1971/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben an mich am

26. Februar 1997 unter Zl. 2033/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend sieben

im Iran inhaftierte Kurden gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Sind Sie Herr Außenminister von den angeführten Fällen bereits in Kenntnis gesetzt

worden?

2. Wenn ja: Haben Sie in diesem Zusammenhang bereits diplomatische Initiativen

zugunsten der konkret betroffenen Personen, gegenüber dem Regime in Teheran

gesetzt und welche?

3. Wenn nein: Welche Initiativen erachten Sie in diesem Falle von Entführung, Folter

und Freiheitsberaubung von führenden Mitgliedern der Demokratischen Partei

Kurdistans-Iran für angemessen?

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1) und 2):

Die in der Anfrage vom 26. Februar 1997 erwähnte Entführung am 20. Oktober 1996 von

sieben Kurden aus der UN-Schutzzone im Nordirak in den Iran ist dem

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bisher nicht bekannt gewesen.

Zu3):

Für die Beurteilung der in der Anfrage geschilderten Vorkommnisse ist eine genaue

Kenntnis der näheren Umstände unerläßlich. Die Österreichische Botschaft in Teheran ist

derzeit bemüht, nähere Einzelheiten hierüber in Erfahrung zu bringen. Erschwert werden

diese Bemühungen durch den Umstand, daß auch anderen ausländischen Vertretungen im

Iran wie z.B. dem Büro des UNHCR oder dem Büro der Vereinten Nationen oder der

türkischen Botschaft in Teheran dieser Fall bisher nicht bekannt war.

Unabhängig vom gegenständlichen Einzelfall erachte ich jeden Fall von Entführung, von

Folter und von Freiheitsberaubung als eine schwere Verletzung grundlegender

Menschenrechte.