199/AB
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Marianne Hagenhofer und Genossen haben am 28.2.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 219/J betreffend "Verbrennungsanlage in Ranshofen" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Nach der Entscheidung des Umweltsenates vom 13.9.1995 unterliegt das von der ASA eingereichte Projekt nicht dem UVP-G und ist daher gern. § 29 AWG zu behandeln.
ad 2
Die Entscheidung im Genehmigungsverfahren wird nach den in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Voraussetzungen erfolgen.
ad 3
Mir sind keine derartigen Absprachen bekannt.
ad 4 a) und 4 b)
Derzeit wird von meinen Mitarbeitern die Frage der Zuständigkeit geprüft. Aufgrund der umfangreichen Unterlagen und komplizierten Aktenlage kann noch keine Entscheidung über den Devolutionsantrag getroffen werden.
Das Bundesministerium für Umwelt unterliegt gemäß § 73 AVG ebenfalls der Entscheidungsfrist von 6 Monaten ab Einbringung des Devolutionsantrages bei der Behörde. Durch Einbringen von Beschwerden an oberste Gerichtshöfe in anderen Verfahren wird diese Frist nicht gehemmt.
ad 5 a)
Ja.
ad 5 b)
Durch die Entscheidungsstruktur in meinem Ministerium ist die Unparteilichkeit bei der Entscheidungsfindung gewährleistet.
ad 6 a) bis e)
Die Entscheidung im gegenständlichen Verfahren sowie die Einbeziehung ..der betroffenen Gemeinden und Anrainer erfolgt anhand der dafür vorgesehenen Rechtsvorschriften. Eine Zuziehung der Nachbarn ist auch bei der mündlichen Verhandlung über den Versuchsbetrieb zwingend vorgesehen.
HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.