1971/AB XX.GP
Die Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben an mich am
26. Februar 1997 unter Zl. 2033/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend sieben
im Iran inhaftierte Kurden gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Sind Sie Herr Außenminister von den angeführten Fällen bereits in Kenntnis gesetzt
worden?
2. Wenn ja: Haben Sie in diesem Zusammenhang bereits diplomatische Initiativen
zugunsten der konkret betroffenen Personen, gegenüber dem Regime in Teheran
gesetzt und welche?
3. Wenn nein: Welche Initiativen erachten Sie in diesem Falle von Entführung, Folter
und Freiheitsberaubung von führenden Mitgliedern der Demokratischen Partei
Kurdistans-Iran für angemessen?
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1) und 2):
Die in der Anfrage vom 26. Februar 1997 erwähnte Entführung am 20. Oktober 1996 von
sieben Kurden aus der UN-Schutzzone im Nordirak in den Iran ist dem
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten bisher nicht bekannt gewesen.
Zu3):
Für die Beurteilung der in der Anfrage geschilderten Vorkommnisse ist eine genaue
Kenntnis der näheren Umstände unerläßlich. Die Österreichische Botschaft in Teheran ist
derzeit bemüht, nähere Einzelheiten hierüber in Erfahrung zu bringen. Erschwert werden
diese Bemühungen durch den Umstand, daß auch anderen ausländischen Vertretungen im
Iran wie z.B. dem Büro des UNHCR oder dem Büro der Vereinten Nationen oder der
türkischen Botschaft in Teheran dieser Fall bisher nicht bekannt war.
Unabhängig vom gegenständlichen Einzelfall erachte ich jeden Fall von Entführung, von
Folter und von Freiheitsberaubung als eine schwere Verletzung grundlegender
Menschenrechte.