1982/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1994/J-NR/1997, betreffend Lärmschutz
an der Westbahn, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am
18. Februar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.und 2.
Ist die Einhausung der Westbahnstrecke im Abschnitt zwischen der Wiener
Stadtgrenze/Bereich Hadersdorf und dem Bereich Penzing/Johnstraße (mit
Ausnahme der Bahnhofsbereiche) technisch möglich?
Wenn ja, in welcher Form? Und wie hoch wären die Kosten pro Kilometer?
Antwort:
Aus technischer Sicht ist eine Einhausung grundsätzlich möglich. Sie bedingt jedoch
umfangreiche Umbauten und Adaptierungsmaßnahmen an den bestehenden Eisen-
bahnanlagen.
Aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht ist eine Einhausung über eine Strecke
von 7 km mit einer Höhe von 9 m und einer Breite von 25 m bei geschätzten Kosten
von 350 Mio S je km nicht sinnvoll. Darüberhinaus würde eine Einhausung zu erhebli-
chen Betriebserschwernissen führen.
Zu 3, 4, 5, und 6:
Steht eine mögliche Realisierung der Einhausung in Zusammenhang mit
dem Projekt "Lainzer Tunnel"?
Wie hoch ist die gemessene Lärmbelastung an der Westbahnstrecke im
Abschnitt zwischen der Wiener Stadtgrenze/Bereich Hadersdorf und dem
Bereich Penzing/Johnstraße?
In welchem Ausmaß würde die Lärmbelastung im genannten Bereich nach
Errichtung des Lainzer Tunnels sinken?
Würden über den Streckenabschnitt auch nach Errichtung des Lainzer
Tunnels Güterzüge geführt werden? Wenn ja, zu welcher Tageszeit und in
welchem Ausmaß?
Antwort:
Die im Schienenverkehrslärmkataster ausgewiesenen Immissionen beziehen sich auf
das für das Jahr 2000 prognostizierte Verkehrsaufkommen und betragen auf der
Westbahn im Bereich zwischen Stadtgrenze und Johnstraße 52 dB bis 70 dB, je nach
Entfernung des Immissionsortes von den Gleisen.
Gemäß dem im Zusammenhang mit der Errichtung des Lainzer Tunnels für den Raum
Wien erstellten Betriebskonzept werden Güterzüge im Ost-West-Verkehr in/von
Richtung Meidling bzw. Zvbf. Kledering hinkünftig durch den Lainzer Tunnel geführt
werden.
Diese Verlagerung des Güterverkehrs wird nicht nur eine wesentliche Lärmentlastung
entlang der bestehenden Westbahn im Abschnitt Hadersdorf-Weidlingau - Abzw.
St.Veit sondern auch entlang der Verbindungsbahn im Abschnitt Abzw. St. Veit -
Meidling bewirken. Eine genaue Aussage über die Verminderung der Lärmbelastung ist
aufgrund der Langfristigkeit des Projektes
derzeit nicht möglich.
Güterzüge bzw. Teile von Güterzügen, deren Bestimmungs- bzw. Ausgangsort zwi-
schen Hütteldorf und Westbahnhof oder in Bereichen der abzweigenden bzw. zu-
laufenden Strecken liegt, werden jedenfalls weiterhin die bestehende Westbahnstrecke
befahren müssen. Die Anzahl dieser Züge ist abhängig von der wirtschaftlichen Ent-
wicklung der in diesen Bereichen ansässigen Betriebe.
Zu 7 und 8:
Wann könnte mit der Errichtung einer Einhausung begonnen werden?
Aus welchem Budget wären die Kosten zu bedecken?
Antwort:
Die Errichtung einer Einhausung im genannten Abschnitt ist zur Zeit nicht vorgesehen,
weshalb auch keine finanzielle Bedeckung für ein derartiges Vorhaben sichergestellt
ist.
Unabhängig davon ist in Ausicht genommen, in diesem Abschnitt im Rahmen der
schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken Schallschutzmaß-
nahmen zu verwirklichen, wobei deren Finanzierung derzeit noch Gegenstand von
Verhandlungen mit der Stadt Wien ist.