1986/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen haben am 18. Februar 1997 unter der Zl. 2006/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend

"Schliessung von Innsbrucker Polizeiwachzimmern" an meinen Amtsvorgänger

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"Auf Verlangen des Innenministeriums soll von allen österreichischen

Polizeidirektionen ein Konzept für den Effizienteren Einsatz der Sicherheitswache

erstellt werden. Laut Informationen des Stellvertretenden Polizeidirektors geht in

Innsbruck die Tendenz zu vier Großraumwachzimmern, was die Schließung der

Wachzimmer Reichenau, Rathaus, Saggen und Igls bedeutet. Die geplanten

Schließungen werden von den Personalvertretern der Innsbrucker Polizei heftigst

kritisiert, da die Zusammenlegung von Wachzimmern alleine noch keine Freisetzung

von Innendienstkapazitäten für den Aussendienst zur Folge hat. Besonders

verwunderlich ist die Schließung des Wachzimmers Reichenau, da dieses erst im Jahr

1990 eröffnet wurde, das Gebäude bereits finanziert und nur mehr die Betriebskosten

zu tragen sind. Überdies gehören zu diesem Wachzimmer das große Industriegebiet in

der Roßau und mehrere Banken.

1. Welche der oben genannten Wachzimmer werden ganz bzw. während der

Nachtstunden geschlossen?

2. Aus welchen Gründen genau werden die Wachzimmer im einzelnen

geschlossen bzw. mit anderen fusioniert?

3. Wie ist die Haltung der Tiroler Landesregierung zur Schließung bzw.

Zusammenlegung dieser Wachzimmer?

4. Nach welchen Kriterien genau wird bei der Zusammenlegung der

Wachzimmer in Innsbruck vorgegangen?

5. Welche finanzielle Einsparungen erwarten Sie sich durch die Schließung

bzw. Zusammenlegung der genannten Wachzimmer in Innsbruck und wofür

genau werden Sie die frei gewordenen Mittel verwenden?

6.Sind noch andere Wachzimmer in Innsbruck von der Schließung bzw

zusammenlegung mit anderen Wachzimmern bedroht?

Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

7. Glauben Sie, daß durch geringe Zahl an Wachzimmern dem

Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung noch Rechnung getragen werden kann ?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

8. Wie genau werden Sie die frei gewordenen Kapazitäten an Beamten

einsetzen?

9. Glauben Sie, daß nur durch das Freisetzen von Innendienstkapazitäten für den

Außendienst - als mögliche Folge der Auflösung bzw Zusammenlegung von

Wachzimmern- dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entsprochen

werden kann?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

10. Sind in Innsbruck auch in den letzten Jahren neu eröffnete bzw renovierte

Wachzimmer von der Schließung bedroht?

Wenn ja, welche genau, wann und warum wurden die betreffenden

Wachzimmer eröffnet bzw renoviert, welche Kosten sind im einzelnen

dadurch entstanden und aufgrund welcher geänderten Umstände werden diese

Wachzimmer nun geschlossen bzw fusioniert?

11. Welche Kosten entstanden durch die Eröffnung des Wachzimmers Reichenau

im Jahre 1990 ?

12. Halten Sie es- speziell in Zeiten des Sparpaketes - der Bevölkerung

gegenüber für vertretbar, ein kürzlich erst eröffnetes Wachzimmer, das bereits

- auf Kosten des Steuerzahlers- finanziert ist und bei dem nur mehr

Betriebskosten anfielen, aufzulösen?

Wenn nein, welcher Verwendung werden Sie dieses Gebäude zuführen?

13. Durch welche Maßnahmen werden Sie gewährleisten, daß trotz der Auflösung

des Wachzimmers Reichenau, indessen Überwachungsgebiet sich immerhin

ein großes Industriegebiet sowie eine Bank befinden, weiterhin effiziente

Arbeit seitens der Sicherheitswache geleistet werden kann?


 

14. Wurde die Meinung von Vertretern der Sicherehitswache bei den Überlegungen, ob und welche Wachzimmer geschlossen bzw. fusioniert

werden sollen, miteinbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Vertreter hatten Anteil an den Entscheidungsfindungen und

welche Meinung vertraten sie?

15. Wurden bisher generell bei Wachzimmerschließungen bzw. Fusionierungen

die Meinung der Betreffenden Beamten oder deren Vertreter in die

Überlegungen miteinbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Es gibt noch keine Entscheidung über eine Schließung von Wach-

zimmern.

Das von der Bundespolizeidirektion Innsbruck vorgelegte Konzept

beinhaltet die Schließung der Wachzimmer Reichenau, Rathaus und

Saggen sowie die Führung des Wachzimmers Igls als Tagwachzimmer.

Zu Frage 2:

Im Konzept der BPD Innsbruck werden folgende Gründe für eine

allfällige Neustrukturierung angegeben:

Wachzimmer Reichenau:

In diesem Wachzimmer fallen , bedingt durch das ruhige Wohngebiet nur

wenige Amtshandlungen an. Im Nahebereich befinden sich das

Wachzimmer Pradl und die PDH-Station Roßau, die das

Überwachungsgebiet unter Aufrechterhaltung des bisherigen

Sicherheitsstandards betreuen werden.

WZ Rathaus:

Im Wachzimmer Rathaus ist derzeit ein Teil der

Verkehrsüberwachungsgruppe stationiert. Eine Zusammenführung im

Wachzimmer Wilten erhöht die Effizient dieser Dienststelle.

WZ Saggen:

Seit 1990 wird in diesem Wachzimmer kein ordentlicher

Wachzimmerbetrieb mehr geführt, es ist lediglich ein Erhebungsbeamter

in Zivil dort stationiert. Für die Bevölkerung ergibt sich durch die

Schließung keine Verminderung des Sichereheitsstandards.


 

WZ Igls:

Der unbedeutende Anfall von Amtshandlungen während der Nachtzeit

rechtfertigt keinen Vollwachzimmerbetrieb. Eine Betreuung wird vom

Wachzimmer Pradl aus durchgeführt bzw. mit Funkstreifen der

Sicherheitsstandard aufrecht erhalten.

In allen Fällen ist eine Entscheidung noch nicht gefallen.

Zu Frage 3:

Die Tiroler Landesregierung wurde in dieser Frage noch nicht befaßt.

Allfällige Entscheidungen werden auf Grund  eines möglichst breiten

Konsenses getroffen.

Zu Frage 4:

Bei der Erstellung des erwähnten Konzeptes standen in bezug  auf die

Wachzimmer primär folgende Fragen im Vordergrund:

.) Sind die Umstände, die zur seinerzeitigen Einrichtungen führten, noch

aufrecht?

.) Stimmt die Situierung mit der Bezirks- bzw. Stadtteilentwicklung über-

ein oder ist eine Schwerpunktverlagerung  eingetreten?

.) Sind Entwicklungen und / oder Tendenzen absehbar, wie eine Schwer-

punktverlagerung erwarten lassen?

.) Von welchen Wachzimmern aus lassen sich die strategischen Straßen-

stücke und schützenswerten Objekte- unter vernachlässigung bisheri-

ger Bezirks- oder Rayonsgrenzen - bestmöglich betreuen?

.) Welche Größe und Raumaufteilung weisen die Wachzimmer auf, zu-

mal diese über ein Minimum an Nutzfläche verfügen müssen, um die

für die Zuteilung zusätzlicher SWB notwendige Infrastruktur (Kleider-

schränke, Sanitäreinrichtungen) sicherzustellen?

.) Welche Wachzimmer haben de facto keine Aussenwirkung ( "Haus-

bzw. Portierwachzimmer") ?

.) Welche Wachzimmer weisen ein unzureichendes Raumangebot und

mangelnde Erweiterungsmöglichkeiten auf?

.) Welche Wachzimmer weisen einen mangelhaften Zustand der bau-

lichen Substanz auf, der nur durch einen unverhältnismäßigen hohen In-

standsetzungs verbessert werden kann?

.) Welche Wachzimmer weisen mangelhafte Sicherheitsstandard ( keine

Schleuse, weil baulich nicht möglich) auf?

.) Welche Wachzimmer weisen keine oder eine mangelhafte behinderten-

gerechte Erreichbarkeit auf?

.) Handelt es sich um bundeseigene Objekte oder angemietete Räumlich-

keiten ?

.) Wie hoch ist der gegenwärtige Aufwand für Miet- und Mietneben-

kosten?

Entscheidungen werden aber erst dann getroffen, wenn das vorgelegte

Konzept über den optimalen Personal- und Mitteleinsatz der

Sicherheitswache ausgewertet und in dieser Form auch mit der

Stadtverwaltung ausführlich erörtert worden ist.

Ich kann Ihnen aber versichern, daß ich um größtmögliche Transparenz

und Nachvollziehbarkeit der Maßgeblichen Grundlagen bemüht bin, um

den Anschein einer willkürlichen und realitätsfernen

Entscheidungsfindung über die Köpfe der Betroffenen hinweg, erst gar

nicht aufkommen zu lassen.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich waren finazielle Erwägungen aufgrund der zu den

Punkten 7 und 9 dargestellten Ausführungen lediglich von sekundärer

Bedeutung. Allenfalls frei werdende Mittel werden uneingeschränkt für

Sicherheitsmaßnahmen in Direktionsbereich Verwendung finden.

Zu Frage 6:

Nein.

Zu den Fragen 7 und 9:

Die Struktur der Exekutive muß ständig dem jeweiligen Verhältnissen

und Rahmenbedingungen angepaßt werden. Das Bemühen des

Bundesministeriums für Inneres ist insbesonders darauf ausgerichtet, die

Qualität des Sicherheitsdienstes aufrecht zu erhalten und mit den

Vorhandene Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten.

Naturgemäß führt dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung

interner Gepflogenheiten und Strukturen. Diese Maßnahmen sind mit

einem Freisetzen von Innendienstkapazitäten für den Außendienst

verbunden und somit durch die Verbesserte Möglichkeit zu präventiven

Tätigwerden weit eher geeignet, Sicherheit zu vermitteln, als

Wartedienste auf der Dienststelle zur Entgegennahme von Anzeigen über

Bereits im Gang befindliche oder überhaupt schon abgelaufene Vorfälle.

Darüber hinaus steht fest, daß- wie bei der Bundesgendarmerie bereits

erfolgt- auch bei der Bundespolizei Strukturmaßnahmen unerläßlich

sind.

 


 

Mein Amtsvorgänger hat daher den Auftrag erteilt, daß bei allen

Bundespolizeidirektionen die innerbtriebliche Struktur durchleuchtet

und entsprechende Reformen-bzw. Strukturkonzepte zu erarbeiten sind.

Hauptziel dieser Bemühungen ist es, die Außendienstpräsenz zu erhöhen

und damit auch dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung

Rechnung zu tragen. Diese Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert

betrachtet werden, sondern sind vielmehr in Verbindung mit einer

Vielzahl von begleitenden Maßnahmen, wie insbesondere Einbringung von

Novellierungsinitiativen bezüglich verschiedenster Rechtsvorschriften,

Strukturbereinigungen im organisatorischen Bereich, rationellere

Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des optimalen

Einsatzes der personellen Resourcen, Forcierung der technischen

Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der

 EDV, dem KFZ- und Fernmeldesektor sowie Verbesserung der baulichen

Infrastruktur, zu setzen.

Zur Frage 8:

Wenn das Konzept ganz oder teilweise umgesetzt wird, handelt es sich

um keine freigewordenen sondern lediglich um umgeschichtete

Personalkapazitäten, die dadurch die gesteigerte Effizienz der

Dienstversehung ermöglichen.

Zu den Fragen 10 und 11:

Das Wachzimmer Reichenau wurde am 30.8.1990 eröffnet. Es wurde ein

Baukostenbeitrag von ATS 2.514.000,-- als Mietzinsvorauszahlung

geleistet. Allfällige Schließungsgründe wurden unter Punkt 2

erläutert.

Zu Frage 12:

Bereits bei Vertragsabschluß wurde die Finanzierung als

Mietzinsvorauszahlung bis 2068 deklariert. Bei vorzeitiger

Aufkündigung wird der anteilige Rest vom Vermieter

zurückgezahlt. Es entsteht kein verlorener Aufwand.

Zu Frage 13:

Diese Überwachungsgebiet würde künftig, wie bereits zu Frage 2

ausgeführt, vom Wachzimmer Pradl und der Diensthundestation Roßau

ausreichend betreut.

Zu Frage 14:Ja. das vorliegende Strukturkonzept wurde im wesentlichen vom

Zentralinspektorat der Sicherheitswache erstellt. Der Dienstellen-

ausschuß der Sicherheitswache wurde befaßt und würde sich mit

Ausnahme der Schließung des Wachzimmers Reichenau mit den

möglichen Umstruktuierungen einverstanden erklären

Zu Frage 15:

Ja.