                                                                    33                             32                          32

Sektion VI                                                                   39                             51                          51

Es kann davon ausgegangen werden, daß nahezu alle Bediensteten eine Belohnung erhalten

haben (Ausnahmen: mangelnde Leistung, disziplinäre Verfehlungen, lange Abwesenheiten in

einem Kalenderjahr).

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Die einzelnen Sektionen umfaßten folgende Anzahl an Bediensteten:

                                                               1994                       1995                       1996

Präsidium                                               92                           95                           89

Sektion I (exkl. Präsidium)   60                           39                           44

Sektion II                                              171                         180                         163

Sektion III                                            103                         124                         125

Prinzipiell erhielt in den genannten Kalenderjahren jeder Bedienstete der Zentralleitung eine

Belohnung. Ausschlußbestimmungen gab es für Bedienstete während eines Disziplinarverfah-

rens und für die Dauer einer negativen Leistungsfeststellung oder sonstiger krasser Minderlei-

stungen.

Die Vergabe der zu Weihnachten ausbezahlten Belohnungen erfolgte nur an jene Bedienste-

ten, die am 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres dem Dienststand angehörten. Außerdem

wurden die Belohnungen bei Karenzurlauben, längeren Krankenständen und Teilbeschäfti-

gung aliquotiert.

Zu den Fragen 7, 8, 10 und 11 :

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Grundsätzlich wird festgehalten, daß die Kriterien bei der Vergabe von Belohnungen sek-

tionsweise ähnlich sind. Ein Unterschied besteht nur - wie bereits in Frage 1 angedeutet -

darin, daß es das System der "Weihnachtsbelohnung" nicht mehr in allen Sektionen gibt.

Eine konkrete Beantwortung dieser Frage ist ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand nicht

möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

Für die Zahlung von Belohnungen an Bedienstete des Präsidiums und an Bedienstete der

Fachbereiche bestanden einheitliche Kriterien.

Eine konkrete Beantwortung dieser Fragen ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht

vertretbar. Es müßten hiezu alle Personalakten, einschließlich der im Berichtszeitraum aus

dem Ressort ausgeschiedenen Bediensteten, durchgesehen werden.