1985/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

17. Februar 1997 unter der Nr. 1969/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "unterschiedliche 'Belohnungen' im Rahmen der Bundesverwaltung" gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbedienstetengesetz 1948 werden

Belohnungen im Bundesministerium für Landesverteidigung jenen Bediensteten gewährt,

die "besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind", erbracht

haben.

Zu 2:

Die durchschnittliche Höhe der Belohnungen betrug pro Bediensteten der Zentralstelle im

Jahr 1994 S 3.450,--, 1995 S 5.000,-- und 1996 S 2.300,--.

Zu 3:

Im Sinne des § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für

Landesverteidigung ein "Kabinett des Bundesministers" eingerichtet, dem die Stabsstellen

"Adjutantur", "Presse- und Informationsdienst", "Büro für Wehrpolitik" und "Gruppe

Kontrollbüro" angehören. In den Jahren 1994 und 1995 umfaßte diese

Organisationseinrichtung 74 Bedienstete, im Jahre 1996 79 Bedienstete; hievon haben 1994

53 Bedienstete, 1995 und 1996 jeweils 55 Bedienstete eine Belohnung erhalten.

Zu 4 und 5:

Die höchste Belohnung betrug im Kabinett im Jahr 1994 S 15.000,-- und in den Jahren 1995

und 1996 jeweils S 20.000,--; die niedrigste Belohnung betrug in den Jahren 1994 und 1995

jeweils S 1.000,-- bzw. 1996 S 1.500,--. Die durchschnittliche Höhe der Belohnungen

betrug pro Bediensteten S 5.869,-- (1994), S 8.274,-- (1995) und S 7.909,-- (1996).

Zu 6 bis 11:

In den Jahren 1994, 1995 und 1996 betrug der Personalstand der Gruppe Präsidium 131,

133 bzw. 136 Bedienstete. Die Personalstände betrugen in diesen Jahren bei der Sektion I

(inklusive Präsidium) 353, 349 bzw. 363, bei der Sektion II 301, 292 bzw. 313, bei der

Sektion III 130, 129 bzw. 140, bei der Sektion IV 305, 301 bzw. 308 und beim

Generaltruppeninspektorat 306, 308 bzw. 301 Bedienstete.

Die Ermittlung der Daten, wieviele dieser Bediensteten jeweils in den Jahren 1994, 1995

und 1996 eine Belohnung erhalten haben, wie hoch diese Belohnungen (höchste/niedrigste)

im einzelnen waren bzw. wie hoch die durchschnittliche Höhe der Belohnungen pro

Bediensteten war, würde einen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand verursachen.

Ich bitte daher um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand

nehme.