1980/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 7. März
1997 unter der Nr. 2121/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend volle Arbeitsverpflichtung für Frauen mit Betreuungspflichten ge-
richtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. In einer Anfragebeantwortung gibt Ihre Vorgängerin an, daß bereits Ver-
handlungen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales bezüglich
Erleichterung für Frauen mit Betreuungspflichten bzw. der Gleichstellung
von Teilzeitbeschäftigung mit Vollzeitbeschäftigung bei der Arbeitsvermitt-
lung durch das Arbeitsmarktservice laufen würden. Hat Ihre Vorgängerin
diese Verhandlungen bereits abgeschlossen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Wenn nein, führen Sie nun diese Gespräche mit der Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales fort?
Wenn ja, mit welchem Inhalt und gibt es schon konkrete Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
3. Führen Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Gespräche?
Wenn ja, mit wem bzw. mit welchen Institutionen und mit welchem Inhalt?
4. Was werden Sie unternehmen, um alleinerziehenden Müttern die Chance
zu geben, Beruf und Kinderbetreuung bzw. -erziehung besser zu ver-
einen?
5. Werden Sie sich für die Überprüfung des Kinderbetreuungsschecks als
Lösungsmöglichkeit einsetzen?
6. Haben Sie diesbezüglich mit Ihrer Vorgängerin, der Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie schon Gespräche geführt?
Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und mit welchen Ergebnissen?
7. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um die Schaffung
von mehr und vor allem qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen speziell für
Frauen in Österreich zu unterstützen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die von meiner Amtsvorgängerin mit dem damaligen Bundesminister für Arbeit
und Soziales aufgenommenen Gespräche haben aufgrund der Komplexität des
Verhandlungsthemas noch zu keinem endgültigen Ergebnis geführt.
Derzeit werden von mir mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ge-
spräche zu diesem Thema geführt. Darüber hinaus finden keine weiteren
Verhandlungen statt.
Zu Frage 4:
Bereits heute ermöglichen diverse Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf (Mutterschutz, Karenzurlaub, Teilzeitkarenzurlaub), daß ein Kind
zumindest in der ersten Lebenszeit von seinen Eltern selbst betreut werden
kann, sofern diese das wünschen. Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen,
daß ich die Gewährung eines zweiten Karenzjahres befürworte.
Weiters trete ich für eine Änderung des § 2 des Karenzurlaubsgesetzes ein.
Gemäß dieser Bestimmung haben alleinstehende Elternteile derzeit nur bei
Vorlage einer Urkunde, aus der die
Identität des anderen Elternteils hervor
geht, Anspruch auf Zuschuß zum Karenzurlaubsgeld oder zur Teilzeitbeihilfe.
Können oder wollen Frauen den Kindesvater nicht angeben, so bleibt ihnen
dieser Zuschuß verwehrt. Ich habe daher vorgeschlagen, dieser Gruppe
alleinerziehender Mütter ebenso wie den übrigen den Zugang zum Karenzzu-
schuß zu eröffnen, sofern sie sich zur Rückzahlung unter den gleichen Bedin-
gungen, wie sie auch für den Kindesvater gelten, verpflichten.
Darüber hinaus ist aber eine breite Palette von familienergänzenden Ange-
boten zur Kinderbetreuung erforderlich, damit Eltern frei entscheiden können,
wer ihre Kinder in welcher Form betreuen soll.
Eine der Grundvoraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist
die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von bedarfsgerechten Kinderbe-
treuungsangeboten, die tatsächlich eine Berufstätigkeit ermöglichen und sich
am Wohl der Kinder und den Bedürfnissen berufstätiger Eltern orientieren.
Durch den vom Bund zur Verfügung gestellten Betrag von 600 Millionen
Schilling können konkrete Projekte zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbe-
treuungsplätzen, deren Umsetzung in die Zuständigkeit der Länder fällt, mit-
finanziert werden .
Zu den Fragen 5 und 6:
Ein konkreter Entwurf eines Kinderbetreuungsschecks, der Gegenstand von
Verhandlungen sein könnte, wurde mir bisher noch nicht vorgelegt. Alle mir
bislang bekannt gewordenen Überlegungen in diese Richtung sind allerdings
dergestalt, daß wesentliche Bedenken hinsichtlich des Hinausdrängens von
kinderbetreuenden Frauen aus dem Arbeitsmarkt bzw. der Verhinderung einer
eigenständigen Existenzsicherung der betroffenen Frauen nicht ausgeräumt
werden konnten. Zudem ist die Frage der Finanzierung eines derartigen
Schecks derzeit noch nicht geklärt.
Zu Frage 7:
In Zusammenhang mit der Schaffung von qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen
verweise ich auf die Änderung des Beamtendienstrechtsgesetzes, wodurch die
Möglichkeit zur Teilzeitarbeit für Beamtinnen und Beamte geschaffen wurde,
die eine Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft haben sollte.
Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Schaffung
eines Rechtsanspruches auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt des
Kindes, die Sicherstellung des Rückkehrrechts für Teilzeitarbeitende auf einen
Vollzeitarbeitsplatz und ihre verstärkte Einbindung in Maßnahmen für die Aus-
und Weiterbildung weitere Ziele, für deren Umsetzung ich mich besonders
einsetzen werde.