1975/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom

18. Februar 1997, Nr. 1999/J, betreffend Mißstände in der Zollverwaltung, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Zum 1. September 1996 betrug der Personalstand der Zollwache 2.945 Bedienstete,

Zu 2.:

Nach der Versetzung von 780 Zollwachebeamten in Etappen zum 1. Jänner, 1. Mai und

1. Juli 1996 wurden mit 1. September 1996 weitere 136 Beamte zur Bundesgendarmerie

versetzt. Einschließlich der Personalreduktion durch Nichtnachbesetzung freier Planstellen

bedeutet das ein Minus von mehr als 1.400 Bediensteten (ein Drittel des gesamten

Personalstandes der Zollwache). Angesichts der weiteren Wahrnehmung der sicherheits-

polizeilichen Grenzkontrolle an der Grenze zu den Mitgliedstaaten der EU war diese

Personalreduktion bereits tiefgreifend und erfolgte vorausschauend auf das Wirksamwerden

des Schengener Durchführungsübereinkommens, mit dem die Personengrenzkontrollen an

der Grenze zu Deutschland und Italien wegfallen werden.

Bis zum 1. Juli 1997 werden weitere 555 Zollwachebeamte zur Bundesgendarmerie

wechseln. 1998 wird aus heutiger Sicht ein Personalstand von 2.300 Bediensteten erreicht

werden, was einer Personalreduktion von insgesamt 46 % gegenüber dem Stand von ca.

4.400 Bediensteten vor dem EU-Beitritt entspricht. Mit diesen Maßnahmen wurde nicht nur

der Aufbau des Grenzdienstes kostenbewußt unterstützt, sondern ein zusätzlicher Beitrag

zur Budgetkonsolidierung erbracht.


 

Zu 3.:

Bei 12 Zollämtern 1. Klasse, bei denen eine Spezialisierung nach polizeilichen bzw.

abgabenbehördlichen Kriterien notwendig ist, werden die Zollkontrollen durch speziell

geschulte Zollwacheorgane, die Personenkontrollen durch Organe des Grenzdienstes der

Bundesgendarmerie vorgenommen. Bei 20 kleineren Zollstellen hingegen wird die Paß- und

Zollkontrolle in Personalunion von Zollwachebeamten, bei 10 weiteren ebenfalls kleinen

Zollstellen durch Organe des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie wahrgenommen.

Zu 4. :

Dies sind die Zollposten: Fratres, Oberthürnau, Mitterretzbach, Schrattenberg und Eberau

sowie die Zollämter 2. Klasse: Rattersdorf, Langegg, Seebergsattel, Loibltunnel und

Wurzenpaß. Bei den genannten Zollämtern 2. Klasse ist allerdings darauf hinzuweisen, daß

sie als Abgabenbehörden des Bundes erster Instanz fungieren und aufgrund dieser Eigen-

schaft - trotz der grundsätzlichen alleinigen Dienstverrichtung durch Organe des Grenz-

dienstes der Bundesgendarmerie - Vorsorge für die Abfertigung von Gütern und die

Erlassung von Abgabenbescheiden durch Zollorgane zu treffen war.

Zu 5.:

Wie bereits dargelegt wurde der Stand der Zollwachebeamten bis 1. September 1996 um

insgesamt etwa 1.400 Bedienstete auf das gerade noch vertretbare Minimum reduziert. Bei

einer darüber hinausgehenden Nichtbesetzung des Fehlbestandes von 210 Beamten wäre

eine Einschränkung der Öffnungszeiten von Zollämtern eine zwangsläufige Folge gewesen.

Es war daher notwendig, die zusätzlich durch Pensionierungen frei gewordenen Planstellen

zum Teil und zwar im Ausmaß von 24 am 1. September 1996 und 21 am 1. November 1996

nachzubesetzen.

Zu 6. :

Derzeit ist in meinem Ressort eine Forderung der gesetzlichen Personalvertretung auf Nach-

besetzung von 50 durch Ruhestandsversetzungen frei gewordener Planstellen zu prüfen, die

mit der Überbelastung der Zollwacheorgane durch Mehrdienstleistungen im Bereich der

Außengrenze begründet wird. Die Zahl allfälliger Nachbesetzungen wird sich aber an der

unbedingten Notwendigkeit zu orientieren haben und auch das vereinbarte Ziel der Reduk-

tion des Personalstandes der Zollwache auf 2.300 Bedienstete im Laufe des Jahres 1998

darf dabei nicht vernachlässigt werden.

Zu 7.:

Die Zollwache verfügte per 1. September 1996 über 184 zweispurige Kraftfahrzeuge und

16 Motorfahrräder.

Zu 8. :

Die Zollverwaltung umfaßt derzeit mehr als 300 Zolldienststellen (Zollämter, Kontrollposten,

Zollposten und Mobile Gruppen). Diese Dienststellen sind größtenteils entlegen und mit

öffentlichen Verkehrsmitteln in aller Regel nicht erreichbar. Trotz dieser Umstände und der

durch die Personalreduktion erforderlichen erhöhten Mobilität zur Erfüllung des Gesetzesauf-

trages wurde der Gesamtbestand von 200 auf 184 zweispurige Kraftfahrzeuge gekürzt. Im

Zuge der Auflösung der Streifenabteilungen der Zollwache und der Übernahme dieser Tätig-

keit durch die Gendarmerie wurden dem Bundesministerium für Inneres 120 einspurige

Kraftfahrzeuge angeboten, mit denen von der Zollwache der Streifendienst an der Grenze

überwiegend versehen wurde.

Zu 9. und 10.:

Der Stützpunkt der Zollverwaltung im Tiroler Jamtal ist als Schulungsstätte eingerichtet und

für die Beamten der westlichen Bundesländer zweckmäßig und zentral gelegen. Da

Exekutivbeamten auch in ihrer Freizeit eine erhöhte Hilfeleistungspflicht zukommt, werden

die Beamten im richtigen Verhalten in extremen Situationen und in den Verhaltensmaßregeln

zur Rettung von Menschenleben und in Erster Hilfe unterwiesen. Je nach Kapazität werden

auch Sonderseminare für die Bekämpfung des Suchtgiftschmuggels und dergleichen abge-

halten. Darüber hinaus wird der Stützpunkt der Österreichischen Bergrettung für Schulungs-

seminare zur Verfügung gestellt. Es ist daher keine andere Verwendung dieser Schulungs-

stätte vorgesehen.

Zu 11.:

Selbst im Fall eines relativ frühzeitigen Beitrittes mehrerer östlicher Nachbarstaaten wird

nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen von langen Übergangsfristen auszu-

gehen sein, sodaß mit keinem baldigen Verzicht der EU auf Zollkontrollen an den Grenzen

zu dieser Ländern zu rechnen ist.