1986/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen haben am 18. Februar 1997 unter der Zl. 2006/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend
"Schliessung von Innsbrucker Polizeiwachzimmern" an meinen Amtsvorgänger
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"Auf Verlangen des Innenministeriums soll von allen österreichischen
Polizeidirektionen ein Konzept für den Effizienteren Einsatz der Sicherheitswache
erstellt werden. Laut Informationen des Stellvertretenden Polizeidirektors geht in
Innsbruck die Tendenz zu vier Großraumwachzimmern, was die Schließung der
Wachzimmer Reichenau, Rathaus, Saggen und Igls bedeutet. Die geplanten
Schließungen werden von den Personalvertretern der Innsbrucker Polizei heftigst
kritisiert, da die Zusammenlegung von Wachzimmern alleine noch keine Freisetzung
von Innendienstkapazitäten für den Aussendienst zur Folge hat. Besonders
verwunderlich ist die Schließung des Wachzimmers Reichenau, da dieses erst im Jahr
1990 eröffnet wurde, das Gebäude bereits finanziert und nur mehr die Betriebskosten
zu tragen sind. Überdies gehören zu diesem Wachzimmer das große Industriegebiet in
der Roßau und mehrere Banken.
1. Welche der oben genannten Wachzimmer werden ganz bzw. während der
Nachtstunden geschlossen?
2. Aus welchen Gründen genau werden die Wachzimmer im einzelnen
geschlossen bzw. mit anderen fusioniert?
3. Wie ist die Haltung der Tiroler Landesregierung zur Schließung bzw.
Zusammenlegung dieser Wachzimmer?
4. Nach welchen Kriterien genau wird bei der Zusammenlegung der
Wachzimmer in Innsbruck vorgegangen?
5. Welche finanzielle Einsparungen erwarten Sie sich durch die Schließung
bzw. Zusammenlegung der genannten Wachzimmer in Innsbruck und wofür
genau werden Sie die frei gewordenen Mittel verwenden?
6.Sind noch andere Wachzimmer in Innsbruck von der Schließung bzw
zusammenlegung mit anderen Wachzimmern bedroht?
Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
7. Glauben Sie, daß durch geringe Zahl an Wachzimmern dem
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung noch Rechnung getragen werden kann ?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
8. Wie genau werden Sie die frei gewordenen Kapazitäten an Beamten
einsetzen?
9. Glauben Sie, daß nur durch das Freisetzen von Innendienstkapazitäten für den
Außendienst - als mögliche Folge der Auflösung bzw Zusammenlegung von
Wachzimmern- dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entsprochen
werden kann?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
10. Sind in Innsbruck auch in den letzten Jahren neu eröffnete bzw renovierte
Wachzimmer von der Schließung bedroht?
Wenn ja, welche genau, wann und warum wurden die betreffenden
Wachzimmer eröffnet bzw renoviert, welche Kosten sind im einzelnen
dadurch entstanden und aufgrund welcher geänderten Umstände werden diese
Wachzimmer nun geschlossen bzw fusioniert?
11. Welche Kosten entstanden durch die Eröffnung des Wachzimmers Reichenau
im Jahre 1990 ?
12. Halten Sie es- speziell in Zeiten des Sparpaketes - der Bevölkerung
gegenüber für vertretbar, ein kürzlich erst eröffnetes Wachzimmer, das bereits
- auf Kosten des Steuerzahlers- finanziert ist und bei dem nur mehr
Betriebskosten anfielen, aufzulösen?
Wenn nein, welcher Verwendung werden Sie dieses Gebäude zuführen?
13. Durch welche Maßnahmen werden Sie gewährleisten, daß trotz der Auflösung
des Wachzimmers Reichenau, indessen Überwachungsgebiet sich immerhin
ein großes Industriegebiet sowie eine Bank befinden, weiterhin effiziente
Arbeit seitens der Sicherheitswache geleistet werden kann?
14. Wurde die Meinung von Vertretern der Sicherehitswache bei den Überlegungen, ob und welche Wachzimmer geschlossen bzw. fusioniert
werden sollen, miteinbezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vertreter hatten Anteil an den Entscheidungsfindungen und
welche Meinung vertraten sie?
15. Wurden bisher generell bei Wachzimmerschließungen bzw. Fusionierungen
die Meinung der Betreffenden Beamten oder deren Vertreter in die
Überlegungen miteinbezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es gibt noch keine Entscheidung über eine Schließung von Wach-
zimmern.
Das von der Bundespolizeidirektion Innsbruck vorgelegte Konzept
beinhaltet die Schließung der Wachzimmer Reichenau, Rathaus und
Saggen sowie die Führung des Wachzimmers Igls als Tagwachzimmer.
Zu Frage 2:
Im Konzept der BPD Innsbruck werden folgende Gründe für eine
allfällige Neustrukturierung angegeben:
Wachzimmer Reichenau:
In diesem Wachzimmer fallen , bedingt durch das ruhige Wohngebiet nur
wenige Amtshandlungen an. Im Nahebereich befinden sich das
Wachzimmer Pradl und die PDH-Station Roßau, die das
Überwachungsgebiet unter Aufrechterhaltung des bisherigen
Sicherheitsstandards betreuen werden.
WZ Rathaus:
Im Wachzimmer Rathaus ist derzeit ein Teil der
Verkehrsüberwachungsgruppe stationiert. Eine Zusammenführung im
Wachzimmer Wilten erhöht die Effizient dieser Dienststelle.
WZ Saggen:
Seit 1990 wird in diesem Wachzimmer kein ordentlicher
Wachzimmerbetrieb mehr geführt, es ist lediglich ein Erhebungsbeamter
in Zivil dort stationiert. Für die Bevölkerung ergibt sich durch die
Schließung keine Verminderung des Sichereheitsstandards.
WZ Igls:
Der unbedeutende Anfall von Amtshandlungen während der Nachtzeit
rechtfertigt keinen Vollwachzimmerbetrieb. Eine Betreuung wird vom
Wachzimmer Pradl aus durchgeführt bzw. mit Funkstreifen der
Sicherheitsstandard aufrecht erhalten.
In allen Fällen ist eine Entscheidung noch nicht gefallen.
Zu Frage 3:
Die Tiroler Landesregierung wurde in dieser Frage noch nicht befaßt.
Allfällige Entscheidungen werden auf Grund eines möglichst breiten
Konsenses getroffen.
Zu Frage 4:
Bei der Erstellung des erwähnten Konzeptes standen in bezug auf die
Wachzimmer primär folgende Fragen im Vordergrund:
.) Sind die Umstände, die zur seinerzeitigen Einrichtungen führten, noch
aufrecht?
.) Stimmt die Situierung mit der Bezirks- bzw. Stadtteilentwicklung über-
ein oder ist eine Schwerpunktverlagerung eingetreten?
.) Sind Entwicklungen und / oder Tendenzen absehbar, wie eine Schwer-
punktverlagerung erwarten lassen?
.) Von welchen Wachzimmern aus lassen sich die strategischen Straßen-
stücke und schützenswerten Objekte- unter vernachlässigung bisheri-
ger Bezirks- oder Rayonsgrenzen - bestmöglich betreuen?
.) Welche Größe und Raumaufteilung weisen die Wachzimmer auf, zu-
mal diese über ein Minimum an Nutzfläche verfügen müssen, um die
für die Zuteilung zusätzlicher SWB notwendige Infrastruktur (Kleider-
schränke, Sanitäreinrichtungen) sicherzustellen?
.) Welche Wachzimmer haben de facto keine Aussenwirkung ( "Haus-
bzw. Portierwachzimmer") ?
.) Welche Wachzimmer weisen ein unzureichendes Raumangebot und
mangelnde Erweiterungsmöglichkeiten auf?
.) Welche Wachzimmer weisen einen mangelhaften Zustand der bau-
lichen Substanz auf, der nur durch einen unverhältnismäßigen hohen In-
standsetzungs verbessert werden kann?
.) Welche Wachzimmer weisen mangelhafte Sicherheitsstandard ( keine
Schleuse, weil baulich nicht möglich) auf?
.) Welche Wachzimmer weisen keine oder eine mangelhafte behinderten-
gerechte Erreichbarkeit auf?
.) Handelt es sich um bundeseigene Objekte oder angemietete Räumlich-
keiten ?
.) Wie hoch ist der gegenwärtige Aufwand für Miet- und Mietneben-
kosten?
Entscheidungen werden aber erst dann getroffen, wenn das vorgelegte
Konzept über den optimalen Personal- und Mitteleinsatz der
Sicherheitswache ausgewertet und in dieser Form auch mit der
Stadtverwaltung ausführlich erörtert worden ist.
Ich kann Ihnen aber versichern, daß ich um größtmögliche Transparenz
und Nachvollziehbarkeit der Maßgeblichen Grundlagen bemüht bin, um
den Anschein einer willkürlichen und realitätsfernen
Entscheidungsfindung über die Köpfe der Betroffenen hinweg, erst gar
nicht aufkommen zu lassen.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich waren finazielle Erwägungen aufgrund der zu den
Punkten 7 und 9 dargestellten Ausführungen lediglich von sekundärer
Bedeutung. Allenfalls frei werdende Mittel werden uneingeschränkt für
Sicherheitsmaßnahmen in Direktionsbereich Verwendung finden.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu den Fragen 7 und 9:
Die Struktur der Exekutive muß ständig dem jeweiligen Verhältnissen
und Rahmenbedingungen angepaßt werden. Das Bemühen des
Bundesministeriums für Inneres ist insbesonders darauf ausgerichtet, die
Qualität des Sicherheitsdienstes aufrecht zu erhalten und mit den
Vorhandene Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten.
Naturgemäß führt dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung
interner Gepflogenheiten und Strukturen. Diese Maßnahmen sind mit
einem Freisetzen von Innendienstkapazitäten für den Außendienst
verbunden und somit durch die Verbesserte Möglichkeit zu präventiven
Tätigwerden weit eher geeignet, Sicherheit zu vermitteln, als
Wartedienste auf der Dienststelle zur Entgegennahme von Anzeigen über
Bereits im Gang befindliche oder überhaupt schon abgelaufene Vorfälle.
Darüber hinaus steht fest, daß- wie bei der Bundesgendarmerie bereits
erfolgt- auch bei der Bundespolizei Strukturmaßnahmen unerläßlich
sind.
Mein Amtsvorgänger hat daher den Auftrag erteilt, daß bei allen
Bundespolizeidirektionen die innerbtriebliche Struktur durchleuchtet
und entsprechende Reformen-bzw. Strukturkonzepte zu erarbeiten sind.
Hauptziel dieser Bemühungen ist es, die Außendienstpräsenz zu erhöhen
und damit auch dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung
Rechnung zu tragen. Diese Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert
betrachtet werden, sondern sind vielmehr in Verbindung mit einer
Vielzahl von begleitenden Maßnahmen, wie insbesondere Einbringung von
Novellierungsinitiativen bezüglich verschiedenster Rechtsvorschriften,
Strukturbereinigungen im organisatorischen Bereich, rationellere
Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des optimalen
Einsatzes der personellen Resourcen, Forcierung der technischen
Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der
EDV, dem KFZ- und Fernmeldesektor sowie Verbesserung der baulichen
Infrastruktur, zu setzen.
Zur Frage 8:
Wenn das Konzept ganz oder teilweise umgesetzt wird, handelt es sich
um keine freigewordenen sondern lediglich um umgeschichtete
Personalkapazitäten, die dadurch die gesteigerte Effizienz der
Dienstversehung ermöglichen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Das Wachzimmer Reichenau wurde am 30.8.1990 eröffnet. Es wurde ein
Baukostenbeitrag von ATS 2.514.000,-- als Mietzinsvorauszahlung
geleistet. Allfällige Schließungsgründe wurden unter Punkt 2
erläutert.
Zu Frage 12:
Bereits bei Vertragsabschluß wurde die Finanzierung als
Mietzinsvorauszahlung bis 2068 deklariert. Bei vorzeitiger
Aufkündigung wird der anteilige Rest vom Vermieter
zurückgezahlt. Es entsteht kein verlorener Aufwand.
Zu Frage 13:
Diese Überwachungsgebiet würde künftig, wie bereits zu Frage 2
ausgeführt, vom Wachzimmer Pradl und der Diensthundestation Roßau
ausreichend betreut.
Zu Frage 14:Ja. das vorliegende Strukturkonzept wurde im wesentlichen vom
Zentralinspektorat der Sicherheitswache erstellt. Der Dienstellen-
ausschuß der Sicherheitswache wurde befaßt und würde sich mit
Ausnahme der Schließung des Wachzimmers Reichenau mit den
möglichen Umstruktuierungen einverstanden erklären
Zu Frage 15:
Ja.