1974/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen

vom 17. Februar 1997, Nr. 1966/J, betreffend unterschiedliche "Belohnungen" im Rahmen

der Bundesverwaltung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Nach den für das Bundesministerium für Finanzen-Zentralleitung maßgebenden Grund-

sätzen werden die Belohnungen unter Berücksichtigung der jeweils erbrachten besonderen

Leistungen den Bediensteten in jener Höhe bemessen, die sich einerseits aus der Verwen-

dungs-/Entlohnungsgruppe und andererseits aus der Intensität der Belastung ergibt. Eine

Differenzierung der Belohnungshöhe nach ausgeübten Funktionen ist nicht vorgesehen.

Zu 2.:

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen-Zentralleitung betrug die durchschnittliche

Belohnung pro Bediensteten im Jahr 1994 insgesamt 27.400 S, im Jahr 1995 insgesamt

27.600 S und im Jahr 1996 insgesamt 27.600 S.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß in der Zentralleitung meines

Ressorts die Belohnungen bis einschließlich für das Jahr 1995 halbjährlich im nachhinein

gewährt wurden. Es wurde daher im Jänner 1996 die Belohnung für das 2. Halbjahr 1995

und im Juli 1996 die Belohnung für das Gesamtjahr 1996 ausbezahlt.

Die Berechnung erfolgte auf die Art, daß der Erfolg des jeweiligen Jahres durch die Anzahl

der Bediensteten geteilt wurde, die laut dem Personalinformationssystem des Bundes zum

Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres besoldet wurden.

Zu 3.:

Nach der für das jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung umfaßte das Sekretariat des

Bundesministers jeweils zum Stichtag 31. Dezember im Jahr 1994 13 Bedienstete, von

denen 11 Bedienstete eine Belohnung erhalten haben, im Jahr 1995 15 Bedienstete, von

denen 9 Bedienstete eine Belohnung erhalten haben und im Jahr 1996 22 Bedienstete, von

denen 15 Bedienstete eine Belohnung erhalten haben.

Zu 4. :

Die höchsten und die niedrigsten Belohnungen die insgesamt pro Jahr und Bediensteten des

Sekretariates des Bundesininisters ausbezahlt wurden stellen sich wie folgt dar:

1994 höchste Belohnung 45.200 S, niedrigste Belohnung 25.600 S

1995 höchste Belohnung 46.000 S, niedrigste Belohnung 26.200 S

1996 höchste Belohnung 46.000 S, niedrigste Belohnung 26.200 S

Zu 5.:

Die durchschnittliche Belohnung für Bedienstete des Sekretariates des Bundesministers

betrug im Jahr 1994 30.900 S, im Jahr 1995 21.200 S und im Jahr 1996 22.800 S. Diese

Beträge wurden unter Zugrundelegung der Gesamtzahl aller Bediensteten des Sekretariates

des Bundesministers (also auch derjenigen, die keine Belohnung erhalten haben) ermittelt.

Zu 6. :

Das Präsidium des Bundesministeriums für Finanzen-Zentralleitung (Präsidialabteilungen 1

bis 3) umfaßte laut der für das jeweilige Jahr geltenden Geschäftseinteilung im Jahr 1994

40 Bedienstete, im Jahr 1995 41 Bedienstete und im Jahr 1996 40 Bedienstete, von denen

in den angeführten Jahren, mit Ausnahme eines Bediensteten im Jahr 1996, alle eine

Belohnung erhalten haben.

In dieser Aufstellung sind die Bediensteten des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und

Familie, die - bis zu der im Jahr 1996 erfolgten Trennung - dem gemeinsamen Präsidium

angehörten haben, nicht enthalten.

Zu 7. bis 11.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, daß die Kriterien für die Gewährung von Belohnungen

für alle Sektionen gleich sind und daher grundsätzlich alle Bediensteten eine Belohnung

erhalten, wenn die unter Punkt 1 dargelegten Voraussetzungen gegeben sind.

Da eine genaue Beantwortung dieser Fragen mit einem unverhältnismäßig hohen Ver-

waltungsaufwand verbunden wäre, da alle Personalakten durchgesehen werden müßten,

ersuche ich um Verständnis, daß ich diese Fragen nicht beantworten kann.