1981/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1993/J-NR/1997, betreffend Mitnahme von Fahrrädern in

der Schnellbahn, die die Abgeordneten Anschober Freundinnen und Freunde am 18. Februar 1997 an

mich gerichtet haben beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Möglichkeit der Mitnahme von Fahrrädern in

den Schnellbahngarnituren im Bereich des Verkehrsverbundes Ostregion (inkl. Kernzone

Wien) - vorerst testweise für ein halbes Jahr - auf die gesamte Tageszeit ausgedehnt

wird ?

Antwort:

Die Wiener Schnellbahn ist als Massenverkehrsmittel konzipiert. Während der Haupverkehrszeiten

(Früh- und Abendspitze) sind selbst die Stehplätze vollkommen ausgelastet. Diese Situation tritt plan-

mäßig auf. Durch eine Ausweitung der Möglichkeit zur Fahrradmitnahme zu den Spitzenverkehrszeiten

wäre die Hauptaufgabe der Schnellbahn wesentlich beeinträchtigt bzw. in Frage gestellt.

Abgesehen davon wäre die Sicherheit der Fahrgäste (Einladen und Abstellen von Fahrrädern im Gedrän-

ge) in unvertretbarem Maß gefährdet. Im übrigen wird daraufhingewiesen, daß die derzeitigen Transport-

zeiten von Fahrrädern auf der Wiener U-Bahn mit denen der Schnellbahn abgestimmt wurden, sodaß

einheitliche Zugangszeiten bestehen, die nur noch die Stoßzeiten ausnehmen, was auch international

gesehen eine großzügige Lösung darstellt.

2. In welcher Form wird bei den neuen Doppelstockgarnituren der Schnellbahn die Mit-

nahme von Fahrrädern erleichtert?

Antwort:

Doppelstockwagen werden während der nächsten Jahre als Schnellbahngarnituren nicht zum Einsatz

kommen. Sie ersetzen das überaltete Rollmaterial der Regional- und Eilzüge.

3. Welche konkreten Erfordernisse wurden dabei seitens Ihres Ministeriums vor

Auftragserteilung schriftlich festgelegt?

Antwort:

Die ausschließlich für den Regionalverkehr voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres zum Einsatz kom-

menden Doppelstockwagengarnituren werden im Zuge des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfah-

rens, das derzeit stattfindet, auch auf die Eignung zum Transport von Fahrrädern geprüft. Auch hier wird

aber voraussichtlich nur in den Schwachlastzeiten eine Fahrradmitnahme gestattet.

4. Welche konkreten Maßnahmen werden von Ihnen 1997 und 1998 gesetzt, um die Kombina-

tion von Bahn und Fahrrad weiter zu erleichtern und somit einen Beitrag zur Reduktion des

MIV (motorisierten Individualverkehrs) zu leisten ?

Antwort:

Im Bereich der ÖBB sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen:

- Installierung der neuen, speziell für Radwanderer konzipierten Zugsangebote Rad-Tramper "Wa-

chau" (Wien - Wachau; von Anfang Mai bis Ende Oktober) und "Burgenland" (Wien - Neusiedl am

See; von Anfang Juni bis Ende Oktober).

- Laufende Aufstellung von Fahrradständern und Fahrradboxen im gesamten Netz der ÖBB in

Kooperation mit den Gemeinden.