1970/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen

haben am 27. Februar 1997 unter der Nummer 2054/J an mich die

schriftliche parlamentarische Anfrage "hinsichtlich der bedenkli-

chen Rechtsgrundlage des Vereins ' Freimaurervereinigung des

Schottischen Ritus ' " gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Liegt im gegenständlichen Falle der Tatbestand der Über-

schreitung des statutarischen Wirkungskreises gem § 24 des

Vereinsgesetzes 1951 vor? -

Wenn nein, warum nicht?

2. Werden Sie im Falle der Bejahung ehebaldigste aufsichtsbe-

hördliche Maßnahmen setzen? -

Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Dipl. Vw. Mag. DDr. Stephan TULL hat mit Schreiben vom 20. Februar

1997 eine diesbezügliche Beschwerde an die Bundespolizeidirektion

Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegen-

heiten, gerichtet und um Abhilfe ersucht.

Es kommt zunächst dieser Behörde zu, diese Eingabe dem Gesetz

entsprechend zu behandeln, den Sachverhalt (in ihrer Funktion als

Sicherheitsdirektion für Wien) einer vereinsrechtlichen Prüfung

zu unterziehen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu